Transparenz
Seit ihrer Errichtung im Jahr 2002 stellen Offenheit und Transparenz für die EFSA zentrale Werte dar. Als öffentliche Einrichtung ist die EFSA gegenüber den Menschen, denen sie dienen soll, rechenschaftspflichtig – nämlich den Bürgern der Europäischen Union, ohne deren Vertrauen die Behörde nicht effektiv arbeiten kann.
Eine neue Verordnung über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette, die seit dem 27. März 2021 in Kraft ist, stärkt die Fähigkeit der Behörde, ihre Aufgaben im Bereich der Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung nach den höchsten Transparenzstandards durchzuführen.
Während der wichtigsten Phase der Umsetzung der Verordnung vor ihrem Inkrafttreten stand die EFSA über ein eigens eingerichtetes Sounding Board und mehrere Fachgruppen eng mit den Interessenträgern in Verbindung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die EFSA teilt relevante Änderungen, Aktualisierungen und Neuigkeiten im Zusammenhang mit der Transparenzverordnung proaktiv mit. Bevorstehende Sitzungen und Schulungsmöglichkeiten werden im EFSA-Kalender veröffentlicht.
Die EFSA arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der digitalen Instrumente, die Antragstellern und anderen Interessenträgern zur Verfügung stehen. Informationen über bevorstehende digitale Verbesserungen finden Sie hier.
Die EFSA setzt sich auch dafür ein, dass Unternehmer und Antragsteller über jegliche Informationen und Unterstützung verfügen, die sie für einen reibungslosen Übergang in diese neue Umgebung benötigen. Ratschläge und unterstützende Materialien finden Sie auf der Website der EFSA unter der Rubrik Toolkit für Antragsteller sowie in einer speziell eingerichteten LinkedIn-Gruppe zur Unterstützung von Antragstellern.
Ziel der Verordnung ist es, die Transparenz der Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette zu erhöhen, die Zuverlässigkeit, Objektivität und Unabhängigkeit der der EFSA vorgelegten Studien zu stärken und die Organisationsführung der Behörde zu konsolidieren, um ihre Zukunftsfähigkeit sicherzustellen. Die Verordnung legt insbesondere Folgendes fest:
- Die Bürger erhalten Zugang zu Studien und Informationen, die im Rahmen der Risikobewertung von der Industrie vorgelegt werden. Die Interessenträger und die Öffentlichkeit werden ebenfalls zu den vorgelegten Studien konsultiert.
- Die EFSA wird über sämtliche in Auftrag gegebene Studien informiert, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die einen Antrag auf Zulassung stellen, alle einschlägigen Informationen vorlegen. Die Behörde wird Antragstellern auch vor der Einreichung von Dossiers Beratung anbieten.
- Die Europäische Kommission kann die EFSA ersuchen, zusätzliche Studien in Auftrag zu geben, und kann Sondierungsbesuche durchführen, um zu überprüfen, ob die Laboratorien/Studien die Qualitätsstandards einhalten.
Im Einklang mit den Transparenzanforderungen hat die EFSA Open EFSA entwickelt – ein spezielles Portal, das umfassende Informationen über unseren Risikobewertungsprozess bietet. Dies umfasst alles von der Annahme eines Mandats oder Dossiers bis zur Verabschiedung eines Ergebnisses. Lehnt die EFSA ein Ersuchen um wissenschaftliche Beratung ab, weil dieses die erforderlichen Anforderungen nicht erfüllt oder nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, so legt sie die Gründe für diese Ablehnung dar.
Liste der nicht angenommenen Mandate
| Mandat | Ablehnungserklärung |
|---|---|
| Hygieneanforderungen für Fischereierzeugnisse – 15. Mai 2024 | Hygieneanforderungen für Fischereierzeugnisse – 12. Juni 2024 |
Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten
In Artikel 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist der Grundsatz der Transparenz festgelegt, der das Recht jedes Unionsbürgers sowie jeder natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat auf Zugang zu Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union nach den in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 festgelegten Grundsätzen und Bedingungen umfasst. Dieses Recht auf Zugang ist auch in Artikel 42 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert.
Um dem Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten größtmögliche Wirksamkeit Besagt, wie gut etwas in Bezug auf vordefinierte Standards oder Erwartungen wirkt zu verschaffen, wurde die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 erlassen, mit der der Grundsatz der Transparenz durch die Einrichtung eines Verfahrens für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten umgesetzt wurde. In dieser Verordnung sind auch die Ausnahmen von der Offenlegungspflicht zum Schutz bestimmter öffentlicher und privater Interessen aufgeführt. Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 gilt für die EFSA gemäß Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Darüber hinaus hat die EFSA praktische Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und der Artikel 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 sowie ein internes Arbeitsverfahren für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten angenommen. Ferner hat die EFSA einen Leitfaden für Antragsteller zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über ihre Rechte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 verabschiedet.
Das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union verkörpert die Grundsätze der Offenheit und Transparenz, die zentrale Werte der europäischen Rechtsordnung darstellen und zu einer transparenteren Funktionsweise der Europäischen Union in einem demokratischen System beitragen.
Die praktischen Regelungen der EFSA für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und der Artikel 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 finden Sie hier.
Ein Leitfaden für die Stellung eines Antrags auf Zugang zu Dokumentenist ebenfalls verfügbar.
Eine detaillierte Beschreibung des Prozesses finden Sie in der Standardarbeitsanweisung 36hier.
Für die Einreichung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten verwenden Sie bitte das Online-Formular, das unter Connect.EFSA verfügbar ist. Wenn Sie im Abschnitt „Bereich“ die Option „Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten“ auswählen, wird Ihr Antrag gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 bearbeitet.
Zur Erläuterung des Prozesses hat die EFSA ein Webinar organisiert.