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Transparenz

Seit ihrer Errichtung im Jahr 2002 stellen Offenheit und Transparenz für die EFSA zentrale Werte dar. Als öffentliche Einrichtung ist die EFSA gegenüber den Menschen, denen sie dienen soll, rechenschaftspflichtig – nämlich den Bürgern der Europäischen Union, ohne deren Vertrauen die Behörde nicht effektiv arbeiten kann.

Eine neue Verordnung über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette, die seit dem 27. März 2021 in Kraft ist, stärkt die Fähigkeit der Behörde, ihre Aufgaben im Bereich der Risikobewertung nach den höchsten Transparenzstandards durchzuführen.

Während der wichtigsten Phase der Umsetzung der Verordnung vor ihrem Inkrafttreten stand die EFSA über ein eigens eingerichtetes Sounding Board und eine Reihe von Fachgruppen eng mit den Interessenträgern in Verbindung. Weitere Informationen finden Sie hier. Die EFSA arbeitet in den frühen Phasen der Anwendung der Verordnung auch weiterhin mit Interessenträgern und Mitgliedstaaten zusammen und leistet Unterstützung durch gezielte Webinare (z. B. Antragsverfahren für jeden regulierten Produktbereich), fachspezifische Sitzungen (z. B. das Lenkungsnetzwerk für Pestizide (PSN) – IUCLID-Untergruppe), schriftliche Konsultationen (z. B. das GVO-Netzwerk) und die speziell eingerichtete LinkedIn-Gruppe zur Unterstützung von Antragstellern. Diese Aktivitäten werden durch proaktive Mitteilungen über relevante Änderungen, Aktualisierungen und Neuigkeiten im Zusammenhang mit der Transparenzverordnung ergänzt.

Die EFSA arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der digitalen Instrumente, die Antragstellern und anderen Interessenträgern zur Verfügung stehen. Informationen über bevorstehende digitale Verbesserungen finden Sie hier.

Eine Überblick über die Einbeziehung für das Jahr 2022, der Interessenträger und Mitgliedstaaten bei ihrer Planung unterstützen soll, ist nun verfügbar. Dieser Überblick wird regelmäßig aktualisiert.

Die EFSA setzt sich auch dafür ein, dass Unternehmer und Antragsteller über jegliche Informationen und Unterstützung verfügen, die sie für einen reibungslosen Übergang in diese neue Umgebung benötigen. Ratschläge, unterstützende Materialien und Informationen zu Schulungsmöglichkeiten finden Sie auf der Website der EFSA unter der Rubrik Toolkit für Antragsteller.

Ziel der Verordnung ist es, die Transparenz der Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette zu erhöhen, die Zuverlässigkeit, Objektivität und Unabhängigkeit der der EFSA vorgelegten Studien zu stärken und die Organisationsführung der Behörde zu konsolidieren, um ihre Zukunftsfähigkeit sicherzustellen. Die Verordnung legt insbesondere Folgendes fest:

  • Die Bürger erhalten Zugang zu Studien und Informationen, die im Rahmen der Risikobewertung von der Industrie vorgelegt werden. Die Interessenträger und die Öffentlichkeit werden ebenfalls zu den vorgelegten Studien konsultiert.
  • Die EFSA wird über sämtliche in Auftrag gegebene Studien informiert, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die einen Antrag auf Zulassung stellen, alle einschlägigen Informationen vorlegen. Die Behörde wird Antragstellern auch vor der Einreichung von Dossiers Beratung anbieten.
  • Die Europäische Kommission kann die EFSA ersuchen, zusätzliche Studien in Auftrag zu geben, und kann Sondierungsbesuche durchführen, um zu überprüfen, ob die Laboratorien/Studien die Qualitätsstandards einhalten.

Weitere Informationen über die Verordnung sind auf der Website der Europäischen Kommission verfügbar.

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