Pestizide


Der Begriff „Pestizide“ wird häufig als Synonym für Pflanzenschutzmittel verwendet. Der Oberbegriff Pestizide umfasst jedoch auch Produkte wie Biozide, die nicht zur direkten Anwendung an Pflanzen, sondern zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheitsüberträgern wie Insekten, Ratten und Mäusen bestimmt sind; diese fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der EFSA.
Pflanzenschutzmittel sind Pestizide, die überwiegend eingesetzt werden, um die Gesundheit von Kulturpflanzen zu erhalten und ihrer Vernichtung durch Krankheiten und Schädlingsbefall vorzubeugen. Hierzu zählen Herbizide, Fungizide, Insektizide, Akarizide, Pflanzenwachstumsregulatoren und Repellentien (Abwehr- oder Vergrämungsmittel).
Pflanzenschutzmittel enthalten einen oder mehrere Wirkstoffe. Bei diesen Wirkstoffen kann es sich um chemische Substanzen oder Mikroorganismen, einschließlich Viren, handeln, die es dem Produkt ermöglichen, seine Funktion zu erfüllen. Ein Großteil der Risikobewertungen der EFSA im Bereich der Pflanzenschutzmittel konzentriert sich auf diese Wirkstoffe.

Rolle der EFSA
Die EFSA leistet Risikomanagern unabhängige wissenschaftliche Beratung auf der Grundlage von Risikobewertungen. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten entscheiden im Rahmen des Risikomanagements über Regulierungsfragen, einschließlich der Genehmigung von Wirkstoffen und der Festsetzung gesetzlicher Grenzwerte für Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln (Rückstandshöchstgehalte).
Bevor ein Wirkstoff in einem Pflanzenschutzmittel in der EU eingesetzt werden darf, muss er von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Die Wirkstoffe durchlaufen einen eingehenden Evaluierungsprozess, bevor eine Entscheidung über ihre Genehmigung getroffen werden kann.
Das Referat Peer-Review-Pestizide der EFSA ist auf EU-Ebene für das Peer-Review der Risikobewertungen von in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Wirkstoffen zuständig und arbeitet dabei eng mit den Mitgliedstaaten zusammen. Bei der Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung von Wirkstoffen wird geprüft, ob diese Substanzen bei korrekter Anwendung möglicherweise irgendeine direkte oder indirekte schädliche Wirkung Veränderung in Bezug auf Gesundheit, Wachstum, Verhalten oder Entwicklung eines Organismus, die dessen Fähigkeit sich zu entwickeln oder zu überleben beeinträchtigtauf die Gesundheit von Mensch und Tier haben – beispielsweise über das Trinkwasser, Lebens- oder Futtermittel – und dass sie die Qualität des Grundwassers nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Umweltrisikobewertung mögliche Auswirkungen auf Nichtzielorganismen abgeschätzt werden.
Die EFSA leistet der Europäischen Kommission auch wissenschaftliche Beratung zu möglichen Risiken im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Pestizidrückständen in Lebensmitteln, die mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, und erarbeitet Empfehlungen bezüglich der Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten (Maximum Residue Levels – MRL Zulässige Höchstmenge an Pestizidrückständen in Lebens- oder Futtermitteln, ausgedrückt in Milligramm pro Kilogramm). Außerdem ist die EFSA für die Erstellung des Jahresberichts über Pestizidrückstände in der EU zuständig und stellt dem Gremium für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR) administrative und wissenschaftliche Unterstützung zur Verfügung.
Die EFSA berät die Europäische Kommission wissenschaftlich über mögliche Risiken im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Pestizidrückständen in Lebens- und Futtermitteln, die mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, und unterbreitet Vorschläge für die Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten. Darüber hinaus leistet die EFSA auch dem Gremium für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR-Gremium) administrative und wissenschaftliche Unterstützung.
Das PPR-Gremium und die zuständigen Referate haben die Aufgabe, die wissenschaftlichen Methoden zur Risikobewertung von Pestiziden zu überarbeiten und weiterzuentwickeln, was auch Leitliniendokumente umfasst. In diesem Zusammenhang beauftragt die EFSA regelmäßig externe Organisationen mittels Fremdvergabe damit, sie beim Zusammentragen von wissenschaftlichen Daten und Informationen oder der Entwicklung von Modellierungsinstrumenten zu unterstützen. Die Ansichten von Interessengruppen zu neuen Leitlinien und Methoden werden mittels öffentlicher Konsultationen eingeholt. Die Leitliniendokumente bieten Antragstellern und Mitgliedstaaten Orientierungshilfe bei der Durchführung von Risikobewertungen für bestimmte Bereiche im Rahmen des Peer-Reviews von Wirkstoffen bzw. der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene.
EU-Rechtsrahmen
Die Vermarktung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie ihre Rückstände auf und in Lebensmitteln sind durch zahlreiche EU-Rechtsvorschriften geregelt. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach vorheriger Zulassung auf den Markt gebracht oder verwendet werden. Im Rahmen eines dualen Systems bewertet die EFSA die in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Wirkstoffe, während die Mitgliedstaaten die Pflanzenschutzmittel-Produkte bewerten und auf nationaler Ebene zulassen. Pflanzenschutzmittel werden hauptsächlich in der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1107/2009 geregelt.
Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit gesetzlichen Grenzwerten für Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln werden in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt. Diese Verordnung enthält auch Bestimmungen über amtliche Kontrollen von Pestizidrückständen in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, die durch den Einsatz von Pestiziden beim Pflanzenschutz auftreten können.
Aktuelles
Im Januar 2025 veröffentlichen die EFSA, das ECDC, die ECHA, die EUA und die EMA mit Unterstützung der JRC einen gemeinsamen agenturübergreifenden Bericht, in dem die Auswirkungen der Verwendung von Azol-Fungiziden außerhalb der Humanmedizin auf die Entwicklung von Azol-Resistenzen bei Pilzen der Aspergillus spp Gattung Anerkannte Kategorisierung eng verwandter Arten von Organismen. Die Gattung ist der erste Teil des lateinischen Namens einer Art, z.B. Homo Sapiens (Mensch) ist Teil der Gattung Homo behandelt werden. Eines der Kernergebnisse des Berichts ist, dass die breite Verwendung von Azolen, insbesondere als Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft, das Risiko einer Resistenz bei Aspergillus-Pilzen gegenüber wichtigen Antimykotika erhöhen kann.
Peer-Review
Peer-Review von Wirkstoffen
Seit 2003 ist die EFSA auf EU-Ebene für das Peer-Review von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln zuständig. Diese Aufgabe wird vom Referat Pestizide der EFSA gemäß den in den Rechtsvorschriften festgelegten Verfahren und entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Standards und Methoden durchgeführt. Die EFSA arbeitet dabei eng mit wissenschaftlichen Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten zusammen.
Generell erfolgt die Bewertung von Wirkstoffen im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens:
- Der Hersteller des Wirkstoffs legt einem zuvor benannten Bericht erstattenden Mitgliedstaat einen Antrag auf Genehmigung eines Wirkstoffs vor, zusammen mit den entsprechenden Unterlagen (Dossier).
- Für jeden Stoff wird zunächst von dem Bericht erstattenden Mitgliedstaat ein vorläufiger Risikobewertungsbericht erstellt.
- Die Risikobewertung des Bericht erstattenden Mitgliedstaats wird von der EFSA zusammen mit allen Mitgliedstaaten einem Peer-Review unterzogen.
- Die EFSA verfasst eine Schlussfolgerung bezüglich des Wirkstoffs.
- Die Europäische Kommission trifft eine gesetzgeberische Entscheidung über die Aufnahme Menge eines Stoffs (z.B. eines Nährstoff oder einer Chemikalie), der von einem Menschen oder einem Tier über die Nahrung aufgenommen wird des Stoffs in die gemeinschaftliche Liste der genehmigten Wirkstoffe.
Die EFSA ist auch für das EU-Peer-Review von Anträgen auf Erneuerung der Genehmigung von Wirkstoffen zuständig. Wirkstoffe werden in der Regel für einen Zeitraum von 10 Jahren genehmigt, nach dessen Ablauf Antragsteller eine Verlängerung der Genehmigung beantragen können. Der entsprechende Antrag wird einem Bericht erstattenden Mitgliedstaat vorgelegt, der eine erste Evaluierung vornimmt und einen vorläufigen Bewertungsbericht zur Erneuerung (Renewal Assessment Report – RAR) erstellt. Dieser wird dann von der EFSA, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, einem Peer-Review unterzogen.
Darüber hinaus leistet die EFSA wissenschaftliche Unterstützung bei der Bewertung von Anträgen, die „Grundstoffe“ betreffen. Bei Grundstoffen handelt es sich, allgemein gesprochen, um Wirkstoffe, die zwar nicht in erster Linie als Pflanzenschutzmittel verwendet werden, aber von Nutzen für den Pflanzenschutz sein können. Die Kriterien für ihre Genehmigung sind in der Rahmenverordnung festgelegt.
Schließlich nimmt die EFSA auch wissenschaftlich Stellung zu Bestätigungsdaten. Eine Genehmigung kann vorbehaltlich der Vorlage zusätzlicher bestätigender Informationen erteilt werden, wenn sich während der Bewertung neuer Datenbedarf ergibt oder neue wissenschaftliche bzw. technische Erkenntnisse vorliegen.
Das Ergebnis des Peer-Reviews und/oder sonstiger Konsultationsverfahren wird in den Schlussfolgerungen und technischen Berichten der EFSA präsentiert.
Rückstandshöchstgehalte
Höchstgehalte an Pestizidrückständen in Lebensmitteln
Pestizidrückstände, die sich aus der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf Kulturpflanzen zur Gewinnung von Lebens- oder Futtermitteln ergeben, können ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen. Darum existiert in der Europäischen Union ein umfassender Rechtsrahmen, der Regeln für die Genehmigung von Wirkstoffen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Pestizidrückstände in Lebensmitteln vorgibt.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind Rückstandshöchstgehalte (Maximum Residue Levels – MRL) rechtlich zulässige Höchstmengen an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- bzw. Futtermitteln, die ausgehend von guter landwirtschaftlicher Praxis und der niedrigsten zum Schutz empfindlicher Verbraucher notwendigen Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird festgelegt werden. Sie werden nach einer eingehenden Bewertung der Eigenschaften des Wirkstoffs und der beabsichtigten Verwendung des Pestizids abgeleitet. Diese gesetzlichen Grenzwerte gelten auch für eingeführte Lebens- und Futtermittel, wobei sie als „Einfuhrtoleranzen“ festgelegt werden, um den Anforderungen des internationalen Handels gerecht zu werden.
Bevor eine Rückstandshöchstmenge festgelegt oder geändert werden kann – etwa weil ein Antragsteller die Zulassung eines neuen Pflanzenschutzmittels beantragt – bewertet die EFSA das Rückstandsverhalten des Pestizids und mögliche Gesundheitsrisiken für Verbraucher infolge von Rückständen in Lebensmitteln. Sofern die EFSA bei der Risikobewertung keine unannehmbaren Risiken für Verbraucher ermittelt, werden EU-weit harmonisierte Rückstandshöchstgehalte festgelegt (Database of MRLs in the EU) und das Pflanzenschutzmittel kann zugelassen werden.
Anträge auf neue oder überarbeitete EU-Rückstandshöchstgehalte gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gehen bei der EFSA ein, die in enger Zusammenarbeit mit dem bewertenden Mitgliedstaat (EMS) neue Rückstandshöchstgehaltsanträge für eine Wirkstoff-Pflanzen-Kombination bewertet, eine Bewertung des Verbraucherrisikos vornimmt und die empfohlenen Rückstandshöchstgehalte festlegt. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie auf unserer Seite "Anträge im Bereich Pestizide".
In Übereinstimmung mit Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 überprüft die EFSA die bestehenden Rückstandshöchstgehalte für einen Wirkstoff auch in enger Zusammenarbeit mit dem berichterstattenden Mitgliedstaat. Die EFSA erarbeitet für alle Kulturpflanzen, für die europäische Zulassungen oder Einfuhrtoleranzen gemeldet werden, Vorschläge zu Rückstandshöchstgehalten und bewertet das Verbraucherrisiko. Die Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte für einen Wirkstoff wird in Einklang mit dem Verfahren durchgeführt, das mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vereinbart wurde. Weitere Informationen zu diesem Verfahren, darunter ausführliche Arbeitsanweisungen, Ablaufdiagramme und hilfreiche Vorlagen, können unter den unten angeführten Links heruntergeladen werden.
Um den Interessenvertretern eine bessere Vorbereitung und Unterstützung der Überprüfung von Rückstandshöchstgehalten zu ermöglichen, aktualisiert die EFSA ihren Überblick über den Stand der Überprüfung von Rückstandshöchstgehalten gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vierteljährlich.
Bei jeder Bewertung von Rückstandshöchstgehalten schätzt die EFSA die chronische (langfristige) und akute (kurzzeitige) ernährungsbedingte Verbraucherexposition gegenüber Pestizidrückständen mittels eines von der EFSA entwickelten Berechnungsmodells (PRIMo – Pesticide Residue Intake Model) ab. Das Modell beruht auf von den Mitgliedstaaten übermittelten nationalen Daten zum Lebensmittelverzehr sowie Gewichtsangaben pro Einheit und folgt international anerkannten Methoden der Risikobewertung.
Die Ergebnisse der Bewertungen von Rückstandshöchstgehalten durch die ESMA werden als mit Gründen versehene Stellungnahmen vorgelegt und im EFSA-Journal veröffentlicht.
Bewertung nach Artikel 12: Anweisungen und Vorlagen
Arbeitsanweisungen
STEP 2: GAPs collection
Template for GAPs reporting form
STEP 3: identification of cGAP
Template of the GAP overview file
STEP 4: data collection
Template for MSs Evaluation Report
Template for EURLs evaluation report
STEP 5: ER and PROFile
Template for RMS evaluation report
STEP 8: Member States consultation
Jahresbericht
Jahresbericht über Pestizidrückstände
Jedes Jahr erstellt die EFSA einen Jahresbericht über Pestizidrückstände in Lebensmitteln auf der Grundlage von Kontrollen, die von den EU-Mitgliedstaaten[1] sowie von Norwegen und Island durchgeführt werden. In diesen Berichten werden Bereiche ermittelt, in denen Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der in der EU geltenden gesetzlichen Grenzwerte für Rückstände von Pestiziden bestehen, und es wird bewertet, inwieweit die Verbraucher diesen Rückständen durch Lebensmittel ausgesetzt sind, die in der EU in Verkehr gebracht werden.
Die Mitgliedstaaten sind zur Durchführung von Kontrollen verpflichtet, um sicherzustellen, dass in Verkehr gebrachte Lebensmittel keine Rückstände über den gesetzlichen Grenzwerten enthalten. Die europäischen Überwachungsprogramme gehören zu den weltweit umfassendsten Programmen zur Erhebung von Lebensmitteldaten, in deren Rahmen jedes Jahr mehr als 80 000 Lebensmittelproben auf über 600 verschiedene Pestizide hin analysiert werden.
Darüber hinaus macht die EFSA Vorschläge im Hinblick darauf, wie künftige Kontrollprogramme effizienter gestaltet werden könnten.
- Jahresberichte der EFSA über Pestizidrückstände
- Für den Zeitraum von 1996 bis 2006 wurden jährliche EU-weite Berichte über die Überwachung von Pestizidrückständen von der Europäischen Kommission veröffentlicht.
[1] : Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und insbesondere nach Artikel 5 Absatz 4 des Windsor-Rahmens (siehe die Gemeinsame Erklärung Nr. 1/2023 der Union und des Vereinigten Königreichs im mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten gemeinsamen Ausschuss vom 24. März 2023 (ABl. L 102 vom 17.4.2023, S. 87)) in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 24 dieses Rahmens gelten für die Zwecke dieses Berichts Verweise auf Mitgliedstaaten auch für das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland.
Häufig gestellte Fragen zu Pestizidrückständen
Bei Pestizidrückständen handelt es sich um messbare Mengen an Wirkstoffen – chemische Stoffe, die zum Schutz von Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen eingesetzt werden – sowie deren Metaboliten oder Abbauprodukten, die in Lebensmittelerzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs nachgewiesen werden können.
Die EFSA erstellt zu ihren Jahresberichten ein interaktives Tool, mit dem die Nutzer die Daten zu Pestizidrückständen anhand von Diagrammen und Grafiken durchsuchen können.
Diese seit 2015 verfügbaren Dashboards wurden kontinuierlich verbessert, um sicherzustellen, dass diese Informationen zugänglich und benutzerfreundlich sind. Die neuesten Dashboards können unter diesem Link eingesehen werden.
Eine Überschreitung der Rückstandshöchstmenge (des MRL-Werts) bedeutet nicht unbedingt, dass der Rückstand nicht konform ist. Es wird auch die Messunsicherheit berücksichtigt und angewendet. Ist eine Rückstandsprobe nicht konform, werden regulatorische Maßnahmen ausgelöst, zu denen unter anderem Produktrückrufe und die Verhängung von Sanktionen wie Geldbußen gehören können.
Im Rahmen ihres Berichts bewerten die Wissenschaftler der EFSA sowohl die akuten (kurzfristigen) als auch die chronischen (langfristigen) ernährungsbedingten Risiken, indem sie die Daten über das Vorkommen mit von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen zum Lebensmittelverzehr zusammenführen.
Auf der Grundlage ihrer Bewertung und ihrer neuesten Berichte kommt die EFSA zu dem Schluss, dass aufgrund der geschätzten Exposition gegenüber Pestizidrückständen in den untersuchten Lebensmitteln ein geringes Gesundheitsrisiko für die Verbraucher besteht.
Enthalten Lebensmittel mehrere Rückstände, gelten sie in Bezug auf die Rechtsvorschriften über Rückstandshöchstmengen als konform, solange einzelne Pestizide die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten. Erzeugnisse mit mehreren Rückständen sollten jedoch sorgfältig von den nationalen Behörden geprüft werden (zum Beispiel im Hinblick darauf, ob Kombinationen von Pestiziden bewusst eingesetzt werden, um Rückstandshöchstmengen für einzelne Wirkstoffe zu umgehen).
Der Jahresbericht der EFSA enthält zwei Datensätze aus zwei Programmen:
- Im Rahmen des EU-koordinierten Programms werden verschiedene Gruppen von Lebensmitteln in einem Drei-Jahres-Zyklus analysiert. Die Probenahme erfolgt nach dem Zufallsprinzip, um statistisch repräsentative Ergebnisse im Hinblick auf die von den europäischen Bürgerinnen und Bürgern konsumierten Lebensmittel zu erhalten.
- Im Rahmen der nationalen Kontrollprogramme befassen sich die EU-Mitgliedstaaten in erster Linie mit Erzeugnissen, bei denen das größte Risiko für Rückstände besteht, die die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten. Darüber hinaus überprüfen die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten zweimal jährlich die Quote von Überschreitungen der Grenzwerte bei Lebensmittelerzeugnissen aus Einfuhrkontrollen und entscheiden über eine bestimmte Häufigkeit von Kontrollen für ein bestimmtes Ursprungsland.
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Wissenschaftliches Gremium

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