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Einbeziehung in die Risikobewertung

Die wissenschaftliche Risikobewertung der EFSA steht der öffentlichen Kontrolle und den Beiträgen der Interessengruppen unter uneingeschränkter Einhaltung der Grundsätze der openness and transparency offen.

Die Interessengruppen können mit der EFSA im Rahmen festgelegter Beteiligungsfenster während der Laufzeit eines Mandats oder eines Antrags für ein reguliertes Produkt in Kontakt treten. Alle Einbeziehungsaktivitäten werden öffentlich bekannt gegeben.

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