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Gefahrencharakterisierung

Der zweite Schritt bei der Risikobewertung, zur Beschreibung der Art der gesundheitsschädlichen Wirkungen im Zusammenhang mit biologischen, chemischen und physikalischen Agenzien, die in Lebensmitteln enthalten sein könnten. Hierbei sollten, wenn möglich, die beteiligten Dosen und entsprechenden Wirkungen bekannt sein.