Lebensmittelzusätze

Überblick und Workflow

Die EFSA bewertet die Sicherheit regulierter Lebensmittelzutaten, bevor sie für die Verwendung auf dem europäischen Markt zugelassen werden können. Bei Lebensmittelzutaten handelt es sich um chemische Substanzen, die eingesetzt werden als Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelenzyme, Aromastoffe, Raucharomen oder Lebensmitteln zugesetzte Vitamin Nährstoff, der in sehr geringen Mengen benötigt wird, um ein normales Wachstum und den Erhalt der Gesundheit bei Menschen und Tieren zu unterstützen. Die meisten Vitamine sind „essenziell“, d.h. sie werden nicht im Körper hergestellt und müssen über die Nahrung aufgenommen werden- und Mineralquellen. Die EFSA bewertet die Sicherheit neuer Substanzen sowie neu vorgeschlagene Verwendungen für bereits zugelassene Stoffe.

Die Antragsverfahren und technischen Anforderungen unterscheiden sich für die verschiedenen Lebensmittelzutaten.

  1. Anträge für Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelenzyme, Aromen (mit Ausnahme von Raucharomagrundstoffen) und Extraktionslösungsmittel werden bei der Europäischen Kommission eingereicht. Es gibt verschiedene Verfahren
  2. Anträge für Raucharomagrundstoffe werden bei der zuständigen nationalen Behörde eines Mitgliedstaates eingereicht.

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