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Anträge zu GVO: Überblick und Workflow

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Die EFSA bewertet die Sicherheit genetisch veränderter Organismen (GVO), bevor sie zur Verwendung als Lebens- oder Futtermittel bzw. zum Anbau in der EU zugelassen werden können. Dies umfasst GV-Pflanzen, -Mikroorganismen und -Tiere.

Anträge sind einzureichen bei der jeweils zuständigen nationalen Behörde eines Mitgliedstaats, die den Antrag an die EFSA weiterleitet. Das technische Dossier eines Antrags ist gemäß den EFSA-Leitlinien zusammenzustellen.

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