Die EFSA bewertet die Sicherheit genetisch veränderter Organismen (GVO), bevor sie zur Verwendung als Lebens- oder Futtermittel bzw. zum Anbau in der EU zugelassen werden können. Dies umfasst GV-Pflanzen, -Mikroorganismen und -Tiere.
Anträge sind einzureichen bei der jeweils zuständigen nationalen Behörde eines Mitgliedstaats, die den Antrag an die EFSA weiterleitet. Das technische Dossier eines Antrags ist gemäß den EFSA-Leitlinien zusammenzustellen.