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Anträge im Bereich Biologische Gefahren

Überblick und Workflow

Auf dem Gebiet der biologischen Gefahren bewertet die EFSA Anträge in zwei wissenschaftlichen Bereichen: Behandlung tierischer Nebenprodukte und Dekontaminationsmittel außer Trinkwasser für Lebensmittel tierischen Ursprungs.

Behandlung tierischer Nebenprodukte

Einige tierische Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, können zur Herstellung technischer oder industrieller Erzeugnisse verwendet werden. Die EFSA bewertet die Sicherheit der Behandlung solcher tierischen Nebenprodukte.

Anträge sind einzureichen bei der jeweils zuständigen nationalen Behörde eines Mitgliedstaats. Die EFSA nimmt die Risikobewertung vor, während die Europäische Kommission über die Zulassung der Behandlung entscheidet.

Dekontaminationsmittel

Abgesehen von Trinkwasser bedürfen alle Substanzen, die zur Beseitigung mikrobieller Oberflächenkontaminationen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs verwendet werden, einer vorherigen Zulassung.

Anträge sind einzureichen bei der Europäischen Kommission. Die Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit dieser „Dekontaminationsmittel“ obliegt der EFSA. 

Verordnungen und Leitlinien

Rechtlicher Rahmen, administrative und technische Leitlinien
Informationen über die Zusammenstellung von Antragsdossiers

FAQs

Antworten auf Ihre Fragen
Häufigste Fragen zu Anträgen