Lebensmittelzusätze: Überblick und Workflow

Die EFSA hat eine Reihe vorläufiger Maßnahmen ergriffen um die von der italienischen Regierung eingeführten Beschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 nachzukommen. Um die Fortführung des Tagesgeschäftes bei Anträgen auf Zulassung regulierter Produkte unter diesen Umständen zu gewährleisten, wird die EFSA Unternehmen und Institutionen die Möglichkeit geben, die Unterlagen über die von ihnen gewählte internetbasierte Software mit der Behörde auszutauschen. Diese Maßnahmen bleiben bis auf weiteres in Kraft. Für weitere Informationen, einschließlich der Kontaktdaten, lesen Sie die entsprechende Pressemitteilung.

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Die EFSA bewertet die Sicherheit und/oder Wirksamkeit von Zusatzstoffen, Erzeugnissen und Stoffen in der Tierernährung, bevor sie zur Verwendung in der EU zugelassen werden können. Die Europäische Kommission entscheidet im Anschluss an die EFSA-Bewertung über die Zulassung des Futtermittelzusatzstoffs.

Im Rahmen des Antragsverfahrens für Futtermittelzusatzstoffe sind einzureichen:

  1. ein Antrag bei der Europäischen Kommission
  2. ein technisches Dossier bei der EFSA (nur in elektronischer Form)
  3. drei Referenzproben des Futtermittelzusatzstoffs beim Referenzlabor der Europäischen Union.

Feed additives application procedure