
Die EFSA bewertet die Sicherheit und/oder Wirksamkeit von Zusatzstoffen, Erzeugnissen und Stoffen in der Tierernährung, bevor sie zur Verwendung in der EU zugelassen werden können. Die Europäische Kommission entscheidet im Anschluss an die EFSA-Bewertung über die Zulassung des Futtermittelzusatzstoffs.
Im Rahmen des Antragsverfahrens für Futtermittelzusatzstoffe sind einzureichen:
- ein Antrag bei der Europäischen Kommission
- ein technisches Dossier bei der EFSA (nur in elektronischer Form)
- drei Referenzproben des Futtermittelzusatzstoffs beim Referenzlabor der Europäischen Union.
