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Süßungsmittel

Süßungsmittel oder Zuckeraustauschstoffe sind Lebensmittelzusatzstoffe, die Lebensmitteln und Getränken wie Erfrischungsgetränken, Desserts, Molkereiprodukten, Süßigkeiten, Kaugummi, kalorienarmen Produkten sowie Produkten für eine gewichtskontrollierende Ernährung Die Ernährungswissenschaft befasst sich mit der Frage, wie Ernährung und lebensnotwendige Bedürfnisse des Körpers zusammenhängen. einen süßen Geschmack verleihen.

Einige Süßungsmittel, wie etwa Aspartam oder Sucralose, sind um ein Vielfaches süßer als Zucker.

Süßungsmittel können auf unterschiedliche Weise hergestellt werden, beispielsweise durch Extraktion aus Pflanzen (z. B. Steviolglykoside oder Thaumatin) oder aus anderen Materialien pflanzlichen Ursprungs (z. B. Neohesperidin DC, das aus Zitrusfrüchten gewonnen wird).

Darüber hinaus können sie synthetisch (z. B. Saccharin) oder durch den Einsatz von Mikroorganismen im Produktionsprozess hergestellt werden (z. B. Erythrit).

Einige gebräuchliche Wirkstoffe mit süßem Geschmack gelten nach der EU-Verordnung nicht als Süßungsmittel. Diese Liste umfasst beispielsweise Monosaccharide, Disaccharide oder Oligosaccharide sowie Lebensmittel, die diese Wirkstoffe aufgrund ihrer süßenden Eigenschaften enthalten.

Andere süße Wirkstoffe, die als Zuckeraustauschstoffe bestimmt sind und vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang konsumiert wurden, werden als neuartige Lebensmittel gesondert bewertet.

Wie alle Lebensmittelzusatzstoffe müssen neue Süßungsmittel vor ihrer Zulassung für das Inverkehrbringen in der Europäischen Union (EU) einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der EFSA nehmen gegenwärtig eine Neubewertung der Sicherheit aller Süßungsmittel vor, die bereits vor dem 20. Januar 2009 für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen waren.

Enthält ein Lebensmittel oder Getränk ein Süßungsmittel, muss dessen Name oder E-Nummer Nummer, die in der Europäischen Union verwendet wird, um erlaubte Lebensmittelzusatzstoffe zu kennzeichnen. Eine E-Nummer bedeutet, dass ein Zusatzstoff Sicherheitstests bestanden hat und seine Verwendung genehmigt wurde. auf dem Etikett angegeben werden.

Aktuelles

In der folgenden Tabelle sind die für die Verwendung in der EU zugelassenen Süßungsmittel und der Status der jeweiligen Sicherheitsbewertung der EFSA aufgeführt. Die laufenden Neubewertungen der EFSA können über unser öffentliches Tool Open EFSA nachverfolgt werden.

E numberBezeichnungBewertung der EFSA
E 420SorbitNeubewertung noch nicht abgeschlossen
E 421MannitolNeubewertung noch nicht abgeschlossen
E 950Acesulfam KNeubewertung noch nicht abgeschlossen
E 951 AspartamNeubewertung im Jahr 2013 abgeschlossen
E 952CyclamatNeubewertung noch nicht abgeschlossen
E 953IsomaltNeubewertung noch nicht abgeschlossen
E 954SaccharinNeubewertung noch nicht abgeschlossen
E 955SucraloseNeubewertung noch nicht abgeschlossen
E 957ThaumatinNeubewertung im Jahr 2021 abgeschlossen
E 959Neohesperidin DCNeubewertung im Jahr 2022 abgeschlossen
E 960aSteviolglycosides aus SteviaErstbewertung im Jahr 2010
E 960cEnzymatisch hergestellte SteviolglycosideBewertung im Jahr 2019
E 960dGlycosylierte SteviolglycosideBewertung im Jahr 2022
E 961Neotam

Erstbewertung im Jahr 2007

Neubewertung noch nicht abgeschlossen

E 962Aspartam-AcesulfamsalzNeubewertung noch nicht abgeschlossen
E 964PolyglycitolsirupBewertung im Jahr 2009
E 965 MaltitNeubewertung noch nicht abgeschlossen
E 966LactitNeubewertung noch nicht abgeschlossen
E 967XylitNeubewertung noch nicht abgeschlossen
E 968ErythritNeubewertung im Jahr 2023 abgeschlossen
E 969AdvantamBewertung im Jahr 2013

Meilensteine

  1. 2023

    April

    Die EFSA veröffentlicht ein überarbeitetes Protokoll für die Gefahrenidentifizierung Der erste Schritt bei der Risikobewertung, zur Ermittlung von biologischen, chemischen und physikalischen Agenzien, die gesundheitsschädliche Wirkungen hervorrufen können. und Gefahrencharakterisierung Der zweite Schritt bei der Risikobewertung, zur Beschreibung der Art der gesundheitsschädlichen Wirkungen im Zusammenhang mit biologischen, chemischen und physikalischen Agenzien, die in Lebensmitteln enthalten sein könnten. Hierbei sollten, wenn möglich, die beteiligten Dosen und entsprechenden Wirkungen bekannt sein. von Süßungsmitteln, das den Änderungen Rechnung trägt, die in der Einführungsphase des vom FAF-Gremium der EFSA am 17. Januar 2020 genehmigten ursprünglichen Protokolls vorgenommen wurden.

  2. 2021

    November

  3. Juni

    Die EFSA ersucht die interessierten Kreise um zusätzliche Informationen und veröffentlicht einen Aufruf zur Einreichung von Genotoxizitätsdaten über Süßungsmittel.

  4. 2020

    August

    Die EFSA veröffentlicht ein Protokoll für die Bewertung der Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird. gegenüber Süßungsmitteln.

  5. Februar

    Die EFSA veröffentlicht ein Protokoll für die Gefahrenidentifizierung und Gefahrenbeschreibung von Süßungsmitteln.

  6. 2019

    Dezember

    Die EFSA veranstaltet ein Treffen mit Interessenträgern zu den beiden Protokollentwürfen, in denen der Ansatz und die Methodik für die laufende Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 257/2010 im Einzelnen dargelegt werden.

  7. Mai

    Die EFSA ersucht die interessierten Kreise um zusätzliche Informationen über die Charakterisierung der Partikelgröße von Stoffen bei ihrer Verwendung als Lebensmittelzusatzstoffe. Darüber hinaus bittet die EFSA um Daten über das Aspartam-Acesulfamsalz (E 962).

  8. 2018

  9. 2017

    Die EFSA veröffentlicht einen Aufruf zur Einreichung von technischen und toxikologischen Daten über Süßungsmittel.

  10. 2016

    Die EFSA veröffentlicht eine Stellungnahme zur Validität der Schlussfolgerungen einer vom Ramazzini-Institut an Mäusen durchgeführten Studie über die Karzinogenität Krebs verursachende Eigenschaft eines Stoffs, wenn ein Tier oder ein Mensch diesem ausgesetzt ist. von Sucralose (E 955).

Rolle der EFSA

Die EFSA bewertet die Sicherheit von Süßungsmitteln ebenso wie die Sicherheit anderer Lebensmittelzusatzstoffe. Vgl. hierzu unsere Themenseite über Lebensmittelzusatzstoffe.

Im Bereich der gesundheitsbezogenen Angaben bewertete die EFSA zudem eine Reihe von Angaben zum gesundheitlichen Nutzen von Süßungsmitteln für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

EU-Rechtsrahmen

Nach Maßgabe der Rechtsvorschriften der EU müssen alle Lebensmittelzusatzstoffe, darunter auch Süßungsmittel, zugelassen werden, bevor sie in Lebensmitteln verwendet werden dürfen.