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Lebensmittelzusatzstoffe

Lebensmittelzusatzstoffe sind Stoffe, die aus verschiedenen Gründen Lebensmitteln und Getränken zugesetzt werden, z. B. zur Erhaltung oder Verbesserung ihrer Sicherheit, ihrer Frische, ihres Geschmacks, ihrer Textur oder ihres Aussehens.

Viele Stoffe, die als Zusatzstoffe verwendet werden, kommen auf natürliche Weise vor, wie Vitamin Nährstoff, der in sehr geringen Mengen benötigt wird, um ein normales Wachstum und den Erhalt der Gesundheit bei Menschen und Tieren zu unterstützen. Die meisten Vitamine sind „essenziell“, d.h. sie werden nicht im Körper hergestellt und müssen über die Nahrung aufgenommen werden C (E 300) und Pektin (E 440) in Früchten, Lycopin (E 160d(ii)) in Tomaten und Lecithin (E 322), das in verschiedenen Lebensmitteln wie Eigelb, Sojabohnen, Erdnüssen und Mais vorkommt.

Lebensmittelzusatzstoffe können auch aus Tieren (z. B. Karminsäure oder E 120, gewonnen aus Cochenille-Insekten) oder Mineralien (z. B. Kalziumkarbonat oder E 170, gewonnen aus gemahlenem Kalkstein) gewonnen oder chemisch synthetisiert werden (z. B. synthetisches Lycopin oder E 160d(i)).

In der Europäischen Union (EU) werden alle Lebensmittelzusatzstoffe mit einer E-Nummer Nummer, die in der Europäischen Union verwendet wird, um erlaubte Lebensmittelzusatzstoffe zu kennzeichnen. Eine E-Nummer bedeutet, dass ein Zusatzstoff Sicherheitstests bestanden hat und seine Verwendung genehmigt wurde gekennzeichnet, und ihre Sicherheit wird bewertet, bevor sie für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen werden können.

Mehr als 300 Stoffe sind in der EU für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit der meisten dieser Stoffe bewertet, während die übrigen vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission vor der Errichtung der EFSA bewertet wurden. Unsere Wissenschaftler bewerten die Sicherheit dieser verbleibenden Stoffe im Einklang mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen neu.

Lebensmittelzusatzstoffe müssen immer in der Zutatenliste der Lebensmittel und Getränke, in denen sie verwendet werden, aufgeführt werden.

Auf Etiketten von Lebensmitteln und Getränken muss sowohl die Funktion des Zusatzstoffs im fertigen Lebensmittel (z. B. Farbe oder Konservierungsstoff) als auch der verwendete konkrete Stoff entweder unter Bezugnahme auf die entsprechende E-Nummer oder seine Bezeichnung (z. B. E 415 oder Xanthan-Gummi) identifiziert werden.

Zu den üblichen Zusatzstoffen, die auf Lebensmitteletiketten angegeben werden, gehören Antioxidantien (zur Verhinderung des oxidationsbedingten Verderbs), Farbstoffe, Emulgatoren, Stabilisatoren, Gelier- und Verdickungsmittel, Konservierungsmittel und Süßungsmittel.

Alle Lebensmittelzusatzstoffe auf dem EU-Markt müssen den gesetzlichen Spezifikationen entsprechen, die neben anderen Parametern Mindestreinheitskriterien enthalten, die ihre Identifizierung ermöglichen.

Die Liste aller in der EU zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe, ihre E-Nummern und Verwendungsbedingungen können über die Lebensmittelzusatzdatenbank der Europäischen Kommission abgerufen werden.

Die Rolle der EFSA

Die EFSA bietet wissenschaftliche Beratung zur Unterstützung des Zulassungsverfahrens für Lebensmittelzusatzstoffe, das von der Europäische Kommission beaufsichtigt wird.

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten entscheiden über die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen auf dem EU-Markt und ihre Verwendungsbedingungen (z. B. Kennzeichnung und zulässige Höchstmengen).

Unsere Experten führen Risikobewertungen von Lebensmittelzusatzstoffen gemäß den Anforderungen der Europäischen Kommission durch.

Bei unseren Bewertungen werden alle verfügbaren Daten zu den chemischen und biologischen Eigenschaften, der potenziellen Toxizität Potenzial eines Stoffs, einem lebenden Organismus zu schaden und der geschätzten ernährungsbedingten Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird von Lebensmittelzusatzstoffen berücksichtigt.

Im Zusammenhang mit Lebensmittelzusatzstoffen hat die EFSA folgende drei Hauptaufgaben:

  • Bewertung der Sicherheit neuer Lebensmittelzusatzstoffe oder vorgeschlagener Änderungen bereits zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe, die von den Antragstellern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 eingereicht werden.
  • Neubewertung der Sicherheit aller Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 bereits zur Verwendung in der EU zugelassen wurden, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 257/2010.
  • Beantwortung von Ad-hoc-Ersuchen der Europäischen Kommission, die Sicherheit bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu überprüfen

Seit Juli 2018 ist unser Sachverständigengremium für Lebensmittelzusatzstoffe und -aromen (FAF) für die Durchführung von Sicherheitsbewertungen und Neubewertungen von Lebensmittelzusatzstoffen in der EU zuständig.

Vor diesem Datum wurden die wissenschaftlichen Gutachten zu Lebensmittelzusatzstoffen vom EFSA-Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS-Gremium) und davor vom Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (AFC-Gremium), erstellt.

Neue Lebensmittelzusatzstoffe oder neue Verwendungszwecke

Im Jahr 2012 haben wir einen Leitfaden zu den Daten erstellt, die für die Risikobewertung von Anträgen auf Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen erforderlich sind.

Die Datenanforderungen beziehen sich auf:

  • die Charakterisierung des Lebensmittelzusatzstoffes, einschließlich der Beschreibung seiner Identität, des Herstellungsprozesses, der chemischen Zusammensetzung, Spezifikationen, Stabilität sowie Reaktion und des Verbleibs in Lebensmitteln;
  • die vorgeschlagenen Verwendungen und Verwendungsmengen und die Bewertung der ernährungsbedingten Exposition;
  • die Sicherheitsdaten, einschließlich Informationen über das genotoxische Potenzial des Lebensmittelzusatzstoffes, toxikologische Daten außer Genotoxizität Fähigkeit eines Stoffs, die Zell-DNA zu schädigen. sowie Informationen über die Sicherheit für die Umwelt.

Unsere Sachverständigen planen, das Leitliniendokument bis Mitte 2025 zu aktualisieren.

Die neuesten zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe, die nach den Risikobewertungen der EFSA in die Unionsliste aufgenommen wurden, sind:

E 960d Glycosylierte Steviolglycoside

E 1210 Carbomer

E 246 Glykolipide

Siehe: Anträge auf Zulassung von Stoffen zur Verbesserung von Lebensmitteln: Verordnungen und Leitlinien

Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 257/2010 ist die EFSA verpflichtet, alle Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 zur Verwendung in der EU zugelassen wurden, neu zu bewerten.

Diese Aufgabe sollte bis 2020 abgeschlossen werden. Aufgrund des großen Arbeitsvolumens und der Notwendigkeit, zusätzliche Daten anzufordern, um die Bewertungen abzuschließen, wurde jedoch mehr Zeit benötigt.

Bislang haben wir mehr als 70% der 315 Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 in der EU zugelassen wurden, neu bewertet.

Bei Neubewertungen von zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen prüfen die Sachverständigen der EFSA alle Daten, die über Aufforderungen zur Einreichung von Daten oder aktualisierte Literaturrecherchen verfügbar sind, anhand der neuesten wissenschaftlichen Anforderungen seit der Bewertung durch die EFSA oder den Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss.

Interessierte Parteien (z. B. Lebensmittelunternehmer, nationale Lebensmittelbehörden, Forschungseinrichtungen und Hochschulen) und/oder andere Interessenträger spielen eine zentrale Rolle im Neubewertungsprogramm, indem sie veröffentlichte oder unveröffentlichte Informationen für die Sicherheitsbewertungen einreichen.

Die neuesten Lebensmittelzusatzstoffe, die von der EFSA im Rahmen dieses Programms neu bewertet wurden, sind:

E 968 Erythritol

E 959 Neohesperidin-Dihydrochalkon

E 957 Thaumatin

Alle wissenschaftlichen Gutachten zur Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffen sind im EFSA Journal verfügbar.

Folgemaßnahmen

Es kann vorkommen, dass die EFSA bei der Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffen Probleme oder Datenlücken feststellt, die Folgemaßnahmen erfordern, z. B.:

  • Die EFSA war aufgrund fehlender einschlägiger wissenschaftlicher Daten nicht in der Lage, die Sicherheit eines Zusatzstoffs neu zu bewerten und zu bestätigen und/oder eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet) abzuleiten.
  • Aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit toxikologischer Daten wurde der ADI-Wert für einen Zusatzstoff von der EFSA herabgesetzt.
  • Die von der EFSA durchgeführte Expositionsbewertung deutet auf eine mögliche Überschreitung des ADI-Werts bei einer oder mehreren Bevölkerungsgruppen hin.
  • Die EFSA warf Fragen in Bezug auf die Spezifikationen einiger Zusatzstoffe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 auf.

Für solche Fälle hat die Europäische Kommission ein Follow-up-Programm eingerichtet, um zusätzliche Daten von interessierten Unternehmern zu sammeln. Diese neuen Daten werden von der Europäischen Kommission im Rahmen von Folgeaufforderungen angefordert.

Sobald die angeforderten Daten vorliegen, kann die Europäische Kommission die EFSA ersuchen, neue Gutachten zu den zuvor neu bewerteten Lebensmittelzusatzstoffen zu erstellen.

Diese Folgegutachten decken möglicherweise nur bestimmte Aspekte der Risikobewertung ab (z. B. die Bewertung von Daten zu Verunreinigungen, die Durchführung von Risikobewertungen für die Population von Säuglingen unter 16 Wochen, die Aktualisierung der ernährungsbedingten Exposition), während in anderen Fällen eine vollständig aktualisierte wissenschaftliche Bewertung erforderlich sein kann.

Die neuesten wissenschaftlichen Gutachten der EFSA zur Weiterverfolgung von zuvor neu bewerteten Lebensmittelzusatzstoffen sind:

E 170 Calciumcarbonat

E 132 Indigokarmin

E 445 Glycerinester aus Wurzelharz

EU-Rechtsrahmen

Für Antragsteller

Wir haben Leitliniendokumente veröffentlicht, um Antragsteller bei der Einreichung von Informationen für unsere Sicherheitsbewertungen zu unterstützen.