Neuartige Lebensmittel
Ständig kommen neue Arten von Lebensmitteln auf unseren Tisch. Die zunehmende Globalisierung, die wachsende ethnische Vielfalt und die Suche nach neuen Nährstoffquellen sind dabei die bedeutendsten Triebkräfte.
Der Begriff „neuartige Lebensmittel“ ist nicht neu. Im Laufe der Geschichte haben neue Arten von Lebensmitteln, Lebensmittelzutaten oder Arten der Lebensmittelherstellung aus allen Teilen der Welt ihren Weg nach Europa gefunden. Bananen, Tomaten, Nudeln, tropische Früchte, Mais, Reis und eine breite Auswahl an Gewürzen kamen alle ursprünglich als neuartige Lebensmittel nach Europa. Unter den jüngsten Neuankömmlingen finden sich Chiasamen, Lebensmittel auf Algenbasis, Baobab-Früchte und Physalis (Andenbeeren, peruanische Lampionblumen oder Kapstachelbeeren).
Nach den EU-Vorschriften gilt jedes Lebensmittel, das vor Mai 1997 nicht in „erheblichem“ Umfang konsumiert wurde, als neuartiges Lebensmittel. Diese Kategorie umfasst neue Lebensmittel, Lebensmittel aus neuen Quellen, neue Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden, sowie neue Verfahren und Technologien zur Herstellung von Lebensmitteln. Beispiele sind das an Omega-3-Fettsäuren reiche Krillöl als neue Nahrungsquelle, essbare Insekten, Pflanzensterine als neuer Stoff oder die Nanotechnologie als neue Art der Nahrungsmittelproduktion.
Traditionelle Lebensmittel Eine Untergruppe neuartiger Lebensmittel. Der Begriff bezieht sich auf Lebensmittel, die in Ländern außerhalb der EU traditionell verzehrt werden. Hierzu zählen Lebensmittel aus Pflanzen, Mikroorganismen, Pilzen, Algen und Tieren (z.B. Chia-Samen, Baobab-Früchte, Insekten oder Wasserkastanien) sind eine Untergruppe der neuartigen Lebensmittel und beziehen sich auf Lebensmittel, die traditionell irgendwo außerhalb Europas konsumiert werden.
Aktuelles
September 2024 – Die aktualisierten Leitliniendokumente für neuartige Lebensmittel, traditionelle Lebensmittel aus Drittländern und Mikronährstoffquellen wurden auf der 150. Plenarsitzung des NDA-Gremiums angenommen und im September 2024 veröffentlicht. Ihre Umsetzung wird mit allen neuen Anträgen erfolgen, die ab dem 1. Februar 2025 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Die administrativen Leitlinien und Unterstützungsinitiativen wurden ebenfalls aktualisiert und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt eingereichten Anträge.
Meilensteine
2024
Die EFSA veröffentlicht nach einer öffentlichen Konsultation Leitliniendokumente für neuartige Lebensmittel, traditionelle Lebensmittel aus Drittländern und Mikronährstoffquellen. Die administrativen Leitlinien und Unterstützungsinitiativen wurden ebenfalls aktualisiert und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt eingereichten Anträge.
Die EFSA führt eine umfassende Bewertung von humanidentischen Milch-Oligosacchariden (HiMOs) als neuartige Lebensmittel durch. Ziel der Bewertung ist es, die Sicherheit und den potenziellen gesundheitlichen Nutzen dieser Verbindungen zu ermitteln, die die Struktur und Funktion von in der Muttermilch vorkommenden Oligosacchariden nachahmen. Die EFSA untersuchte auch Aufnahmebewertungen und methodische Bewertungsansätze.
2023
Die EFSA veranstaltet ein wissenschaftliches Kolloquium über die Sicherheit von Lebensmitteln aus Zellkulturen, um sicherzustellen, dass sie für wissenschaftliche Bewertungen in diesem Bereich gerüstet ist.
2022
Die Cannabidiol-Bewertungen der EFSA für neuartige Lebensmittel werden ausgesetzt, bis umfangreiche neue Datenanforderungen vorliegen.
2021
Die EFSA veröffentlicht die erste Bewertung eines aus Insekten gewonnenen Produkts als neuartiges Lebensmittel.
2018
Februar und Mai
Die EFSA veröffentlicht administrative Leitlinien für Antragsteller und das erste Gutachten – Shrimps-Peptid-Konzentrat – nach den neuen Verfahren.
Januar
Mit Wirkung ab Januar tritt die neue Verordnung in Kraft, nach der die Kommission für die Zulassung neuartiger Lebensmittel im Anschluss an eine Sicherheitsbewertung durch die EFSA verantwortlich ist.
2017
Die EFSA veranstaltet ein Webinar zu den wissenschaftlichen Aspekten, die bei der Erstellung von Anträgen zu neuartigen Lebensmitteln zu berücksichtigen sind.
2016
Die EFSA veröffentlicht neue Leitlinien zu den Anforderungen an die Einreichung von Anträgen zu neuartigen Lebensmitteln und traditionellen Lebensmitteln aus Drittländern.
2015
Durch die neue Verordnung über neuartige Lebensmittel wird ein zentralisiertes Bewertungs- und Zulassungsverfahren eingeführt.
2004
Die EFSA veröffentlicht ihr erstes wissenschaftliches Gutachten zu einem Antrag auf ein neuartiges Lebensmittel – der Verwendung von Enova-Öl.
Rolle der EFSA
Seit im Januar 2018 die neue EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel in Kraft trat, wurde das Verfahren der wissenschaftlichen Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung eines Antrags auf ein neuartiges Lebensmittel zentralisiert. Die EFSA führt Risikobewertungen der Sicherheit eines neuartigen Lebensmittels auf Ersuchen der Europäischen Kommission durch.
Neuartige Lebensmittel
Die Sicherheitsbewertung der EFSA erfolgt auf der Grundlage von Unterlagen, die von den Antragstellern eingereicht werden. Die Unterlagen müssen Daten über die Zusammensetzung, den Nährwert, die toxikologischen und allergenen Eigenschaften des neuartigen Lebensmittels sowie Informationen über die jeweiligen Produktionsverfahren, die vorgeschlagenen Verwendungen und Verwendungsmengen enthalten. Siehe Leitlinien.
Traditionelle Lebensmittel
Traditionelle Lebensmittel sind eine Untergruppe der neuartigen Lebensmittel. Die EFSA bewertet parallel zu den Mitgliedstaaten die sichere Verwendung traditioneller Lebensmittel anhand der Angaben des Antragstellers und der in der Literatur verfügbaren Daten. Diese Belege müssen die sichere Verwendung des traditionellen Lebensmittels in mindestens einem Land außerhalb der EU während eines Zeitraums von mindestens 25 Jahren nachweisen. Siehe Leitlinien.
Die EFSA entscheidet nicht, ob ein Lebensmittel als neuartiges oder traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland gilt; dies liegt in der Verantwortung der Risikomanager der EU. Ebenso entscheiden Risikomanager, ob ein neuartiges oder traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland in der EU in Verkehr gebracht werden darf, einschließlich seiner zugelassenen Verwendungsbedingungen. Sieh Europäische Kommission.
Künftige Trends
Die Arten der von der EFSA bewerteten Anträge auf neuartige Lebensmittel entwickeln sich in neue Richtungen. So wird beispielsweise den Zutaten und ihren Quellen in Lebensmitteln größere Bedeutung beigemessen. Unsere Wissenschaftler bereiten sich auf solche Entwicklungen vor, indem sie aus den Erfahrungen lernen und dafür sorgen, dass die erforderlichen wissenschaftlichen Disziplinen und Datenquellen zur Verfügung stehen.
Im Dezember 2020 haben unsere mit neuartigen Lebensmitteln befassten Wissenschaftler eine Reihe von Präsentationen zu diesen Trends gehalten (siehe Video unten).
Einleitung – Überblick über den Bereich neuartige Lebensmittel und die Rolle der EFSA.
Alternative Proteine und ihre Quellen – Dazu gehören sowohl aus Tieren gewonnene alternative Proteine wie Insekten und In-vitro-Fleisch als auch nichttierische Alternativen wie Pflanzen und Algen.
Neuartige Kohlenhydrate Gruppe von Nährstoffen, zu denen Zucker, Stärke und Ballaststoffe zählen als neuartige Lebensmittel – Darunter fallen neuartige Ballaststoffe, identische humane Milcholigosaccharide (z. B. Saccharose, Laktose) und neuartige Lebensmittel, die Zucker ersetzen sollen.
Neuartige Lebensmittel als Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel, das konzentrierte Mengen von Nährstoffen oder anderen Stoffen enthält, die als Ergänzung der normalen Ernährung dienen sollen. – Der Schwerpunkt liegt dabei auf Pflanzenextrakten, synthetischem Cannabidiol und technisch hergestellten Nanomaterialien.
EU-Rechtsrahmen
Das Europäische Parlament und der Rat verabschiedeten im November 2015 eine neue Verordnung, mit der die Verordnung (EG) Nr. 258/97 aufgehoben wurde. Mit der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel wird ein zentralisiertes Bewertungs- und Zulassungsverfahren eingeführt, das den gesamten Prozess effizienter macht.
Seit dem 1. Januar 2018 ist die Europäische Kommission für die Zulassung neuartiger Lebensmittel zuständig und kann im Rahmen des Verfahrens die EFSA ersuchen, eine wissenschaftliche Risikobewertung durchzuführen, um die Sicherheit der betreffenden Lebensmittel festzustellen.
Für die Meldung traditioneller Lebensmittel aus Drittländern vereinfacht die neue Verordnung das Zulassungsverfahren, indem sie den Nachweis der sicheren Verwendung in mindestens einem Land außerhalb der EU über einen Zeitraum von 25 Jahren verlangt. Eine entsprechende Meldung ist der Europäischen Kommission zu übermitteln, die diese dann an alle Mitgliedstaaten und die EFSA weitleitet. Innerhalb von vier Monaten nach Erhalt einer gültigen Meldung kann ein Mitgliedstaat oder die EFSA Sicherheitsbedenken gegen das Inverkehrbringen des gemeldeten traditionellen Lebensmittels vorbringen.
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