Pestizide
Pestizide tragen zur Schädlingsbekämpfung und zur Erhaltung der Gesundheit von Pflanzen bei.
Der Begriff Pestizide wird üblicherweise für alle Stoffe oder Pflanzenschutzmittel verwendet, die Schadorganismen (Schädlinge) oder Krankheiten verhindern, zerstören oder bekämpfen.
Sie werden hauptsächlich in der Landwirtschaft, aber auch in Gärten und für spezifische Zwecke wie die Instandhaltung von Eisenbahnstrecken verwendet.
Pestizide können auch als Biozide zur Bekämpfung von Schadorganismen – wie Bakterien, Insekten und Schimmelpilzen – eingesetzt werden.
Diese Biozide sollen dazu dienen, Organismen zu töten oder abzuwehren oder zu verhindern, dass sie Menschen, Tieren, Materialien oder der Umwelt Schaden zufügen.
Zu diesen Produkten zählen Desinfektionsmittel, Insektensprays, Holzschutzmittel oder Produkte, die Oberflächen keimfrei halten.
Die Sicherheit von Bioziden wird von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bewertet.
Zu den Pflanzenschutzmitteln gehören Herbizide, Fungizide, Insektizide, Akarizide, Nematizide, Molluskizide, Wachstumsregulatoren und Rodentizide.
Zu den Zielschädlingen gehören Unkraut, Insekten, Nematoden, Viren und Bakterien.
Bei Produkten auf Pestizidbasis handelt es sich um Mischungen, die mindestens einen Wirkstoff – chemische Stoffe oder Mikroorganismen einschließlich Viren – enthalten, der es dem Produkt ermöglicht, seine beabsichtigte Funktion zu erfüllen.
Bevor ein Wirkstoff in der EU in einem Pflanzenschutzmittel verwendet werden kann, muss er nach einer Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung durch die EFSA, die gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wird, von der Europäischen Kommission genehmigt werden.
Wenn Pestizide zum Schutz von Pflanzen vor Schädlingen eingesetzt werden, können Spuren – oder Rückstände – in Lebensmitteln enthalten sein.
Unsere Wissenschaftler bewerten diese Rückstände im Hinblick auf mögliche Risiken für unsere Gesundheit oder die Umwelt. Die EU legt Rückstandshöchstgehalte fest, um die Sicherheit unserer Lebensmittel zu gewährleisten.
Die Rolle der EFSA
Unsere wissenschaftliche Beratung dienst als Grundlage für regulatorische Entscheidungen der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten, wie z. B. die Genehmigung von Wirkstoffen und die Festlegung gesetzlicher Grenzwerte für Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln (Rückstandshöchstgehalte/MRLs).
Unser Sachverständigen-Gremium für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR-Gremium, Panel on plant protection products and their residues) entwickelt wissenschaftliche Methoden einschließlich Leitliniendokumente für die Risikobewertung von Pestiziden und erstellt Gutachten zu bestimmten Themen.
Peer-Review von Wirkstoffen
Unsere Wissenschaftler bewerten, ob Wirkstoffe bei sachgemäßer Verwendung direkte oder indirekte schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier – z. B. über Trinkwasser, Lebens- oder Futtermittel – oder auf die Grundwasserqualität haben können.
Gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten führen wir einen Peer-Review des Bewertungsentwurfs durch, der von einer oder mehreren Bewertungsstellen der Mitgliedstaaten erstellt wurde.
Wir bewerten auch die potenziellen Auswirkungen von Pestiziden auf die Umwelt, z. B. auf Nichtzielorganismen.
Glyphosat
Glyphosat ist ein Herbizid. Glyphosat ist eines der weltweit am häufigsten eingesetzten und am gründlichsten untersuchten Wirkstoffe. Im Juli 2023 haben wir die Schlussfolgerungen unseres jüngsten Peer-Reviews zur Risikobewertung von Glyphosat veröffentlicht, die von Behörden in vier EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurde.
Pestizidrückstände in Lebensmitteln
Wir bieten der Europäischen Kommission wissenschaftliche Beratung zu möglichen Risiken im Zusammenhang mit Pestizidrückständen in Lebens- und Futtermitteln, die mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, und geben Empfehlungen zur Festlegung von Rückstandshöchstgehalten/MRLs ab.
Weitere Informationen über Pestizidrückstände in Lebensmitteln
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht ohne vorherige Zulassung durch die Europäische Kommission und die nationalen Behörden in Verkehr gebracht oder verwendet werden.
Die EFSA bewertet die Sicherheit von Wirkstoffen, die in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Dies umfasst auch die Bewertung eines repräsentativen Produkts.
Die EU-Mitgliedstaaten bewerten formulierte Produkte auf nationaler Ebene und lassen diese zu, bevor sie in ihrem Hoheitsgebiet in Verkehr gebracht werden dürfen.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 enthält Vorschriften für die Zulassung und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in der EU.
- In der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die gesetzlichen Grenzwerte für Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln festgelegt und sie enthält Bestimmungen über amtliche Kontrollen.
Weitere Informationen
Datenbank der Europäischen Kommission zu Pestiziden
Datenbank Pflanzenschutzmittelrückstände
Europäische Kommission:
Veröffentlicht
Wissenschaftliches Gremium

Sachverständige in den Bereichen Chemie, Toxikologie, Ökotoxikologie, Expositionsabschätzung und...