
Wie Europa gewährleistet, dass Pestizide sicher sind
Veröffentlicht: 10. Februar 2026
Pestizide – oder Pflanzenschutzmittel – tragen zur Schädlingsbekämpfung und zur Erhaltung der Gesundheit von Pflanzen bei. Zum Schutz unserer Gesundheit und unserer Umwelt ist ihr Einsatz in der Europäischen Union streng geregelt.
Pestizide werden in ZWEI SCHRITTEN auf den EU-Markt gebracht.
ZWEI SCHRITTEN
Schritt 1
Genehmigung von Wirkstoffen
Wirkstoffe – wie Chemikalien oder Mikroorganismen – sind die Hauptbestandteile eines Pestizids und ausschlaggebend für seine Wirksamkeit.
Schritt 2
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff enthalten
Pestizide enthalten einen oder mehrere Wirkstoffe und andere Bestandteile wie Safener, Synergisten und Beistoffe, die ihre Wirksamkeit optimieren.
Genehmigung von Wirkstoffen
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Genehmigung von Wirkstoffen
Antrag auf Genehmigung eines Stoffes
Ein Unternehmen reicht bei einem berichterstattenden Mitgliedstaat einen Antrag für einen neuen Wirkstoff oder auf Verlängerung eines bestehenden ein. Für einen neuen Wirkstoff oder auf Verlängerung eines bestehenden ein.
Solche Anträge müssen Folgendes enthalten:
- qualitativ hochwertige Studien
- einem Peer-Review unterzogene wissenschaftliche Literatur
Entwurf des Bewertungsberichts
Der berichterstattende Mitgliedstaat bewertet den Antrag und erstellt einen Entwurf des Bewertungsberichts.
Peer-Review
Die EFSA führt gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Peer-Reviews des Entwurfs des Bewertungsberichts durch und erstellt eine wissenschaftliche Schlussfolgerung zur Sicherheit des Stoffes.
An dem Review sind über 100 Fachleute aus der Wissenschaft beteiligt.
Genehmigung auf der Grundlage der Sicherheit
Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der EFSA entscheiden die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, ob der Wirkstoff die europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Wenn ja, erteilen oder verlängern sie die Genehmigung.
Wer macht was?

Mitgliedstaaten

Wirtschaft

EFSA

Europäische Kommission
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff enthalten
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Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff enthalten
Antrag auf Inverkehrbringen eines Pestizids
Wurde ein cc Wirkstoff genehmigt, reicht ein Unternehmen einen Antrag bei dem/den Mitgliedstaat(en) ein, in dem/denen es ein Pestizid, das diesen enthält, in Verkehr bringen möchte.
Spezifische Anwendungsbedingungen
Ein Unternehmen muss in seinem Antrag angeben, wie das Pestizid anzuwenden ist. Diese Verwendungsbedingungen werden als Gute landwirtschaftliche Praxis bezeichnet und umfassen:
- die Zielkultur(en)
- wann und wie das Pestizid auszubringen ist
- die Dosis
- die Häufigkeit der Anwendung
Bewertung des Antrags
Ein berichterstattender Mitgliedstaat aus jeder Regulierungszone (berichterstattender Mitgliedstaat der Zone – zRMS) bewertet den Antrag. Andere Mitgliedstaaten in derselben Zone überprüfen ihn.
Pestizidrückstände in Lebensmitteln
Bei den Bewertungen wird auch der erwartete Rückstandsgehalt an dem Pestizid in Lebensmitteln berücksichtigt. Liegt der Wert über dem in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Rückstandshöchstgehalt , muss ein Antrag auf einen neuen Rückstandshöchstgehalt zur Bewertung bei der EU eingereicht werden.
Erfahren Sie, wie Rückstandshöchstgehalte festgelegt werden.
Zulassung innerhalb von Zonen
Das Pestizid muss von jedem Mitgliedstaat, in dem es in Verkehr gebracht werden soll, zugelassen werden.
Auf der Grundlage der Risikobewertung entscheidet der berichterstattende Mitgliedstaat der Zone, ob das Produkt zur Verwendung in seinem Hoheitsgebiet zugelassen wird.
Andere Mitgliedstaaten aus derselben Zone können es genehmigen, ohne dass eine vollständige Neubewertung der Sicherheit auf der Grundlage der Bewertung des berichterstattenden Mitgliedstaats der Zone erforderlich ist.
Wer macht was?

Mitgliedstaaten

Wirtschaft

EFSA

Europäische Kommission

Was geschieht nach der Zulassung eines Pestizids?
Inverkehrbringen
Sobald ein Mitgliedstaat ein Pestizid zugelassen hat, kann das Unternehmen es in seinem Hoheitsgebiet in Verkehr bringen.
Pestizideinsatz
Pestizide werden hauptsächlich in landwirtschaftlichen Betrieben und in anderen professionellen Kontexten eingesetzt. Die Nutzer müssen die auf dem Etikett angegebenen spezifischen Anwendungsbedingungen berücksichtigen und Aufzeichnungen über die Anwendung führen.
Pestizide sollten stets das letzte Mittel zur Schädlingsbekämpfung sein.
Erfahren Sie mehr über die nachhaltige Anwendung von Pestiziden
Überwachung von Pestizidrückständen in Lebensmitteln
Die Mitgliedstaaten überwachen Pestizidrückstände in allen Lebensmitteln unabhängig davon, ob diese in die EU eingeführt oder in der EU erzeugt werden.
Jedes Jahr analysiert die EU mehr als 100 000 Lebensmittelproben.
Zwei Überwachungsprogramme
Koordiniertes Überwachungsprogramm
Die Mitgliedstaaten beziehen dieselben häufig angebotene Lebensmittel in ihre Überwachung ein.
Nationale Programme
Die Mitgliedstaaten beziehen verschiedene Lebensmittel in ihre Überwachung ein, bei denen ein höheres Risiko einer Überschreitung der MRL besteht.
Wenn Rückstände die MRL übersteigen, kann ein Mitgliedstaat eine Geldbuße gegen ein Unternehmen verhängen und – falls ein Gesundheitsrisiko festgestellt wird – die Lebensmittel vom Markt nehmen und andere Mitgliedstaaten warnen.

Jährliche Berichterstattung über Pestizidrückstände in Lebensmitteln
Jedes Jahr veröffentlicht die EFSA einen Bericht über Pestizidrückstände in Lebensmitteln in der EU, Island und Norwegen, in dem die Ergebnisse der Überwachung in diesen Ländern zusammengefasst werden.
In dem Bericht werden Trends und mögliche Gesundheitsrisiken analysiert und Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Kontrollen in Europa empfohlen.
Safener
Stoff, der einem Pestizid zugesetzt wird, um die Kultur vor möglichen schädlichen Auswirkungen des Pestizids zu schützen.
Synergist
Stoff, der die Wirksamkeit eines Pestizids erhöht, indem er die natürlichen Abwehrkräfte eines Schädlings beeinträchtigt, ohne den Schädling selbst zu töten.
Beistoff
Stoff, der einem Pestizid zugesetzt wird, um dessen Wirksamkeit zu verbessern.
Berichterstattender Mitgliedstaat
Das EU-Land, das die Erstbewertung eines Wirkstoffs durchführt.
qualitativ hochwertig
Ein nach den Grundsätzen der Guten Laborpraxis durchgeführter Studientyp, der die Zuverlässigkeit der aus Laboruntersuchungen gewonnenen Daten sicherstellt.
dem Peer-Review unterzogen
Wissenschaftliche Literatur, die von Sachverständigen aus demselben akademischen Bereich (sogenannte „Peers“, d. h. Fachkolleginnen und -kollegen) geprüft wurde, damit sie den Qualitätsstandards entspricht.

Eine Gruppe von Ländern mit ähnlichen Bedingungen in Bezug auf Landwirtschaft, Umwelt und Pflanzengesundheit. Die EU ist zur Steigerung der Effizienz von Bewertungen in drei Zonen unterteilt – Nord, Süd und Mitte.

Ein MRL bezeichnet die maximal zulässige Rückstandsmenge eines Pestizids in einem Lebensmittel oder Futtermittel.
MRL beruhen auf der Guten landwirtschaftlichen Praxis und stellen den Schutz aller Verbraucherinnen und Verbraucher, darunter solcher, die besonders gefährdet sind, sicher.
Die gleichen strengen MRL gelten für in der EU hergestellte Lebens- und Futtermittel sowie für Einfuhren.



