Wie Europa gewährleistet, dass Pestizide sicher sind

Veröffentlicht: 10. Februar 2026

Pestizide – oder Pflanzenschutzmittel – tragen zur Schädlingsbekämpfung und zur Erhaltung der Gesundheit von Pflanzen bei. Zum Schutz unserer Gesundheit und unserer Umwelt ist ihr Einsatz in der Europäischen Union streng geregelt.

Pestizide werden in ZWEI SCHRITTEN auf den EU-Markt gebracht. 
ZWEI SCHRITTEN

 

Schritt 1

Genehmigung von Wirkstoffen

Wirkstoffe – wie Chemikalien oder Mikroorganismen – sind die Hauptbestandteile eines Pestizids und ausschlaggebend für seine Wirksamkeit.

Siehe Ablauf 

Schritt 2

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff enthalten

Pestizide enthalten einen oder mehrere Wirkstoffe und andere Bestandteile wie Safener, Synergisten und Beistoffe, die ihre Wirksamkeit optimieren.

Erfahren Sie mehr über Pestizide

Siehe Ablauf 

Genehmigung von Wirkstoffen

 
 

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Genehmigung von Wirkstoffen

Antrag auf Genehmigung eines Stoffes

Ein Unternehmen reicht bei einem berichterstattenden Mitgliedstaat einen Antrag für einen neuen Wirkstoff oder auf Verlängerung eines bestehenden ein. Für einen neuen Wirkstoff oder auf Verlängerung eines bestehenden ein.

Solche Anträge müssen Folgendes enthalten:

  • qualitativ hochwertige Studien
  • einem Peer-Review unterzogene wissenschaftliche Literatur
Entwurf des Bewertungsberichts

Der berichterstattende Mitgliedstaat bewertet den Antrag und erstellt einen Entwurf des Bewertungsberichts.

Peer-Review

Die EFSA führt gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Peer-Reviews des Entwurfs des Bewertungsberichts durch und erstellt eine wissenschaftliche Schlussfolgerung zur Sicherheit des Stoffes.

An dem Review sind über 100 Fachleute aus der Wissenschaft beteiligt.

Genehmigung auf der Grundlage der Sicherheit

Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der EFSA entscheiden die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, ob der Wirkstoff die europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Wenn ja, erteilen oder verlängern sie die Genehmigung.

EU-Datenbank über Pestizide 

Wer macht was?

Mitgliedstaaten

Wirtschaft

EFSA

Europäische Kommission

 
 
 
 

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff enthalten

 
 

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Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff enthalten

Antrag auf Inverkehrbringen eines Pestizids

Wurde ein cc Wirkstoff genehmigt, reicht ein Unternehmen einen Antrag bei dem/den Mitgliedstaat(en) ein, in dem/denen es ein Pestizid, das diesen enthält, in Verkehr bringen möchte.

Spezifische Anwendungsbedingungen

Ein Unternehmen muss in seinem Antrag angeben, wie das Pestizid anzuwenden ist. Diese Verwendungsbedingungen werden als Gute landwirtschaftliche Praxis bezeichnet und umfassen:

  • die Zielkultur(en)
  • wann und wie das Pestizid auszubringen ist
  • die Dosis
  • die Häufigkeit der Anwendung
Bewertung des Antrags

Ein berichterstattender Mitgliedstaat aus jeder Regulierungszone (berichterstattender Mitgliedstaat der Zone – zRMS) bewertet den Antrag. Andere Mitgliedstaaten in derselben Zone überprüfen ihn.

Pestizidrückstände in Lebensmitteln

Bei den Bewertungen wird auch der erwartete Rückstandsgehalt an dem Pestizid in Lebensmitteln berücksichtigt. Liegt der Wert über dem in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Rückstandshöchstgehalt , muss ein Antrag auf einen neuen Rückstandshöchstgehalt zur Bewertung bei der EU eingereicht werden.

Erfahren Sie, wie Rückstandshöchstgehalte festgelegt werden. 

Zulassung innerhalb von Zonen

Das Pestizid muss von jedem Mitgliedstaat, in dem es in Verkehr gebracht werden soll, zugelassen werden.

Auf der Grundlage der Risikobewertung entscheidet der berichterstattende Mitgliedstaat der Zone, ob das Produkt zur Verwendung in seinem Hoheitsgebiet zugelassen wird.

Andere Mitgliedstaaten aus derselben Zone können es genehmigen, ohne dass eine vollständige Neubewertung der Sicherheit auf der Grundlage der Bewertung des berichterstattenden Mitgliedstaats der Zone erforderlich ist.

Wer macht was?

Mitgliedstaaten

Wirtschaft

EFSA

Europäische Kommission

 
 
 

Was geschieht nach der Zulassung eines Pestizids?

Inverkehrbringen

Sobald ein Mitgliedstaat ein Pestizid zugelassen hat, kann das Unternehmen es in seinem Hoheitsgebiet in Verkehr bringen.

Pestizideinsatz

Pestizide werden hauptsächlich in landwirtschaftlichen Betrieben und in anderen professionellen Kontexten eingesetzt. Die Nutzer müssen die auf dem Etikett angegebenen spezifischen Anwendungsbedingungen berücksichtigen und Aufzeichnungen über die Anwendung führen.

Pestizide sollten stets das letzte Mittel zur Schädlingsbekämpfung sein.

Erfahren Sie mehr über die nachhaltige Anwendung von Pestiziden 

Überwachung von Pestizidrückständen in Lebensmitteln

Die Mitgliedstaaten überwachen Pestizidrückstände in allen Lebensmitteln unabhängig davon, ob diese in die EU eingeführt oder in der EU erzeugt werden.

Jedes Jahr analysiert die EU mehr als 100 000 Lebensmittelproben.

Zwei Überwachungsprogramme

Koordiniertes Überwachungsprogramm

Die Mitgliedstaaten beziehen dieselben häufig angebotene Lebensmittel in ihre Überwachung ein.

Nationale Programme

Die Mitgliedstaaten beziehen verschiedene Lebensmittel in ihre Überwachung ein, bei denen ein höheres Risiko einer Überschreitung der MRL besteht.

Wenn Rückstände die MRL übersteigen, kann ein Mitgliedstaat eine Geldbuße gegen ein Unternehmen verhängen und – falls ein Gesundheitsrisiko festgestellt wird – die Lebensmittel vom Markt nehmen und andere Mitgliedstaaten warnen.

Wie Europa Pestizidrückstände in Lebensmitteln überwacht 

Jährliche Berichterstattung über Pestizidrückstände in Lebensmitteln

Jedes Jahr veröffentlicht die EFSA einen Bericht über Pestizidrückstände in Lebensmitteln in der EU, Island und Norwegen, in dem die Ergebnisse der Überwachung in diesen Ländern zusammengefasst werden.

In dem Bericht werden Trends und mögliche Gesundheitsrisiken analysiert und Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Kontrollen in Europa empfohlen.

Lesen Sie den neuesten Bericht der EFSA 

Safener

Stoff, der einem Pestizid zugesetzt wird, um die Kultur vor möglichen schädlichen Auswirkungen des Pestizids zu schützen.

Synergist

Stoff, der die Wirksamkeit eines Pestizids erhöht, indem er die natürlichen Abwehrkräfte eines Schädlings beeinträchtigt, ohne den Schädling selbst zu töten.

Beistoff

Stoff, der einem Pestizid zugesetzt wird, um dessen Wirksamkeit zu verbessern.

Berichterstattender Mitgliedstaat

Das EU-Land, das die Erstbewertung eines Wirkstoffs durchführt.

qualitativ hochwertig

Ein nach den Grundsätzen der Guten Laborpraxis durchgeführter Studientyp, der die Zuverlässigkeit der aus Laboruntersuchungen gewonnenen Daten sicherstellt.

dem Peer-Review unterzogen

Wissenschaftliche Literatur, die von Sachverständigen aus demselben akademischen Bereich (sogenannte „Peers“, d. h. Fachkolleginnen und -kollegen) geprüft wurde, damit sie den Qualitätsstandards entspricht.

Regulierungszone

Eine Gruppe von Ländern mit ähnlichen Bedingungen in Bezug auf Landwirtschaft, Umwelt und Pflanzengesundheit. Die EU ist zur Steigerung der Effizienz von Bewertungen in drei Zonen unterteilt – Nord, Süd und Mitte.

Ein MRL bezeichnet die maximal zulässige Rückstandsmenge eines Pestizids in einem Lebensmittel oder Futtermittel.

MRL beruhen auf der Guten landwirtschaftlichen Praxis und stellen den Schutz aller Verbraucherinnen und Verbraucher, darunter solcher, die besonders gefährdet sind, sicher.

Die gleichen strengen MRL gelten für in der EU hergestellte Lebens- und Futtermittel sowie für Einfuhren.

EU-Pestiziddatenbank