Daten

Die Erhebung präziser und zuverlässiger Daten ist Voraussetzung für fundierte Entscheidungen auf dem Gebiet der Risikobewertung und des Risikomanagements. Sowohl Wissenschaftler, die Risikobewertungen durchführen, als auch Entscheidungsträger in Europa benötigen von allen Mitgliedstaaten aktuelle und vergleichbare Informationen über Gefahren in der Lebensmittelkette und über den Verzehr von Lebensmitteln.

Durch die Erhebung von Daten auf EU-Ebene können wir beispielsweise herausfinden, wie oft Lebensmittel mit Bakterien oder Chemikalien kontaminiert sind und in welchen Konzentrationen. Diese Informationen in Verbindung mit zuverlässigen Daten über den Lebensmittelkonsum in den Mitgliedstaaten ermöglichen es den Risikobewertern, die Exposition der Verbraucher gegenüber einem bestimmten Risiko sowohl auf EU- als auch auf Länderebene zu bewerten. Die Bewertungen ermöglichen es Wissenschaftlern auch, Empfehlungen für die Prävention, Reduzierung und Überwachung dieser Risiken in der Lebensmittelkette abzugeben.

Der Zugang zu harmonisierten Daten unterstützt Risikomanager dabei, fundierte Entscheidungen zu Schutz und Förderung der Gesundheit der Verbraucher zu treffen, z. B. bei der Bewertung der ernährungsbedingten Salzaufnahme im Vergleich zu den für eine gesunde Ernährung festgelegten Zielen. Derartige Daten können auch bei der Bewertung der Wirksamkeit von EU-Maßnahmen und Programmen zur Verringerung des Auftretens biologischer und chemischer Risiken in Lebensmitteln und in Tierpopulationen verwendet werden.

Die Zusammenarbeit bei der Datenerhebung in ganz Europa ist von entscheidender Bedeutung, um die Ansätze zu harmonisieren und so den Informationsaustausch zwischen den Ländern zu erleichtern. EU-weite Daten können auch wichtige Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten widerspiegeln.

Die Rolle der EFSA

Bei der EFSA werden die laufenden Datenerhebungen zur Bewertung und Überwachung von Trends im Zeitverlauf vom Referat Integrierte Daten durchgeführt. Das Referat Integrierte Daten befasst sich mit der Erhebung von Daten über den Lebensmittelkonsum und das Vorkommen chemischer Rückstände und Kontaminanten in Lebens- und Futtermitteln im Hinblick auf Bewertungen der chemischen Exposition auf europäischer Ebene. Das Referat sammelt auch Daten über das Auftreten von Zoonosen, zoonotischen Erregern in Lebensmitteln, Futtermitteln und Tieren sowie über lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche in der EU. Außerdem sammelt es Daten über antimikrobielle Resistenz bei bestimmten zoonotischen Erregern und das Auftreten mikrobiologischer Kontaminanten.

Um die Arbeit des Wissenschaftlichen Ausschusses und der Wissenschaftlichen Gremien zu unterstützen, führt die EFSA auch Datenerhebungen zu speziellen Fragen durch:

  • Erstellung von Risikobewertungen als Reaktion auf die Mandate der Kommission und die auf eigene Initiative der EFSA geleistete Arbeit;
  • Unterstützung der Neubewertung zugelassener Stoffe, z. B. Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe;
  • Unterstützung der Entwicklung von Leitlinien für die Risikobewertung.

Die Aufforderungen zur Einreichung von Daten werden auf der Website der EFSA veröffentlicht.

Biologische Gefahren

Die EFSA analysiert Daten zu Zoonosen, antimikrobieller Resistenz (AMR) sowie lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in der EU. Die Daten werden jährlich von den Mitgliedstaaten eingereicht. Zoonosen sind Infektionen und Krankheiten, die zwischen Tieren und Menschen übertragbar sind. Die EFSA veröffentlicht auf der Grundlage dieser Daten in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) jährliche zusammenfassende Berichte unter dem Titel „One Health“. Das ECDC stellt Daten zu den Zoonosenfällen beim Menschen bereit und analysiert diese.

 

Darüber hinaus analysiert die EFSA die EU-weiten Grundlagenerhebungen zu zoonotischen Erregern wie Salmonellen und Campylobacter in Tier- und Lebensmittelpopulationen sowie zu antimikrobiellen Resistenzen. Diese Erhebungen sind vollständig harmonisiert und liefern daher vergleichbare Werte für alle Mitgliedstaaten. Die Erhebungsergebnisse werden verwendet, um EU-Reduktionsziele festzulegen oder den Bedarf an speziellen Maßnahmen auf EU-Ebene zu prüfen.

Kontaminanten

Die EFSA erhebt verfügbare Daten über das Vorkommen chemischer Kontaminanten, die von den EU-Mitgliedstaaten und anderen interessierten Kreisen wie Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Lebensmittelunternehmern übermittelt werden.

Insbesondere hat die EFSA im Rahmen der Artikel 23 und 33 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 von der Europäischen Kommission den Auftrag erhalten (M-2010-0374), alle verfügbaren Daten über das Vorkommen chemischer Kontaminanten in Lebens- und Futtermitteln zu erheben. Diese Daten können folglich in den wissenschaftlichen Gutachten und Berichten der EFSA zu Kontaminanten in Lebens- und Futtermitteln verwendet werden.

Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission im Rahmen des mehrjährigen nationalen Kontrollplans (gemäß Artikel 109 der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates) Kontrollpläne für Kontaminanten vorlegen, wie sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/931 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) 2022/932 der Kommission definiert sind. 

Im Zusammenhang mit den oben genannten Kontrollplänen für Kontaminanten und gemäß den Bestimmungen der  Durchführungsverordnung (EU) 2022/932 der Kommission müssen die Mitgliedstaaten der EFSA bis zum 30. Juni alle Daten übermitteln, die im Rahmen der in Artikel 3 der  Durchführungsverordnung (EU) 2022/932 der Kommission genannten Kontrollpläne erhoben wurden.

Die Erfassung der verfügbaren Daten zum Vorkommen von Schadstoffen unterstützt zudem die Risikomanager bei der Festlegung gesetzlicher Grenzwerte und der Überwachung der Konzentrationen von Chemikalien in der Lebensmittelkette, beispielsweise von persistenten organischen Schadstoffen wie Dioxinen und polychlorierten Biphenylen.

 

In der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission, insbesondere in Anhang I, sind die Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgelegt. Die in Anhang I aufgeführten Lebensmittel dürfen nicht in Verkehr gebracht und nicht als Rohstoffe in Lebensmitteln oder Zutaten in Lebensmitteln verwendet werden, wenn sie einen Kontaminanten in einer Menge enthalten, die den in Anhang I festgelegten Höchstgehalt überschreitet.

Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe

Die EFSA erhebt Daten zu Lebensmittelzusatzstoffen und Aromastoffen, um deren Sicherheit und die Einhaltung der Rechtsvorschriften innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten. Die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält Vorschriften für Lebensmittelzusatzstoffe, einschließlich einer Unionsliste zugelassener Stoffe und ihrer zulässigen Höchstgehalte (Maximum Permissible Levels, MPLs). Im Rahmen jährlicher Datenaufrufe und Überwachungsprogramme fordert die EFSA nationale Behörden, Wissenschaftler, die Industrie und andere Interessenträger auf, Analyse- und Verwendungsdaten zu Lebensmittelzusatzstoffen vorzulegen. Ebenso regelt die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 Lebensmittelaromen und enthält ein Verzeichnis zugelassener Stoffe, wobei die EFSA die Interessengruppen dazu auffordert, Daten zu deren Analyse, Verwendung und Vorkommen beizusteuern.

Zusammensetzung von Lebensmitteln

Die EFSA erhebt Daten über die Zusammensetzung von Lebensmitteln von nationalen Anbietern in den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen von Beschaffungsprojekten. Die erste Version der EFSA-Datenbank zur Zusammensetzung von Lebensmitteln wurde 2012 erstellt. Sie enthält Daten für sieben Länder – Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich. Zu den enthaltenen Vitaminen und Mineralstoffen gehören Kalzium, Kupfer, Cobalamin, Magnesium, Niacin, Phosphor, Kalium, Riboflavin, Thiamin, Eisen, Selen, Vitamin B6, Vitamin E, Vitamin K und Zink.

Diese Daten wurden von den Experten der EFSA herangezogen, um die Referenzwerte für die Ernährung festzulegen– den vollständigen Katalog von Nährstoffempfehlungen und Referenzwerten, darunter die Referenzaufnahmemengen für die Bevölkerung, der durchschnittliche Bedarf, die angemessene Aufnahmemenge und die untere Aufnahmegrenze.

Derzeit arbeitet die EFSA an einem Beschaffungsprojekt zur Entwicklung und Veröffentlichung einer umfassenden Europäischen Datenbank über die Zusammensetzung von Lebensmitteln mit offenem Zugang (Open Access European Food Composition Database – EU FCDB). Bis Mitte 2026 werden der EFSA Daten zu weitaus mehr Nährstoffen aus 14 Ländern vorliegen.

https://www.efsa.europa.eu/en/microstrategy/food-composition-data

Lebensmittelkonsum

Die umfassende Europäische Datenbank zum Lebensmittelkonsum der EFSA ist eine Quelle für Informationen über den Lebensmittelkonsum in der Europäischen Union, die detaillierte Daten für eine Reihe von EU-Ländern enthält.

Diese Datenbank spielt eine Schlüsselrolle bei der Bewertung der Risiken, die sich aus möglichen Gefahren in Lebensmitteln in der EU ergeben, und ermöglicht eine Abschätzung der Exposition der Verbraucher gegenüber solchen Gefahren. Dies stellt einen grundlegenden Schritt im Risikobewertungsprozess der EFSA dar. Die Datenbank ist auch für andere Arbeitsbereiche der EFSA von Bedeutung, beispielsweise für die Bewertung der Nährstoffaufnahme der EU-Bevölkerung.

Umfassende Europäische Datenbank der EFSA zum Lebensmittelkonsum

OpenFoodTox

Bei der Bewertung der Sicherheit von Chemikalien untersuchen Wissenschaftler, ob und inwiefern diese für Menschen, Tiere und/oder die Umwelt gefährlich sein können. Sie versuchen, die kritischen gesundheitlichen Auswirkungen für diese Bevölkerungsgruppen sowie die Substanzmenge zu ermitteln, die diese Auswirkungen wahrscheinlich auslöst, und anschließend, soweit möglich, einen sicheren Grenzwert festzulegen.

OpenFoodTox ist eine umfassende Datenbank zu chemischen Gefahren, die von der EFSA entwickelt wurde, um die Bewertung der Chemikaliensicherheit für Mensch, Tier und Umwelt zu unterstützen. Dieses Open-Source-Tool bietet eine detaillierte Stoffcharakterisierung, Verweise auf die Ergebnisse der EFSA sowie auf einschlägige europäische Rechtsvorschriften. Darüber hinaus enthält es auch physikalisch-chemische Eigenschaften sowie pharmakokinetische und toxikokinetische Daten, was es zu einem wertvollen „One-Click“-Tool für den Zugriff auf wichtige Gesundheitsauswirkungen und Sicherheitsgrenzwerte macht. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass OpenFoodTox als wertvolle Ressource für wissenschaftliche Beratungsgremien und Interessenträger, die im Bereich der Bewertung chemischer Risiken tätig sind, dient und herunterladbare zusammenfassende Datenblätter in PDF- oder XLSX-Formaten anbietet.

Datenbank zu chemischen Gefahren (OpenFoodTox)

Pestizide

Die Mitgliedstaaten kontrollieren die Einhaltung der Höchstgehalte an Pestizidrückständen in Lebens- und Futtermitteln und legen die Ergebnisse der Kommission und der EFSA vor. Anschließend erstellt die EFSA einen Jahresbericht, der einen Überblick über die in der gesamten EU beobachteten Pestizidrückstände in Lebensmitteln bietet und die Exposition der Verbraucher durch ihre Ernährung bewertet. Die Ergebnisse dienen den Entscheidungsträgern als Grundlage, um eventuell neue oder überarbeitete Managementmaßnahmen in Erwägung zu ziehen.

 

Alle Fragen im Zusammenhang mit den gesetzlichen Grenzwerten für Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln werden in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt. Diese Verordnung enthält auch Bestimmungen über amtliche Kontrollen von Pestizidrückständen in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, die sich aus ihrer Verwendung im Pflanzenschutz ergeben können.

Berichte über Pestizidrückstände

Pflanzengesundheit

Im Auftrag der Europäischen Kommission setzt sich die EFSA für die Förderung der Pflanzengesundheit ein, indem sie eine detaillierte Datenbank mit Wirtspflanzen, die für Xylella spp., ein wichtiges Pflanzenpathogen, anfällig sind, regelmäßig aktualisiert und pflegt. Gemäß Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wurde die EFSA von der GD SANTE beauftragt, technische Unterstützung in Bezug auf Xylella fastidiosa zu leisten; dieser Auftrag wurde 2016 erteilt und bis 2026 verlängert.

Die Datenbank der EFSA zu X. fastidiosa wird zweimal jährlich unter Berücksichtigung verschiedener Unterarten und Stämme aktualisiert, wobei der Schwerpunkt auf europäischen Isolaten liegt. Sie enthält Daten über nicht anfällige Pflanzen und Sorten und priorisiert Pflanzen, deren Befall durch mindestens zwei Nachweismethoden bestätigt wurde.

Die 12. Version der Datenbank, die im Juli 2025 in Zenodo innerhalb der Gemeinschaft der „Knowledge Junction“ der EFSA veröffentlicht wurde, deckt die Literatur bis Dezember 2024 ab. Ein ausführlicher Bericht über die Aktualisierung der Datenbank zu den Wirtspflanzen von Xylella spp. ist im EFSA Journal verfügbar.

Um die Zugänglichkeit weiter zu verbessern und das Verständnis zu fördern, hat die EFSA ein Visualisierungs-Dashboard entwickelt, das es den Interessengruppen ermöglicht, die Daten effektiv zu nutzen und zu interpretieren.

Rückstände von Tierarzneimitteln (VMPR)

Das Vorhandensein von Rückständen von Tierarzneimitteln oder nicht zugelassenen pharmakologisch wirksamen Stoffen in Lebensmitteln kann ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen. Der Rechtsrahmen der EU legt Obergrenzen für Rückstände von Tierarzneimitteln fest, die in Lebensmitteln zulässig sind (Verordnung 37/2010). Ferner verlangt er von den Mitgliedstaaten, jährliche amtliche Überwachungsprogramme zur Kontrolle des Vorkommens dieser Stoffe in lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs einzurichten (Verordnung 2022/1644). Die Einhaltung der Obergrenzen wird ebenfalls überprüft. Jedes Jahr werden die Ergebnisse der amtlichen Überwachungsprogramme der EU-Länder von der EFSA in jährlichen Berichten gesammelt und zusammengefasst, die einen Überblick über die in der gesamten EU beobachteten Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln bieten.

Berichte über Rückstände von Tierarzneimitteln

Rückstände von Tierarzneimitteln – Nationale Kontrollpläne (NCP)

Die EFSA unterstützt die Umsetzung nationaler Kontrollpläne (NCP) für Rückstände von Tierarzneimitteln (VMPR) gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates. In den Verordnungen (EU) 2022/1644 und 2022/1646 sind Mindesthäufigkeiten für die Probenahme festgelegt, und die NCP sind verpflichtet, Kombinationen von Stoffen, Tieren und Erzeugnissen sowie verwendete Analysemethoden aufzulisten. Die EU-Mitgliedstaaten und andere Meldeländer müssen amtliche Kontrollen zugelassener und verbotener Stoffe in Tierarzneimitteln im Rahmen von Mehrjahresplänen durchführen, die eine risikobasierte und randomisierte Überwachung der Produktion und Einfuhren abdecken. Diese Pläne werden der EFSA jährlich vorgelegt, und alle Daten werden anhand eines harmonisierten Modells überwacht, das auf das Chemikalienüberwachungssystem der EFSA abgestimmt ist, wodurch die Datenvalidierung, -analyse und -berichterstattung verbessert werden.

EU-Rechtsrahmen

In der Gründungsverordnung (EG) Nr. 178/2002 der EFSA heißt es, dass die Behörde Daten in ihren Fachgebieten erheben und analysieren sollte. Die EFSA führt zwei verschiedene Arten von Datenerhebungen durch:

  • kontinuierliche harmonisierte Erhebung EU-weiter Daten, die gemäß den EU-Verordnungen erforderlich sind, um Trends im Zeitverlauf zu bewerten und zu überwachen und eine Grundlage für Strategien und Maßnahmen für das Risikomanagement zu schaffen;
  • spezielle Datenerfassung zur Unterstützung von Risikobewertungen und anderen Aufgaben.

In der Gründungsverordnung der EFSA (Artikel 33) ist festgelegt, dass die EFSA insbesondere Daten zu folgenden Themen ausfindig macht, sammelt, analysiert und zusammenfasst:

  • Lebensmittelkonsum,
  • Zusammensetzung der Lebensmittel,
  • Inzidenz undPrävalenz biologischer Risiken,
  • Auftreten von Kontaminanten und chemischen Rückständen, sowie
  • Vorkommen und Verwendungsmengen von Lebensmittelzusatzstoffen und Lebensmittelaromen

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen muss die EFSA die Ergebnisse nationaler Kontrollen von Pestizidrückständen in Lebens- und Futtermitteln zusammentragen und analysieren. Die EFSA muss eine Bewertung der Verbraucherexposition durchführen, bevor sie Schlussfolgerungen zur Sicherheit eines Rückstandshöchstgehalts zieht.

Gemäß der Verordnung (EU) 2022/1644 über amtliche Kontrollen von Tierarzneimittelrückständen in Lebensmitteln sammelt die EFSA nationale Ergebnisse von Tierarzneimittelrückständen in Lebens- und Futtermitteln. Auf der Grundlage dieser Daten erstellt die EFSA jährliche Berichte über die Ergebnisse der Überwachung von Tierarzneimittelrückständen in lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/932 der Kommission über amtliche Kontrollen chemischer Kontaminanten verpflichtet die EFSA, nationale Ergebnisse zu Kontaminanten in Lebensmitteln gemäß den nationalen Kontrollplänen zu erheben, die zuvor der Europäischen Kommission vorgelegt wurden.

Mit der Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von Zoonosen und zoonotischen Erregern wird der EFSA die Aufgabe übertragen, die von den Mitgliedstaaten jährlich vorgelegten Daten zu Zoonosen, zoonotischen Erregern, lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen und antimikrobiellen Resistenzen zu prüfen. Auf der Grundlage dieser Daten erstellt die EFSA jedes Jahr in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) gemeinschaftliche Kurzberichte.

Darüber hinaus wird die Datenerhebung für andere Aufgaben der EFSA benötigt, z. B. für die Neubewertung von in Lebensmitteln zugelassenen Stoffen wie Lebensmittelzusatzstoffen. Für die von den wissenschaftlichen Gremien der EFSA erstellten Risikobewertungen und Leitfäden müssen unter Umständen auch Daten zu speziellen Themen wie Tierschutzpraktiken und Indikatoren, Haltungssysteme, Ernährung oder ökologische und umweltbezogene Informationen erhoben werden.

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