Pestizidrückstände in Lebensmitteln

Wenn Pestizide zum Schutz von Pflanzen eingesetzt werden, können sie Spuren in Lebensmitteln hinterlassen. Diese Spuren werden als Pestizidrückstände bezeichnet.

Die EU verfügt über strenge Vorschriften zum Schutz unserer Gesundheit vor Pestizidrückständen, etwa indem sie Höchstgehalte an Pestizidrückständen (Maximum Residue Levels, MRLs) festlegt.

Pestizidrückstände werden in allen Lebensmitteln auf dem EU-Markt systematisch und unabhängig davon überwacht, ob sie in die EU eingeführt oder in der EU erzeugt werden.

Jedes Jahr analysiert die EU mehr als 100 000 Lebensmittelproben.
 

Wie Europa die Sicherheit von Pestiziden gewährleistet
Erfahren Sie, wie Europa die Sicherheit von Pestiziden gewährleistet
Wie Rückstandshöchstgehalte (Maximum Residue Levels, MRLs) festgelegt werden
Erfahren Sie, wie Rückstandshöchstgehalte (Maximum Residue Levels, MRLs) festge…

Meilensteine

  1. 2017

    Die EFSA ergänzt ihren Jahresbericht über Pestizidrückstände erstmals um Datenvisualisierungen, die den Nutzern Daten aus dem Bericht in Grafiken und Diagrammen präsentieren.

  2. 2009

    Die EFSA veröffentlicht ihren ersten Jahresbericht über Pestizidrückstände, der auf Daten aus der Überwachung von Pestizidrückständen in Lebensmitteln im Jahr 2007 basiert.

Die Rolle der EFSA

Analyse von Anträgen auf neue oder überarbeitete MRLs

In Zusammenarbeit mit dem bewertenden Mitgliedstaat führen wir eine Bewertung des Verbraucherrisikos für eine Kombination aus Wirkstoff und Kulturpflanze durch und schlagen MRLs vor.
 

Überprüfung bestehender MRLs für Wirkstoffe

Wir überprüfen die geltenden MRLs für einen Wirkstoff, schlagen MRLs vor und bewerten das Verbraucherrisiko für alle Kulturpflanzen, für die europäische Zulassungen bestehen oder Einfuhrtoleranzen zugelassen sind.
 

Risikobewertungen im Zusammenhang mit Ad-hoc-Ersuchen

Wir unterstützen Entscheidungen der Unionsgesetzgeber zu MRLs, indem wir aufgrund von Ad-hoc-Ersuchen zu bestimmten Pestiziden Risikobewertungen erstellen.
 

Erstellung eines Jahresberichts über Pestizidrückstände

Wir erstellen einen Jahresbericht über Pestizidrückstände in Lebensmitteln auf der Grundlage von Kontrollen, die von den EU-Mitgliedstaaten[1] sowie von Norwegen und Island durchgeführt werden

Verfahren für MRL-Anträge
Verfahren für MRL-Anträge

Jahresbericht über Pestizidrückstände

Die EU-Mitgliedstaaten führen Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass in Verkehr gebrachte Lebensmittel keine Rückstände über den gesetzlichen Grenzwerten enthalten. Die europäischen Überwachungsprogramme gehören zu den umfassendsten Programmen zur Erhebung von Lebensmitteldaten weltweit.

100,000+

Lebensmittelproben werden jedes Jahr

600+

verschiedene Pestizide hin analysiert

Wir analysieren die Daten aus den Berichtsländern und erstellen einen Jahresbericht, in dem die Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird der Verbraucher gegenüber Pestizidrückständen in Lebensmitteln bewertet und Problembereiche ermittelt werden.

Außerdem geben wir Ratschläge, wie künftige Kontrollprogramme effizienter gestaltet werden könnten.

Seit 2017 sind in jedem Bericht Instrumente zu Datenvisualisierung enthalten, um die Informationen durch Diagramme und Grafiken zugänglicher zu machen.

A closer look at pesticides in food
Take a look at our infographic

Häufig gestellte Fragen zu Pestizidrückständen

Für jeden Jahresbericht bewerten die Wissenschaftler der EFSA sowohl die akuten (kurzfristigen) als auch die chronischen (langfristigen) ernährungsbedingten Risiken, indem sie die Daten über das Vorkommen mit von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen zum Lebensmittelverzehr zusammenführen.

Auf der Grundlage unserer Bewertung und neuesten Berichte kommen wir zu dem Schluss, dass aufgrund der geschätzten Exposition gegenüber Pestizidrückständen in den untersuchten Lebensmitteln ein geringes Gesundheitsrisiko für die Verbraucher besteht.

Unser Jahresbericht enthält drei Datensätze:

Im Rahmen des EU-koordinierten Programms werden verschiedene Gruppen von Lebensmitteln in einem Drei-Jahres-Zyklus analysiert. Die Probenahme erfolgt nach dem Zufallsprinzip, um statistisch repräsentative Ergebnisse im Hinblick auf die von den europäischen Bürgerinnen und Bürgern konsumierten Lebensmittel zu erhalten.

Im Rahmen der nationalen Kontrollprogramme befassen sich die EU-Mitgliedstaaten in erster Linie mit Erzeugnissen, bei denen das größte Risiko für Rückstände, die die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten, besteht.

Darüber hinaus prüfen die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten zweimal jährlich die Quote von Überschreitungen der Grenzwerte bei Lebensmittelerzeugnissen aus Einfuhrkontrollen und überprüfen die gegebene Kontrollhäufigkeit für ein bestimmtes Ursprungsland.
 

Wenn festgestellt wird, dass ein Pestizidrückstand in Lebensmitteln den Rückstandshöchstgehalt Zulässige Höchstmenge an Pestizidrückständen in Lebens- oder Futtermitteln, ausgedrückt in Milligramm pro Kilogramm (Maximum Residue Level, MRL Zulässige Höchstmenge an Pestizidrückständen in Lebens- oder Futtermitteln, ausgedrückt in Milligramm pro Kilogramm) überschreitet, bedeutet dies nicht automatisch, dass das Lebensmittel nicht den EU-Vorschriften entspricht.

Um zu bestätigen, dass eine Probe die Anforderungen nicht erfüllt, berücksichtigen unsere Sachverständigen etwaige potenzielle Fehlerquellen. Dazu wird um das Ergebnis herum eine Spanne (die sogenannte Messunsicherheit) angewendet, die den Bereich darstellt, innerhalb dessen der wahre Wert erwartungsgemäß liegen wird.

Eine Probe wird nur dann als nicht konform eingestuft, wenn der gemessene Rückstandswert auch nach Anwendung dieser Messunsicherheitsspanne über dem MRL liegt.

Wenn ein Pestizidrückstand den MRL übersteigt, kann ein Mitgliedstaat eine Geldbuße gegen ein Lebensmittelunternehmen verhängen und – falls ein Gesundheitsrisiko festgestellt wird – die Lebensmittel vom Markt nehmen und andere Mitgliedstaaten warnen.
 

Enthalten Lebensmittel mehrere Rückstände, gelten sie in Bezug auf die Rechtsvorschriften über Rückstandshöchstgehalte (Maximum Residue Levels, MRLs) als konform, solange einzelne Pestizide die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten.

Erzeugnisse mit mehreren Rückständen sollten jedoch sorgfältig von den nationalen Behörden geprüft werden (zum Beispiel im Hinblick darauf, ob Kombinationen von Pestiziden bewusst eingesetzt werden, um MRL-Grenzwerte für einzelne Wirkstoffe zu umgehen).
 

[1]: Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und insbesondere nach Artikel 5 Absatz 4 des Windsor-Rahmens (siehe die Gemeinsame Erklärung Nr. 1/2023 der Union und des Vereinigten Königreichs im mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten gemeinsamen Ausschuss vom 24. März 2023 (ABl. L 102 vom 17.4.2023, S. 87)) in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 24 dieses Rahmens gelten für die Zwecke dieses Berichts Verweise auf Mitgliedstaaten auch für das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland.