Glyphosat

Bei Glyphosat handelt es sich um eine Chemikalie, die häufig in Herbizidprodukten zur Bekämpfung von Unkraut verwendet wird, das mit Kulturpflanzen, Vegetation und Pflanzen in der Land-, Forst- und Gartenwirtschaft konkurriert.
Zudem wird Glyphosat häufig bei der Instandhaltung von Bahnstrecken eingesetzt.
Bei der Chemikalie handelt es sich um ein nicht selektives Herbizid, das Unkräuter und Gräser abtötet, indem es ein für das Wachstum essentielles Pflanzenenzym hemmt.
Glyphosat ist eines der weltweit am häufigsten eingesetzten und am gründlichsten untersuchten Herbizide.

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Produkte auf Glyphosatbasis enthalten den Wirkstoff Glyphosat und Beistoffe. Sie können auch andere chemische Stoffe enthalten, die die Wirksamkeit Besagt, wie gut etwas in Bezug auf vordefinierte Standards oder Erwartungen wirkt dieser Produkte verbessern.
Glyphosat ist aktuell bis zum 15. Dezember 2033 als Wirkstoff in der EU zugelassen, wobei seine Verwendung bestimmten Bedingungen und Einschränkungen unterliegt.
Die Verwendung von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln setzt voraus, dass jedes Produkt nach einer Sicherheitsbewertung von den nationalen Behörden zugelassen wird.

Antrag auf Verlängerung

Im Jahr 2019 beantragte eine Gruppe von Unternehmen, die so genannte Gruppe für die erneute Zulassung von Glyphosat (Glyphosate Renewal Group) (GRG), in Anbetracht des Ablaufs der vorhergehenden Genehmigung Ende 2022 förmlich die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat zur Verwendung.

Damit wurde das in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehene Verlängerungsverfahren eingeleitet.

Die Europäische Kommission benannte vier Mitgliedstaaten – Frankreich, die Niederlande, Schweden und Ungarn – als gemeinsame Berichterstatter, die die erste Bewertung durchführen sollten. Diese Gruppe wurde als Bewertungsgruppe für Glyphosat (Assessment Group on Glyphosate, AGG) bezeichnet.

Sie prüfte den Antrag und übermittelte ihren Bewertungsbericht zur Erneuerung (Renewal Assessment Report – RAR) an die EFSA und den entsprechenden Bericht über die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (Harmonised Classification and Labelling – CLH) an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA).

Parallel zu der von der EFSA geleiteten Beurteilung prüfte die ECHA die Einstufung von Glyphosat gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) der EU.

Die ECHA ermittelte die schädlichen Eigenschaften von Glyphosat ohne Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einer Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird gegenüber dem Stoff. Die Exposition wird als Teil des Risikobewertungsprozesses angesehen, der von der EFSA geleitet wird.

Die im Juli 2022 veröffentlichte abschließende Stellungnahme des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA diente als Grundlage für die Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung durch die EFSA.

Die Europäische Kommission entschied im November 2023 über die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat.

Ein Bericht, in dem das Verlängerungsverfahren Schritt für Schritt geschildert wird, ist auf der Website der Europäischen Kommission zu finden.

Die Peer-Review zu Glyphosat in Zahlen

32

Monate:
von Dezember 2019 bis Juli 2023

180 000

Dossier-Seiten

2 400

insgesamt bewertete Studien

400

Gesamtzahl der eingegangenen Beiträge aus der öffentlichen Konsultation

27

nationale Behörden

90

Sachverständige, die von den Behörden der EU-Mitgliedstaaten benannt wurden

Veröffentlichte Informationen

Der Bewertungsbericht zur Erneuerung wurde im Hinblick auf die Erneuerung auf der Website der EFSA veröffentlicht, um die öffentliche Konsultation zu unterstützen. Nach Beendigung des Peer-Reviews waren dort auch die abschließenden Schlussfolgerungen der EFSA und alle Hintergrunddokumente zu finden.

Dazu gehören:

  • eine Aufzeichnung aller Kommentare der Mitgliedstaaten, der GRG, der EFSA und der Öffentlichkeit zum Bewertungsbericht zur Erneuerung (die Kommentare der Öffentlichkeit wurden unmittelbar nach Abschluss der öffentlichen Konsultation veröffentlicht);
  • eine Aufzeichnung der Reaktion der EU-Sachverständigen auf die eingegangenen Kommentare, einschließlich der Reaktionen der GRG und der AGG;
  • Berichte zu allen Fachkonsultationen, die mit Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten durchgeführt wurden;
  • Kommentare der Mitgliedstaaten dazu, wie alle von der GRG übermittelten Zusatzinformationen von der AGG bewertet wurden;
  • Kommentare der AGG und der Mitgliedstaaten zum Entwurf der Schlussfolgerung der EFSA.

Externe Sachverständige

Der Peer-Review zu Pestizidwirkstoffen wird von Bediensteten der EFSA und von Sachverständigen durchgeführt, die bei Behörden in den Mitgliedstaaten angestellt sind.

Die Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten können auf verschiedene Weise an dem Verfahren mitwirken. Sie können:

  • im Namen ihres Mitgliedstaats schriftliche Kommentare zum Peer-Review des Entwurfs des Bewertungsberichts einreichen;
  • an Fachkonsultationen (Besprechungen und Telefonkonferenzen) teilnehmen, die von der EFSA zu verschiedenen wissenschaftlichen Themenbereichen (z. B. Toxikologie bei Säugetieren und Ökotoxikologie Lehre der schädlichen Auswirkungen von Stoffen, insbesondere Chemikalien, in Bezug auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit) organisiert werden;
  • Kommentare zum Entwurf der Schlussfolgerung der EFSA einreichen.

Die Interessenerklärungen dieser Sachverständigen werden von der EFSA geprüft und öffentlich zugänglich gemacht.

Ferner kann die EFSA andere externe Sachverständige zu den Fachkonsultationen einladen, wenn dies als notwendig erachtet wird.

Diese Sachverständigen werden auf der Basis ihrer wissenschaftlichen Fachkenntnisse um Stellungnahme ersucht. Sie vertreten keine Mitgliedstaatsbehörden und nehmen persönlich an den Besprechungen teil.

Die externen Sachverständigen müssen Interessenerklärungen abgeben, die auf dieselbe Weise von der EFSA bewertet und validiert werden wie die Interessenerklärungen anderer externer Experten (etwa der Teilnehmer an wissenschaftlichen Gremien oder Arbeitsgruppensitzungen).

Weitere Informationen zur Unabhängigkeitsstrategie der EFSA finden sich hier.

Aktuelle Informationen

Am 10. Dezember 2025 empfingen die EFSA und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Vertreter des Ramazzini-Instituts aus Bologna, Italien, in den Räumlichkeiten der EFSA, um die Ergebnisse der globalen Glyphosat-Studie (2025) zu erörtern. Das Treffen bot Gelegenheit zu einem offenen Austausch über die Methodik und die Ergebnisse der Studie im Vorfeld der jeweiligen Bewertungen dieser Ergebnisse durch die EFSA und die ECHA.

Am 30. Juni 2025 forderte die Europäische Kommission die ECHA und die EFSA auf, in der Globale Glyphosate Study (Globale Glyphosat-Studie) (2025) neue Daten über karzinogene Wirkungen von Glyphosat zu bewerten.

Zeitrahmen

  1. 2026

    13. März

    Die EFSA veröffentlicht das Protokoll und ein begleitendes Frage-und-Antwort-Dokument zu der Sitzung zwischen der EFSA, der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und dem Ramazzini-Institut, die am 10. Dezember 2025 in den Räumlichkeiten der EFSA stattfand, um die Ergebnisse der Globalen Glyphosat-Studie (2025) zu erörtern.

  2. 2023

    13. September

    Die EFSA veröffentlicht den abschließenden Bewertungsbericht zur Erneuerung in der letzten Reihe von Hintergrunddokumenten auf Open EFSA.

    Der Bewertungsbericht zur Erneuerung umfasst etwa 11 000 Seiten. Im Vergleich dazu umfasst ein typischer Bewertungsbericht für einen Wirkstoff in der Regel weniger als 5 000 Seiten.

  3. 25. August

    Der EU-Peer-Review-Bericht zur Risikobewertung von Glyphosat ist in Open EFSA verfügbar.

  4. 26. Juli

    Die EFSA veröffentlicht die Schlussfolgerungen zum Peer-Review von Glyphosat im EFSA Journal.

  5. 6. Juli

    Die EFSA teilt ihre Schlussfolgerungen zum Peer-Review von Glyphosat der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten mit.

  6. 2022

    22. Dezember

    Die EFSA veröffentlicht hochrangige Berichte (High-Level-Reports, HLR) der Peer-Review-Expertensitzungen, die zwischen dem 14. November und dem 2. Dezember 2022 stattfanden. Die hier verfügbaren Dokumente enthalten eine Aufzeichnung der erörterten Punkte und der zu den einzelnen Punkten gezogenen Schlussfolgerungen.

  7. 2. Dezember

    Die Europäische Kommission (EK) verlängert die Zulassung für die Verwendung von Glyphosat um ein Jahr bis zum 15. Dezember 2023. Diese Entscheidung wurde getroffen, um der EFSA ausreichend Zeit für den Abschluss ihrer Peer Reviews einzuräumen.

  8. 30. September

    Die Bewertungsgruppe für Glyphosat (AGG) übermittelt der EFSA den aktualisierten Bewertungsbericht zur Erneuerung (RAR). Für den aktualisierten Bericht berücksichtigte die AGG zusätzliche Informationen, die im Rahmen von Konsultationen mit der Öffentlichkeit und mit den Mitgliedstaaten gesammelt wurden, einschließlich zusätzlicher vom Antragsteller (GRG) vorgelegter Daten.

  9. 30. Mai

    Die ECHA bestätigt die aktuelle Gefahreneinstufung von Glyphosat, wonach der Stoff schwere Augenschäden verursacht und für Wasserorganismen giftig ist. Aufgrund der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse gelangt der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der ECHA zudem zu dem Schluss, dass die Einstufung von Glyphosat als karzinogener, mutagener oder reprotoxischer Stoff nicht gerechtfertigt ist.

  10. 10. Mai

    Die EFSA und die ECHA aktualisieren den Zeitrahmen für den Abschluss der Neubeurteilung von Glyphosat. Der angepasste Zeitrahmen folgt auf die von der EFSA und der ECHA durchgeführten Konsultationen, bei denen eine bislang unerreichte Zahl von Kommentaren einging, was das große Interesse an diesem Thema bestätigt.

  11. 2021

    22. November

    Die von der EFSA und der ECHA parallel durchgeführten Konsultationen werden geschlossen. Während des zweimonatigen Konsultationszeitraums gingen insgesamt 416 Einreichungen von innerhalb und außerhalb der EU ein.

  12. 23. September

    Die EFSA und die ECHA leiten parallel stattfindende Konsultationen ein, um Rückmeldungen von interessierten Kreisen zum Bewertungsbericht zur Erneuerung (RAR) sowie zum Bericht über die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (CLH) von Glyphosat einzuholen.

  13. 10. August

    Die AGG legt der EFSA und der ECHA jeweils aktualisierte Fassungen des RAR und des CLH-Berichts vor.

  14. Juni

    Die AGG übermittelt den Entwurf des Bewertungsberichts im Hinblick auf die Verlängerung (draft Renewal Assessment Report – dRAR) an die EFSA und den CLH-Bericht an die ECHA, um das Peer-Review-Verfahren einzuleiten.

  15. 2020

    Juni

    Die Gruppe für die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat (GRG) legt das vollständige Dossier für die Verlängerung vor, das die erforderliche Reihe wissenschaftlicher Studien und Literaturdaten enthält. Alle Unterlagen, die mit Blick auf das Beurteilungs- und Peer-Review-Verfahren eingereicht wurden, stehen auf der GRG-Website zur Verfügung. Die AGG beginnt mit der Arbeit an den ersten Beurteilungen.

  16. 2019

    Dezember

    Die Gruppe für die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat (GRG) reicht einen Antrag auf Verlängerung der Zulassung ein.

Die Rolle der EFSA und der ECHA

Die EFSA und die ECHA haben bei der Beurteilung von Wirkstoffen, die in Pestiziden (auch als Pflanzenschutzmittel bezeichnet) verwendet werden, zwei unterschiedliche, aber sich gegenseitig ergänzende Aufgaben.

Die ECHA ist für die Ermittlung schädlicher Wirkungen eines bestimmten Stoffs verantwortlich, während die EFSA die Risiken bewertet, die mit einer Exposition gegenüber einem bestimmten Stoff verbunden sein könnten. Die Ermittlung schädlicher Wirkungen der Teil der Risikobewertung, bei dem potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit biologischen, chemischen und physikalischen Arbeitsstoffen, die in Lebensmitteln vorhanden sein können, ermittelt und beschrieben werden. durch die ECHA ergänzt die Risikobewertung der EFSA.

Die EFSA und die ECHA haben ihre Arbeitspläne synchronisiert, um ihre Beurteilungen von Glyphosat parallel durchzuführen.

Die beiden Agenturen nutzten denselben Entwurf des Bewertungsberichts der Bewertungsgruppe für Glyphosat (AGG) als Ausgangspunkt Punkt auf einer anhand experimenteller Daten erstellten Dosis-Wirkungs-Kurve, der zur Ableitung eines sicheren Grenzwerts herangezogen wird für ihre Beurteilungen und führten zeitgleich öffentliche Konsultationen durch.

Interessierte Kreise konnten der EFSA und der ECHA getrennt voneinander Kommentare übermitteln.

Weitere Informationen zur Verlängerung der Zulassung von in Pestiziden verwendeten Wirkstoffen und dem Peer-Review-Verfahren finden Sie hier.

Gemäß den Rechtsvorschriften der EU werden in Pflanzenschutzmitteln enthaltene Pestizidwirkstoffe nur dann in der EU zugelassen, wenn durch ihren Einsatz keine schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Tiergesundheit oder die Umwelt zu erwarten sind.

Die Europäische Kommission entscheidet über die Zulassung oder Verlängerung der Zulassung eines Wirkstoffs. Die EU-Mitgliedstaaten führen eine erstmalige oder erneute Beurteilung der Sicherheit von Pestiziden durch, die Wirkstoffe enthalten, die in ihrem Hoheitsgebiet vertrieben werden.

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