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Recycelte Kunststoffmaterialien

Kunststoff ist eines der am häufigsten verwendeten Materialien für Lebensmittel- und Getränkeverpackungen oder -behältnisse, die auch als Lebensmittelkontaktmaterialien (LKM) bezeichnet werden. Einige Kunststoffe können zur Wiederverwendung in LKM recycelt werden.

LKM aus recyceltem Kunststoff werden aus Kunststoffabfällen mit vielen verschiedenen Verfahren und Technologien hergestellt.

LKM aus recyceltem Kunststoff können aufgrund der Kontamination mit Stoffen aus einer früheren Verwendung und/oder aus anderen Abfällen ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen.

Siehe auch:
•    Lebensmittelkontaktmaterialien
•    Nicht aus Kunststoff bestehende Lebensmittelkontaktmaterialien
•    Aktive und intelligente Lebensmittelkontaktmaterialien

Rolle der EFSA

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der EFSA bewerten die Sicherheit der einzelnen Verfahren zum Recycling von Kunststoffen und deren Verwendung bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien (LKM).

Sie stellen sicher, dass LKM aus recyceltem Kunststoff aufgrund ihrer vorgesehenen Verwendungszwecke und etwaiger spezifischer Beschränkungen keine Bedenken für die menschliche Gesundheit aufwerfen.

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten entscheiden auf der Grundlage der Sicherheitsbewertung der EFSA über die Zulassung von Recyclingverfahren für LKM.

Alle zugelassenen Recyclingverfahren sind im EU-Register zu finden.

Darüber hinaus bieten wir wissenschaftliche Beratung zu der Frage, ob neue Technologien für den Einsatz in Kunststoffrecyclingverfahren geeignet sind.

EU-Rechtsrahmen

Mit der Verordnung (EU) 2022/1616 der Kommission traten am 10. Oktober 2022 neue EU-Vorschriften für Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, in Kraft.

Gute Herstellungspraktiken für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, sind in der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 beschrieben.

Allgemeine Anforderungen an alle Lebensmittelkontaktmaterialien sind in der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 festgelegt.

Siehe auch:
•    Kunststoffrecycling – Europäische Kommission
•    EU-Rechtsvorschriften zu Lebensmittelkontaktmaterialien – Europäische Kommission

Für Antragsteller

Wir haben Leitliniendokumente veröffentlicht, um Antragsteller bei der Vorlage von Informationen für unsere Sicherheitsbewertungen zu unterstützen.