Nicht aus Kunststoff bestehende Lebensmittelkontaktmaterialien
Einleitung

Als „Lebensmittelkontaktmaterialien“ werden alle Materialien und Gegenstände bezeichnet, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, wie Verpackungen und Behältnisse, Küchengeräte, Besteck und Geschirr. Es gibt viele Arten von Materialien, die nicht aus Kunststoff bestehen und mit Lebensmitteln in Kontakt kommen können, darunter Beschichtungen, Papier, Pappe und Karton, Klebstoffe, Druckfarben und Gummi.
Die Sicherheit von Lebensmittelkontaktmaterialien bedarf der Bewertung, da chemische Stoffe von diesen Materialien in Lebensmittel übergehen können. Die Materialien sollten in Übereinstimmung mit den gemeinsamen Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU), einschließlich jenen zur guten Herstellungspraxis, hergestellt werden, so dass ein etwaiger möglicher Übergang in Lebensmittel keine Sicherheitsbedenken aufwirft, die Zusammensetzung der Lebensmittel nicht in inakzeptabler Weise verändert und ihre Qualität (z.B. den Geschmack und/oder Geruch) nicht beeinträchtigt. Die meisten nicht aus Kunststoff bestehenden Lebensmittelkontaktmaterialien sind jedoch derzeit nicht Gegenstand spezifischer europäischer Rechtsvorschriften.
Aktivitäten
Obwohl die EU-Rechtsvorschriften nicht vorsehen, dass die EFSA die Sicherheit aller nicht aus Kunststoff bestehenden Lebensmittelkontaktmaterialien bewertet, reagiert die Behörde auf Ad-hoc-Ersuchen von Risikomanagern um diese Art von Bewertungen. Entsprechende Arbeiten werden vom EFSA-Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF) durchgeführt.
Dringende Ersuchen um Beratung
Benzophenon und 4-Methylbenzophenon sind chemische Stoffe, die u.a. in Druckfarben für Lebensmittelverpackungen verwendet werden. Infolge des Nachweises von 4-Methylbenzophenon in Frühstückzerealien in der EU ersuchte die Europäische Kommission die EFSA im Jahr 2009 um dringende Beratung zu den von dieser Substanz ausgehenden Risiken für die menschliche Gesundheit. Aufgrund der knappen Zeit und begrenzt vorliegenden Daten verfolgte die EFSA einen vorsichtigen Ansatz und wies zunächst darauf hin, dass für einige Kinder, die regelmäßig Frühstückszerealien verzehren, welche in den höchsten gemeldeten Mengen mit 4-Methylbenzophenon kontaminiert sind, Gesundheitsbedenken nicht auszuschließen seien. In ihrer im Mai 2009 veröffentlichten umfassenderen Risikobewertung kamen die EFSA-Sachverständigen jedoch zu dem Schluss, dass keine Gesundheitsrisiken durch den kurzzeitigen Verzehr von Frühstückszerealien bestehen, die in den berichteten Konzentrationen mit 4-Methylbenzophenon kontaminiert sind. Die Bewertung der EFSA beruhte auf toxikologischen und Expositionsdaten für die ähnliche Substanz Benzophenon, für die das CEF-Gremium eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (Tolerable Daily Intake – TDI) von 0,03 mg/Kg Körpergewicht festlegte.
Im Jahr 2007 bewertete die EFSA mögliche Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit ITX, einer Substanz, die in Druckfarben auf Verpackungsmaterialien wie Kartons verwendet wird. Die EFSA kam zu dem Ergebnis, dass das Vorkommen von ITX in Lebensmitteln, wenn auch unerwünscht, in den gemeldeten Konzentrationen keinen Grund zu gesundheitlichen Bedenken gibt. Ferner hatte die EFSA in den Jahren 2003 und 2005 die Sicherheit des chemischen Stoffs Semicarbazid in Lebensmitteln, die in Gläsern verpackt sind, bewertet sowie im Jahr 2006 die Sicherheit von epoxidiertem Sojaöl, einer Substanz, die als Weichmacher in Dichtungen für Gläser verwendet wird.
Kooperation mit den Mitgliedstaaten
Nach der Bereitstellung dringender Beratung durch die Behörde zu Benzophenon, 4-Methylbenzophenon und ITX stellten die nationalen Behörden für Lebensmittelsicherheit bei der Sitzung des EFSA-Beirats im April 2009 fest, dass solche Krisen durch in Lebensmittel übergehende Stoffe verursacht werden, die zur Herstellung der nicht aus Kunststoff bestehenden Teile von Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden, wie etwa Beschichtungen, Papier, Pappe und Karton, Klebstoffe, Druckfarben und Gummi. Die nationalen Vertreter erklärten, dass in den Mitgliedstaaten bereits wertvolle Erfahrung hinsichtlich der Bewertung solcher Substanzen und angewandten Methoden vorhanden sei. Beirat und Wissenschaftlicher Ausschuss der EFSA kamen überein, dass die Sammlung und Zusammenstellung dieses Wissens wesentlich sei, um sich einen Überblick hinsichtlich der aktuellen Situation zu verschaffen, und künftige Diskussionen auf EU-Ebene erleichtern würde. Ausgehend von diesen Gesprächen setzte die EFSA im Februar 2010 eine Arbeitsgruppe zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit ein, um einschlägige Informationen zusammenzutragen, Lücken aufzuzeigen und Prioritäten für künftige Maßnahmen vorzuschlagen. Die Gruppe setzte sich aus Mitgliedern des CEF-Gremiums der EFSA, Mitarbeitern der Behörde und den jeweiligen Sachverständigen der Mitgliedstaaten zusammen. Neben einem Überblick über die für die Bewertung dieser Stoffe verfolgten Ansätze enthielt der im Juli 2011 veröffentlichte Abschlussbericht der Gruppe auch Vorschläge hinsichtlich der Kriterien für die Priorisierung künftiger Sicherheitsbewertungen.
Wichtigste laufende Arbeiten
Rolle
Die EFSA verabschiedet und veröffentlicht wissenschaftliche Gutachten und leistet Risikomanagern wissenschaftliche Beratung sowohl über die Sicherheit von Stoffen, die zur Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden (bzw. dazu bestimmt sind), als auch über die Sicherheit der betreffenden Verfahren.
EU-Rechtsrahmen
Die allgemeinen Anforderungen an sämtliche Lebensmittelkontaktmaterialien sind in der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 festgelegt. Die Regeln guter Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, werden in Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 beschrieben.
Für einige nicht aus Kunststoff bestehende Lebensmittelkontaktmaterialien sowie in diesen verwendete Stoffe existieren spezifische EU-Rechtsvorschriften: Richtlinie 2007/42/EG über Materialien und Gegenstände aus Zellglasfolien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen; Richtlinie 84/500/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Keramik-Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen; Verordnung (EG) Nr. 1895/2005 über die Beschränkung der Verwendung bestimmter Epoxy-Derivate in Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen; sowie Richtlinie 93/11/EWG über die Freisetzung von N-Nitrosaminen und N-nitrosierbaren Stoffen aus Flaschen- und Beruhigungssaugern aus Elastomeren oder Gummi.
- EU legislation on food contact materials – Europäische Kommission
Für die Mehrzahl der nicht aus Kunststoff bestehenden Lebensmittelkontaktmaterialien ist die Verwendung von Stoffen nicht auf europäischer Ebene harmonisiert. In mehreren Fällen ist ihre Verwendung durch nationale Rechtsvorschriften geregelt. Allerdings gibt es noch viele nicht geregelte Stoffe, die in nicht aus Kunststoff bestehenden Materialien vorkommen und deren Sicherheit von keiner nationalen Behörde bewertet wird.
- National legislation – Europäische Kommission
Im Juli 2012 reagierte die Europäische Kommission auf die Notwendigkeit künftiger Maßnahmen in diesem Bereich und verabschiedete einen Fahrplan (Roadmap) für nicht aus Kunststoff bestehende Lebensmittelkontaktmaterialien. Der Fahrplan berücksichtigt mehrere Optionen (sowie Kombinationen derselben) im Hinblick auf Maßnahmen zur Umsetzung auf europäischer und/oder nationaler Ebene. Diese umfassen:
- Keine Maßnahmen auf EU-Ebene, wobei es den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, nationale Anforderungen festzulegen
- Neue EU-Listen der (zulässigen/verbotenen) Stoffe, Materialien oder Verfahren
- Materialspezifische Regeln für eine gute Herstellungspraxis
- Pflichten und Kriterien (z.B. Leitlinien der EFSA) für die wissenschaftliche Risikobewertung von nicht aus Kunststoff bestehenden Materialien
- Neue Pflichten und Kriterien für die Industrie in Bezug auf Informationsaustausch und Zertifizierung
Die Umsetzung von Vorschlägen auf EU-Ebene kann mittels EU-Verordnung, EU-Leitlinien oder Selbstregulierung seitens der Industrie erfolgen.
Nach Evaluierung der genannten Optionen beabsichtigt die Kommission, eine öffentliche Konsultation mit Interessengruppen zu den Vorschlägen durchzuführen.
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Roadmap: Specific provisions for materials other than plastics – Implementing measure – Europäische Kommission
