Nicht aus Kunststoff bestehende Lebensmittelkontaktmaterialien
Als „Lebensmittelkontaktmaterialien“ werden Materialien und Gegenstände bezeichnet, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, wie Verpackungen, Behältnisse, Küchengeräte, Besteck und Geschirr.
Nicht aus Kunststoff bestehende Lebensmittelkontaktmaterialien werden aus anderen Materialien als Kunststoff hergestellt und umfassen unter anderem Papier, Karton, Beschichtungen, Klebstoffe, Druckfarben, Gummi, Holz, Metall, Glas und Keramik.
Die meisten nicht aus Kunststoff bestehenden Lebensmittelkontaktmaterialien unterliegen keinen spezifischen europäischen Rechtsvorschriften.
Stattdessen gelten für sie allgemeine Anforderungen, Vorschriften auf nationaler Ebene und/oder spezifische Herstellungsrichtlinien.
Die Europäische Kommission kann die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ersuchen, die Risiken für die menschliche Gesundheit in bestimmten Fällen zu bewerten, z. B. im Zusammenhang mit Stoffen, die in Beschichtungen oder Druckfarben enthalten sind oder aus diesen in Lebensmittel übergehen.
Die EFSA kann solche Ersuchen um wissenschaftliche Ad-hoc-Bewertungen auch in Verbindung mit Warnmeldungen im EU-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) erhalten.
Siehe auch:
Milestones
2019
Die EFSA veröffentlicht einen Bericht über ein Partnerschaftsprojekt zur Sicherheitsbewertung von Materialien, die für Lacke und Beschichtungen auf Lebensmittelkontaktmaterialien bestimmt sind.
2013
Im Oktober 2013 richtet die EFSA das Wissenschaftliche Netz für Lebensmittelkontaktmaterialien als Plattform für die Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten bei Risikobewertungstätigkeiten und Ansätzen von gemeinsamem Interesse ein.
2011
Die EFSA veröffentlicht einen Bericht über die wissenschaftliche Zusammenarbeit bei der Sicherheitsbewertung von nicht aus Kunststoff bestehenden Lebensmittelkontaktmaterialien.
2009
Die EFSA veröffentlicht eine Stellungnahme zu möglichen Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Verzehr von 4-Methylbenzophenon, einem chemischen Stoff, der in Druckfarben für Lebensmittelverpackungen verwendet wird.
2007
Die EFSA veröffentlicht eine Stellungnahme zu möglichen Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit ITX, einem chemischen Stoff, der in Druckfarben für Verpackungsmaterialien, einschließlich Karton, verwendet wird.
2006
Die EFSA bewertet die Sicherheit von epoxidiertem Sojabohnenöl, einem Stoff, der als Weichmacher in Schraubverschlüssen von Gläsern verwendet wird.
2005
Rolle der EFSA
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der EFSA erstellen wissenschaftliche Gutachten für die Europäische Kommission und die nationalen Gesetzgeber über die Sicherheit von Stoffen, die zur Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden oder verwendet werden sollen.
Obwohl die EFSA nach den EU-Rechtsvorschriften nicht verpflichtet ist, die Sicherheit aller nicht aus Kunststoff bestehenden Lebensmittelkontaktmaterialien zu bewerten, beantwortet sie die Ersuchen der Europäischen Kommission um derartige Bewertungen auf Ad-hoc-Basis.
Das Gremium für Lebensmittelkontaktmaterialien (Food Contact Materials, FCM) ist für diese Bewertungen zuständig, die auf einer Überprüfung der von den Antragstellern vorgelegten wissenschaftlichen Nachweise und Daten sowie der wissenschaftlichen Literatur beruhen.
EU-Rechtsrahmen
Lebensmittelkontaktmaterialien müssen in Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften, einschließlich der guten Herstellungspraxis nach der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006, hergestellt werden.
Allgemeine Anforderungen an alle Lebensmittelkontaktmaterialien sind in der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 festgelegt. Eine eventuelle Ablagerung von Chemikalien in Lebensmitteln darf keine Sicherheitsbedenken aufwerfen, die Zusammensetzung der Lebensmittel nicht in nicht hinnehmbarer Weise verändern und sich nicht nachteilig auf die Qualität (z. B. auf den Geschmack und/oder Geruch) auswirken.
- EU-Rechtsvorschriften zu Lebensmittelkontaktmaterialien – Europäische Kommission