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EFSA veröffentlicht weitere Bewertung zu Semicarbazid in Lebensmitteln

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ein neues Gutachten zum Vorkommen der chemischen Substanz Semicarbazid (SEM) in Lebensmitteln und den damit verbundenen Risiken angenommen. Dieses Gutachten knüpft an eine frühere Empfehlung aus dem Jahr 2003 an.

Das Vorkommen von SEM in Lebensmitteln, einschließlich Babynahrung, die in Gläsern und Flaschen abgefüllt werden, wurde zuerst von der Industrie entdeckt und auf den Abbau von Azodicarbonamid zurückgeführt, das als Treibmittel in den Kunststoffdichtungen eingesetzt wird, die zum Verschließen von Metalldeckeln auf Glasbehältern verwendet werden. Im Jahr 2003 hat die Industrie die EFSA über dieses Ergebnis und die Absicht informiert, Dichtungen unter Einsatz eines anderen Treibmittels zu entwickeln. Damals hatte das AFC-Gremium der EFSA*die Empfehlung gegeben , dass SEM, das für die Verbraucher – wenn überhaupt – nur ein sehr geringes Risiko darstellt, so schnell wie technisch möglich aus Babynahrung entfernt werden sollte. Grundlage dieser Empfehlung bildeten die Erkenntnisse, dass SEM bei Mäusen schwach karzinogen ist und in vitro Forschungsmethode, bei der aus lebenden Organismen entnommene Zellen oder Gewebeproben untersucht werden. eine schwache genotoxische Aktivität aufweist (d. h. potenziell schädigend auf genetisches Material oder DNA Komplexes, kettenähnliches Molekül, das in allen Lebewesen und einigen Viren vorkommt und die genetischen Informationen (Gene) trägt. Die DNA (dt.: Desoxyribonukleinsäure – DNS) ist in der Lage, sich selbst zu kopieren, und enthält die „Baupläne“aller Proteine, die für die Schaffung und Erhaltung von Leben notwendig sind. wirken kann). Seitdem stehen neue Studien zur Verfügung, die die fehlende genotoxische Aktivität von SEM in vivo Forschungsmethode, bei der einzelne lebende Tiere oder Populationen von lebenden Tieren untersucht werden. belegen. Das Gremium gelangte zu dem Schluss, dass diese neuen Informationen Bedenken im Hinblick auf SEM entkräften und dass die Frage der Karzinogenität Krebs verursachende Eigenschaft eines Stoffs, wenn ein Tier oder ein Mensch diesem ausgesetzt ist. für die menschliche Gesundheit nicht von Belang ist, wenn man die 2003 und 2004 in Lebensmitteln in Gläsern und Flaschen festgestellten SEM-Gehalte heranzieht. Im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die am 2. August 2005 in Kraft treten und wonach die Verwendung von Azodicarbonamid in Kunststoffen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, untersagt sein wird**, sollte diese SEM-Quelle in Lebensmitteln der Vergangenheit angehören. Außerdem kam das Gremium zu dem Schluss, dass weitere, geringere Quellen von SEM in Lebensmitteln nicht von Belang sind.

Dr. Sue Barlow, Vorsitzende des AFC-Gremiums, erklärte hierzu: „Wir begrüßen diese neuen Erkenntnisse, die dazu beitragen, unsere bisherigen Bedenken hinsichtlich der geringen SEM- Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird. aus Lebensmittelverpackungen zu mindern und unsere in der Vergangenheit vertretene Auffassung bekräftigen, dass die Risiken - sofern vorhanden - sehr gering sind. Die Beseitigung der wichtigsten SEM-Quelle in Lebensmitteln wird dazu beitragen, die Exposition weiter zu reduzieren und das Vertrauen der Verbraucher in solche Lebensmittel, insbesondere Babynahrung, festigen.“

Gemäß der vorangegangenen Empfehlung der EFSA ersuchte die Europäische Kommission die EFSA, eine umfassendere Überprüfung des Vorkommens von SEM in Lebensmitteln vorzunehmen und mögliche Risiken im Zusammenhang mit den in der Nahrung festgestellten Expositionswerten zu bewerten. In seinem neuen Gutachten hat das AFC-Gremium der EFSA 5 mögliche Quellen für die Kontamination mit oder das Auftreten von SEM in Lebensmitteln ermittelt. Die mit Abstand wichtigste Quelle, die im ersten EFSA-Gutachten festgestellt wurde, besteht im Übergehen von SEM in bestimmte Lebensmittel in Gläsern und Glasflaschen mit Metalldeckeln mit Kunststoffdichtungen, wie z. B. Babynahrung, Marmeladen und Konfitüren, eingelegtes Gemüse, Mayonnaise und Ketchup. Es bestätigte sich erneut, dass Babykost für Säuglinge die wichtigste Expositionsquelle darstellt. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass diese Expositionsquelle im Zuge der Einführung einer neuen Verschlusstechnologie ausgeschaltet werden wird.

Vom Gremium wurden die folgenden vier, weniger bedeutsamen Quellen für die SEM-Kontamination in Lebensmitteln ermittelt:

  • Aus dem Einsatz des illegalen antibiotischen Tierarzneimittels Nitrofurazon bei Tieren. Dieser Kontaminationsweg sollte infolge der Anwendung vorhandener EU-Rechtsvorschriften selten auftreten.
  • Als ein Nebenprodukt aus der Reaktion von Rückständen von Chlorprodukten, wie z. B. Hypochlorit-Bleichmittel, mit Lebensmitteln nach dem Reinigen von Anlagen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, oder aus der Verwendung von Hypochlorit bei der Herstellung von Lebensmittelzusatzstoffen.
  • Aus dem Abbau des Teigverbesserers Azodicarbonamid in Mehl. Obwohl die Vewendung von Azodicarbonamid als Teigverbesserer in der EU untersagt ist, kann SEM in sehr geringen Mengen in importierten Broterzeugnissen und Panaden für Lebensmittel enthalten sein.
  • Sekundäre SEM-Gehalte aus noch nicht ermittelten oder möglichen natürlichen Quellen.

Das Gremium gelangte zu dem Schluss, dass diese Quellen sehr wenig zur SEM- Aufnahme Menge eines Stoffs (z.B. eines Nährstoff oder einer Chemikalie), der von einem Menschen oder einem Tier über die Nahrung aufgenommen wird. beitragen.

*Wissenschaftliches Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen 

**Richtlinie 2004/1/EG der Kommission vom 6. Januar 2004 zur Änderung der Richtlinie 2002/72/EG betreffend die Aussetzung der Verwendung von Azodicarbonamid als Treibmittel

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