Direkt zum Inhalt

Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel, das konzentrierte Mengen von Nährstoffen oder anderen Stoffen enthält, die als Ergänzung der normalen Ernährung dienen sollen. sind konzentrierte Quellen von Nährstoffen (d. h. Mineralien und Vitaminen) oder anderen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, die in „dosierter“ Form in den Verkehr gebracht werden (z. B. Pillen, Tabletten, Kapseln, dosierte Flüssigkeiten). Nahrungsergänzungsmittel können eine breite Auswahl von Nährstoffen und anderen Zutaten enthalten, unter anderem Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren, essenzielle Fettsäuren, Ballaststoffe und verschiedene Pflanzen- und Kräuterextrakte.

In der EU fallen Nahrungsergänzungsmittel unter die Lebensmittelvorschriften. Eine harmonisierte Gesetzgebung reguliert die Vitamine und Mineralstoffe sowie die als ihre Quellen verwendeten Stoffe, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden können. Für Zutaten, die weder Vitamine noch Mineralstoffe sind, hat die Europäische Kommission harmonisierte Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor möglichen Gesundheitsrisiken festgelegt und führt eine Liste von Stoffen, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben, und deren Einsatz daher kontrolliert wird.

Aktuelles

Im Mai 2018 verabschiedete das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (Panel on Food Additives and Nutrient Sources Added to Food, ANS) der EFSA eine Leitlinie zur Bewertung der Nährstoffquellen und der Bioverfügbarkeit Begriff, der beschreibt, in welcher Konzentration ein Stoff über verschiedene Wege, einschließlich der Nahrung, ins Blut gelangt. Der Begriff kann sich auf Vitamine, Zusatzstoffe, Pestizide oder Arzneimittel beziehen. von Nährstoffen aus den Quellen.

Im Dezember 2017 veröffentlichte die EFSA den Kurzbericht über Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. Zuvor veröffentlichte die EFSA im Jahr 2017 die Übersicht über die zulässige Höchstaufnahmemenge, die vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel (Scientific Committee on Food, SCF) und vom Gremium für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies, NDA) der EFSA erarbeitet wurden.

Meilensteine

  1. 2021 - 2012

    EFSA carries out the safety assessments of six substances used as ingredients in food supplements, for which safety concerns were raised either by the EC or Member States, namely: Ephedra speciesYohimbe (Pausinystalia yohimbe (K. Schum) Pierre ex Beille)Hydroxyanthracene derivativesCathechins from green teaMonacolins from red yeast rice and alpha-lipoic acid (thioctic acid) and the risk of insulin autoimmune syndrome (Hirata’s disease).

  2. 2018

    Das Mandat des NDA-Gremiums der EFSA wird um die Bewertung von Nährstoffquellen und Anträge auf Sicherheitsbewertung gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 erweitert.

  3. 2010

    Das NDA-Gremium der EFSA veröffentlicht ein Gutachten, in dem die allgemeinen Grundsätze für die Festlegung von Referenzwerten für die Nährstoffaufnahme (Dietary Reference Values,  DRV Bei Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr (Dietary Reference Values – DRV) handelt es sich um den vollständigen Satz an Referenzwerten für die Nährstoffaufnahme, der sich aus folgenden Werten zusammensetzt: Referenzaufnahmemenge für die Bevölkerung (Population Reference Intakes, PRI), Durchschnittsbedarf (Average Requirements, AR), angemessene Aufnahmemenge (Adequate Intakes, AI), Aufnahme im unteren Grenzwertbereich (Lower Threshold Intakes, LTI) und Referenzaufnahme (Reference Intakes, RI). DRV werden in der Regel als Basis für Referenzwerte in der Lebensmittelkennzeichnung und zur Erstellung von lebensmittelorientierten Ernährungsleitlinien herangezogen.) festgelegt sind, und beginnt mit der Überprüfung von DRV in Bezug auf Makro- und Mikronährstoffe, die 1993 vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss aufgestellt wurden.

  4. 2006

    Die EFSA und der Wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel (SCF) stellen alle Gutachten zusammen, in denen sie mögliche nachteilige Auswirkungen einzelner Mikronährstoffe auf die Gesundheit bei einer über den Nahrungsbedarf hinausgehenden Zufuhr identifizieren, und legen nach Möglichkeit zulässige Höchstaufnahmemengen (upper intake levels, UL) für verschiedene Bevölkerungsgruppen fest.

Rolle der EFSA

Von 2005 bis 2009 führte die EFSA eine umfassende Bewertung von Stoffen durch, die in der EU als Quellen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Die Bewertung umfasste sowohl die Bewertung der Sicherheit einer Nährstoffquelle bei den vom Antragsteller vorgeschlagenen Aufnahmemengen als auch die Bioverfügbarkeit des Nährstoffs aus dieser Quelle, d. h. die Wirksamkeit Besagt, wie gut etwas in Bezug auf vordefinierte Standards oder Erwartungen wirkt., mit der der Mineralstoff oder das Vitamin im Körper freigesetzt wird.

Unternehmen, die eine Nährstoffquelle in den Verkehr bringen wollen, die nicht in der Liste der erlaubten Stoffe enthalten ist, müssen bei der Europäischen Kommission einen Antrag stellen. Gemäß der Richtlinie 2002/46/EG erstellt die EFSA anschließend ein wissenschaftliches Gutachten, um die Bewertung des Antrags durch die Europäische Kommission zu unterstützen. Auf der Grundlage der Arbeit der EFSA überprüft und aktualisiert die Europäische Kommission die Liste der Vitamin- oder Mineralstoffe, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.

Falls ein Stoff, der zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln bestimmt ist, in der EU vor 1997 noch nicht als sicher galt, wird die EFSA aufgefordert, ein wissenschaftliches Gutachten über seine Sicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2015/2283 über neuartige Lebensmittel zu erstellen.

Darüber hinaus hat die EFSA eine umfassende Bewertung der möglichen nachteiligen Auswirkungen einzelner Mikronährstoffe auf die Gesundheit bei einer über den Nahrungsbedarf hinausgehenden Zufuhr durchgeführt und nach Möglichkeit zulässige Höchstaufnahmemengen (UL) für verschiedene Bevölkerungsgruppen festgelegt. UL stellen den höchsten Wert der langfristigen täglichen Aufnahme eines Nährstoffs dar, der voraussichtlich kein Risiko schädlicher Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen darstellt. Die von der EFSA und dem vormaligen Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel (SCF) festgelegten UL werden von der EFSA bei ihren Bewertungen der Sicherheit von Nährstoffquellen, die Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt werden, als Referenz verwendet. Im Rahmen dieser Arbeit unterstützt die EFSA die Europäische Kommission bei der Festlegung von Höchstgrenzen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln sowie angereicherten Nahrungsmitteln.

Für alle Stoffe, die Nahrungsmitteln zugesetzt werden, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln, und von denen angenommen wird, dass sie sich auf den Ernährungs- oder Gesundheitszustand der Verbraucher auswirken, führt die EFSA eine Bewertung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben durch.

Unter den in Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 beschriebenen Umständen, d. h. „…wenn ein anderer Stoff als Vitamine oder Mineralstoffe … Lebensmitteln … unter Bedingungen [zugesetzt] wird, die zu einer Aufnahme von Mengen dieses Stoffes führen würden, welche weit über den unter normalen Bedingungen … anzunehmenden Mengen liegen, und/oder die ein potenzielles Risiko für die Verbraucher bergen würden…“, kann die EFSA von der Europäischen Kommission aufgefordert werden, die verfügbaren Informationen zur Unterstützung einer Entscheidung über die Sicherheit des Stoffes zu bewerten. Auf der Grundlage der EFSA-Bewertung kann die Europäische Kommission entscheiden, den betreffenden Stoff in eine Liste von Stoffen aufzunehmen, deren Verwendung in Lebensmitteln in der EU Beschränkungen unterliegt, verboten ist oder geprüft wird (siehe Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006).

EU-Rechtsrahmen

Nach dem allgemeinen Lebensmittelrecht der EU (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) gelten Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel. Die Verantwortung für die Sicherheit dieser Produkte liegt beim Lebensmittelunternehmer, der das Produkt in den Verkehr bringt.

Grundlage der EU-Gesetzgebung im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel ist die Richtlinie 2002/46/EG, in der harmonisierte Listen der bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendeten Vitamine und Mineralstoffe sowie die Kennzeichnungsvorschriften für diese Produkte festgelegt sind. Die EFSA erstellt wissenschaftliche Gutachten zur Unterstützung der von der Europäischen Kommission durchgeführten Bewertungen.

In der Richtlinie werden die Vorschriften festgelegt, die ausschließlich für die Verwendung von Vitaminen und Mineralstoffen bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln gelten. Die Verwendung von anderen Stoffen als Vitaminen oder Mineralstoffen bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln kann durch nationale Vorschriften geregelt sein oder anderen spezifischen EU-Gesetzen unterliegen.

Letzteres ist der Fall für:

  • Stoffe, deren Verwendung vor 1997 in der EU nicht als sicher galten und die nach der Verordnung (EG) Nr. 2015/2283 über neuartige Lebensmittel bewertet werden;
  • Quellen von Vitaminen, Mineralstoffen und Zusatzstoffen, die zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln vorgeschlagen werden und die zudem nach der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 über die Lebensmittelanreicherung oder der Verordnung (EG) Nr. 609/2013 über Lebensmittel für bestimmte Gruppen bewertet werden können;
  • Stoffe, die Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt werden, um bestimmte technologische Funktionen zu erfüllen, z. B. um sie zu färben, zu süßen oder zu konservieren, und die nach der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoffe bewertet werden.

Der Zusatz von Nährstoffen oder anderen Stoffen zur Anreicherung eines Lebensmittels fällt nicht unter die Definition von Nahrungsergänzungsmitteln und ist Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006.

Im Übrigen können Nahrungsergänzungsmittel, wie alle anderen Lebensmittel auch, Zusatzstoffe (z. B. Süßstoffe, Farbstoffe, Überzugmittel) enthalten. In der EU dürfen Nahrungsergänzungsmitteln nur solche Lebensmittelzusatzstoffe zugesetzt werden, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 speziell für die Verwendung in dieser Lebensmittelkategorie zugelassen sind.

FAQ

Da Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel gelten, liegt es in der Verantwortung des Herstellers, Einführers, Lieferanten oder Händlers, sicherzustellen, dass ein in Verkehr gebrachtes Nahrungsergänzungsmittel sicher ist.

Die Mitgliedstaaten können zu Überwachungszwecken eine Benachrichtigung über das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in ihrem Hoheitsgebiet verlangen. Ist das Produkt in Verkehr gebracht worden, kann die zuständige Behörde des Mitgliedstaates seine Verwendung in diesem Gebiet überwachen.

Liste der zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten

Anhang I der Richtlinie 2002/46/EG enthält eine Liste von Vitaminen und Mineralstoffen, die Nahrungsergänzungsmitteln zu Ernährungszwecken zugesetzt werden dürfen (z. B. Vitamin C, Calcium). Anhang II derselben Richtlinie enthält eine Liste von Stoffen, die als Quelle für die in Anhang I aufgeführten Vitamine und Mineralstoffe zugelassen sind (z. B. Natrium-L-Ascorbat als Vitamin-C-Quelle, Calciumlaktat als Calciumquelle).

Die Verwendung von anderen Zutaten als Vitaminen und Mineralstoffen (z. B. pflanzliche Stoffe) bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln kann je nach Art des Stoffes auch nach anderen spezifischen Rechtsvorschriften zulässig sein (z. B. neuartige Lebensmittel, Stoffe zur Lebensmittelanreicherung, Lebensmittel für bestimmte Gruppen).

Stoffe, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen, können vorbehaltlich der Bestimmungen in den spezifischen nationalen Rechtsvorschriften dennoch in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein, die auf nationalen Märkten angeboten werden.

Zusätzlich zu den Stoffen, die zu Ernährungszwecken zugesetzt werden, können Nahrungsergänzungsmittel auch Lebensmittelzusatzstoffe enthalten, d. h. Stoffe, die den Produkten aus technologischen Gründen zugesetzt werden (z. B. Überzugmittel für Tabletten, Süßungsmittel). Die Liste der Lebensmittelzusatzstoffe, die für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen sind, ist in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthalten.

Gegenwärtig gibt es keine verbindlichen Höchst- und Mindestmengen für die in der Europäischen Union festgelegten Zutaten von Nahrungsergänzungsmitteln. Die Richtlinie 2002/46/EG sieht vor, dass die Höchst- und Mindestmengen in Absprache zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen festgelegt werden. Aufgrund der Komplexität des Themas und der unterschiedlichen Ansichten, die von den beteiligten Parteien vertreten werden, ist dieser Prozess noch nicht abgeschlossen, und es wurde noch keine endgültige Lösung gefunden. Durch die Tätigkeiten der EFSA bei der Festlegung der zulässigen Höchstaufnahmemengen (UL) für einzelne Mikronährstoffe für verschiedene Bevölkerungsgruppen wird die Europäische Kommission bei der Festlegung von Höchstgrenzen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln unterstützt.

In der Richtlinie 2002/46/EG sind spezifische Kennzeichnungsanforderungen für Nahrungsergänzungsmittel festgelegt. Hierzu zählen:

  • die Namen der Kategorien von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen, die für das Erzeugnis kennzeichnend sind, oder eine Angabe zur Beschaffenheit dieser Nährstoffe oder sonstigen Stoffe,
  • die empfohlene tägliche Verzehrmenge in Portionen des Erzeugnisses,
  • ein Warnhinweis, die angegebene empfohlene Tagesdosis nicht zu überschreiten,
  • ein Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten,
  • ein Hinweis darauf, dass die Produkte außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind.

Darüber hinaus dürfen Aufmachung und Werbung Nahrungsergänzungsmitteln keine Eigenschaften zuschreiben, die der Verhütung, Behandlung oder Heilung einer Humanerkrankung dienen, oder auf derartige Eigenschaften hinweisen.

Die Europäische Kommission kann auf eigene Initiative oder auf der Grundlage von Informationen der Mitgliedstaaten und nach einer Bewertung durch die EFSA entscheiden, einen bestimmten Stoff in eine Liste von Stoffen aufzunehmen, deren Verwendung in Lebensmitteln Beschränkungen unterliegt, verboten ist oder geprüft wird. Dies kann der Fall sein, wenn der Zusatz eines Stoffes zu Lebensmitteln seine Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird. auf Mengen erhöht, die weit über den normalen Verzehr hinausgehen, und/oder ein potenzielles Risiko für die Verbraucher darstellt. Dieses Verfahren ist in Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 definiert, und die Stoffe, deren Verwendung in Lebensmitteln verboten ist oder Beschränkungen unterliegt oder deren Verwendung geprüft wird, sind in deren Anhang III aufgeführt.