Lebensmittelenzyme


Die meisten Enzyme sind Proteine, die dazu beitragen, den Stoffwechsel oder die chemischen Reaktionen in unserem Körper zu beschleunigen. So spalten sie beispielsweise die Nahrung auf und unterstützen die Verdauung, wandeln chemische Energie in mechanische Energie um und ermöglichen so die Muskelkontraktion, helfen beim Aufbau von Gewebe und bei der Ausscheidung von Abfallstoffen. Ein Mangel Fehlen eines notwendigen Faktors, beispielsweise in der Ernährung oder der Umwelt, das sich schädlich auf das Wachstum eines Organismus auswirkt an einem bestimmten Enzym Protein, das eine bestimme Reaktion im Körper auslöst oder beschleunigt; beispielsweise unterstützen Enzyme im Verdauungssystem den Abbau von Lebensmitteln in Nährstoffe kann zur Entstehung von Krankheiten führen.
Enzyme werden seit Jahrhunderten in der Lebensmittelproduktion eingesetzt, z. B. bei der Käseherstellung, beim Bierbrauen und zum Aufgehen von Teig. Ihre biochemischen Eigenschaften waren lange Zeit unbekannt. Im 20. Jahrhundert wurden Enzyme von lebenden Zellen isoliert, was zu ihrer breiteren Anwendung in der Lebensmittelbranche führte.
Enzyme können durch relativ einfache Extraktionsverfahren aus Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen gewonnen werden. Heutzutage werden jedoch die meisten Enzyme, die in der industriellen Lebensmittelverarbeitung eingesetzt werden, durch Fermentation aus Mikroorganismen im Rahmen von aufwendigeren Extraktionsverfahren gewonnen.
Sie erfüllen eine technologische Funktion für eine breite Palette von Rohstoffen bei der Verarbeitung von Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten. Beispiele hierfür sind der Abbau der Zellwände von Früchten zur Saftgewinnung oder die Umwandlung von Stärke in Zucker bei der Herstellung von Alkohol.
Die industrielle Extraktion von Lebensmittelenzymen und ihre zunehmende Anwendung in der Lebensmittelverarbeitung erfordern eine Sicherheitsbewertung.
Meilensteine
2024
Die EFSA stellt das FEIM Webtool anlässlich der ersten Plenarsitzung des neuen EFSA-Gremiums für Lebensmittelenzyme (FEZ) vor.
2023
Die EFSA veröffentlicht Leitlinien zur Expositionsbewertung von Lebensmittelenzymen. Das Dokument erläutert, wie Antragsteller die ernährungsbedingte Exposition Zum Zwecke der Risikobewertung ermittelte Menge eines von Menschen oder Tieren über die Nahrung aufgenommenen Stoffs, der Lebensmitteln entweder absichtlich zugesetzt wird oder sich unbeabsichtigterweise darin findet (z.B. ein Nährstoff, Zusatzstoff oder Pestizid) gegenüber Lebensmittelenzymen abschätzen können und ergänzt die im Jahr 2021 veröffentlichten wissenschaftlichen Leitlinien.
2021
Die EFSA aktualisiert ihre wissenschaftliche Leitlinien für die Einreichung von Dossiers zu Lebensmittelenzymen für die Sicherheitsbewertung. Diese ersetzen die im Jahr 2009 veröffentlichten Leitlinien.
2016-2022
Die EFSA veröffentlicht 41 Aufforderungen zur Einreichung von Daten, um eine Abschätzung der lebensmittelbedingten Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird anhand tatsächlicher Verzehrsdaten zu ermöglichen.
2016
Die EFSA aktualisiert die Methodik für die Expositionsbewertung von Lebensmittelenzymen.
2009
Die EFSA veröffentlicht ihren ersten Leitfaden für die Einreichung eines Dossiers zu Lebensmittelenzymen für die Sicherheitsbewertung.
Rolle der EFSA
Die EFSA ist zuständig für die Bewertung der Sicherheit von Enzymen, die in Lebens- und Futtermitteln verwendet werden. Bei unseren Bewertungen von Enzymen in der Tierernährung wird auch deren Wirksamkeit Besagt, wie gut etwas in Bezug auf vordefinierte Standards oder Erwartungen wirkt berücksichtigt.
Unsere wissenschaftliche Beratung wird von der Europäischen Kommission und den nationalen Behörden berücksichtigt, wenn diese über die Zulassung neuer Enzyme und/oder Änderungen ihrer Verwendungsbedingungen entscheiden.
Im Zusammenhang mit Lebensmittelenzymen hat die EFSA zwei Hauptaufgaben:
- Bewertung aller Enzyme, die derzeit in der EU vermarktet werden oder vermarktet werden sollen, während einer in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Einreichungsfrist.
- Bewertung von Anträgen auf Zulassung neuer Enzyme, nachdem eine EU-Liste zugelassener Enzyme aufgestellt wurde.
EU-Rechtsrahmen
Die Verordnung über Lebensmittelenzyme (Verordnung (EG) Nr. 1332/2008) harmonisiert die Bestimmungen über die Verwendung von Lebensmittelenzymen in der EU. Gemäß dieser Verordnung müssen alle Lebensmittelenzyme einer Sicherheitsbewertung durch die EFSA unterzogen und anschließend von der Europäischen Kommission zugelassen werden. Die zugelassenen Lebensmittelenzyme werden in die EU-Liste der Lebensmittelenzyme aufgenommen.
Derzeit gibt es keine Unionsliste zugelassener Lebensmittelenzyme. Eine solche wird erstellt, sobald die Bewertungen abgeschlossen sind. Derzeit unterliegen das Inverkehrbringen und die Verwendung von Lebensmittelenzymen und von Lebensmitteln, die mit Lebensmittelenzymen hergestellt werden, den nationalen Rechtsvorschriften.
- Die EU-Bestimmungen – Europäische Kommission
- Die EU-Listen und Anwendungen – Europäische Kommission
Weitere Informationen über die Rechtsvorschriften für Lebensmittelenzyme und die Einreichung von Anträgen für Lebensmittelenzyme:
- Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln –Europäische Kommission
- Gemeinsames Zulassungsverfahren – Europäische Kommission