Raucharomen

Einleitung

Räuchern ist ein traditionelles Verfahren, um bestimmte Lebensmittel wie Fisch, Fleisch und Milchprodukte haltbar zu machen. Darüber hinaus verändert das Räuchern auch das Aroma von Lebensmitteln. Raucharomen werden durch thermischen Abbau von Holz erzeugt. Als Alternative zum herkömmlichen Räuchern werden sie verschiedenen Lebensmitteln zugesetzt, um ihnen das typische „geräucherte“ Aroma zu verleihen. Außerdem werden sie auch Lebensmitteln zugesetzt, die traditionell nicht geräuchert werden (wie Suppen, Saucen, Snacks oder Backwaren).

Aktuelles

Unsere Sachverständigen haben ein konsolidiertes Leitliniendokument zur Bewertung von Raucharomen erstellt, bei denen es sich um eine besondere Gruppe von Aromaerzeugnissen handelt, die Lebensmitteln ein Aroma von Geräuchertem verleihen, das herkömmlich geräucherten Lebensmitteln ähnlich ist. Der Entwurf des Leitliniendokuments baut auf den bisherigen Erfahrungen der EFSA bei der Bewertung von Raucharomen von 2005 bis 2012 auf und berücksichtigt die seitdem erfolgten wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen.

Wir halten eine öffentliche Konsultation zum Entwurf des Leitliniendokuments ab, um zusätzliche Erkenntnisse zu sammeln, bevor wir den neuen Ansatz zum Abschluss bringen. Beteiligen Sie sich an dieser Konsultation und tragen Sie so zur Lebensmittelsicherheit in der EU bei. Sie können sich auch zur Teilnahme an einer technischen Sitzung anmelden, bei der wir die eingegangenen Beiträge erörtern werden.

Meilensteine

2020 Die EFSA führt eine öffentliche Konsultation zum Entwurf neuer wissenschaftlicher Leitlinien für die Erstellung von Anträgen für Raucharoma-Primärprodukte durch.

2019 Die Europäische Kommission fordert die EFSA auf, ein aktualisiertes konsolidiertes Leitliniendokument für die Einreichung von Anträgen für Raucharoma-Primärprodukte zu erstellen.

2019 Die EFSA trifft mit Vertretern der Industrie zusammen, um die neuen Anforderungen für die Bewertung von chemischen Stoffgemischen zu erläutern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Beurteilung der Genotoxizität liegt.

2012 Drei Raucharomen – SmokEz C – 10, SmokEz Enviro 23 und AM 01 – werden als sicherheitsbedenklich für die vorgeschlagenen Verwendungen und Verwendungsmengen beurteilt.

2011 Neue Daten räumen die Bedenken hinsichtlich des Raucharomas Fumokomp aus, nicht jedoch hinsichtlich Zesti Smoke Code 10, das nach Auffassung der EFSA weiterhin Sicherheitsbedenken aufwirft.

2009 Die Sachverständigen der EFSA schließen eine Reihe von Gutachten zu elf weiteren Raucharomen mit ihrer Veröffentlichung ab.

2007 Die EFSA stellt bei der Risikobewertung des Raucharomas FF-B Gesundheitsbedenken fest, woraufhin das Produkt vom Markt genommen wird.

2005 Die EFSA veröffentlicht Leitlinien für die Einreichung von Anträgen zur Sicherheitsbewertung von Raucharomen

Rolle

Die EFSA bewertet die Sicherheit von Raucharomen, die in der Europäischen Union (EU) verwendet werden oder für eine Verwendung vorgesehen sind. Die EFSA stützt sich bei dieser Arbeit auf die von Unternehmen eingereichten Anträge auf Marktzulassung. In den erstmals im Jahr 2005 veröffentlichten Leitlinien für die Einreichung von Anträgen wird dargelegt, welche Informationen die Industrie der EFSA zur Verfügung stellen sollte, damit diese eine Sicherheitsbewertung durchführen kann; es werden sowohl die notwendigen administrativen und technischen Daten als auch die erforderlichen toxikologischen Tests beschrieben. Die EFSA bringt diese Leitlinien auf den neuesten Stand, da Anträge auf Verlängerung der Zulassungen, die nach 10 Jahren auslaufen, erwartet werden.

Glossar: Sicherheitsspanne

Unsere Sachverständigen berechnen für die einzelnen Raucharomen die jeweilige Sicherheitsspanne (Margin of Safety – MOS) für Verbraucher. Der MOS-Wert ist das Verhältnis des NOAEL-Werts (No Observed Adverse Effect Level – die höchste beobachtete oder experimentell festgestellte Dosis eines Stoffes, die keine nachweisbare schädliche Wirkung auf die exponierte Population hat), der typischerweise in einer 90-tägigen toxikologischen Studie an Tieren ermittelt wird, zur geschätzten Verbraucherexposition gegenüber diesem Stoff durch die Nahrungsaufnahme. Die Sachverständigen berücksichtigen Nachweise, dass das Raucharoma nicht genotoxisch ist (d. h., es schädigt nicht die DNA, das genetische Material der Zellen), und Unsicherheitsfaktoren im Hinblick auf Abweichungen bei Mensch und Tier sowie bei verschiedenen Bevölkerungsgruppen (z. B. Säuglinge, Kinder, ältere Menschen usw.).

EU-Rechtsrahmen

Raucharomen unterliegen Bestimmungen, die sich von denen für andere Aromastoffe unterscheiden, da sie aus komplexen Stoffgemischen bestehen, die aus bestimmten Verfahren zur Herstellung dieser Art von Aroma resultieren. Sie werfen verschiedene Sicherheitsfragen auf. Sie fallen unter die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2065/2003, die Verfahren für die Bewertung und Zulassung von Raucharomen zur Verwendung in der EU festlegt. Die Verordnung (EG) Nr. 627/2006 verlangt technische Informationen für Analyseverfahren zur Sammlung von Daten über Raucharomen. Mit der Verordnung (EU) Nr. 1321/2013 wurde eine offizielle EU-Liste zugelassener Raucharomen eingeführt.

Die Empfehlungen der EFSA unterstützen die Entscheidungsträger dabei, über die Aufnahme einzelner Raucharomen in diese EU-Liste oder die Veröffentlichung aktueller Informationen darüber zu entscheiden, wie sie in verschiedenen Lebensmitteln verwendet werden können.