Lebensmittelfarbstoffe
Einleitung

Bei Lebensmittelfarben handelt es sich um Zusatzstoffe, die Lebensmitteln hauptsächlich aus den folgenden Gründen zugefügt werden:
- zum Ausgleich von Farbverlusten nachdem sie Licht, Luft, Feuchtigkeit oder Temperaturschwankungen ausgesetzt waren
- zur Intensivierung natürlich vorkommender Farben
- zur Einfärbung von ansonsten farblosen oder andersfarbigen Lebensmitteln
Lebensmittelfarbstoffe sind in zahlreichen Lebensmitteln enthalten, so etwa in Snacks, Margarine, Käse, Marmeladen und Gelees, Nachspeisen und Getränken. Jeder Lebensmittelfarbstoff, der zur Verwendung in der Europäischen Union zugelassen ist, unterliegt einer strengen wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung.
Aktivitäten
Das Gremium der EFSA für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe (FAF) bewertet die Sicherheit von Lebensmittelfarbstoffen. Die Sicherheitsbewertungen des Gremiums zu Lebensmittelfarben und anderen Zusatzstoffen umfassen die Auswertung von allen verfügbaren, einschlägigen wissenschaftlichen Studien sowie Daten zur Toxizität und menschlichen Exposition. Hieraus zieht das Gremium Schlussfolgerungen bezüglich der Sicherheit der zu bewertenden Stoffe.
Zwischen 2009 und 2016 bewertete das ANS-Gremium im Rahmen der Neubewertung sämtlicher Lebensmittelzusatzstoffe, die bereits vor Januar 2009 verwendet wurden, auch erneut die Sicherheit aller zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe.
Die Wahrscheinlichkeit, dass bestimmte Lebensmittelfarbstoffe zu allergischen Nebenwirkungen führen, wird vom EFSA-Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) geprüft.
Farbstoffe in Lebens- und Futtermitteln
Als Lebensmittelzusätze verwendete Farbstoffe können auch für die Verwendung als Futterzusätze zugelassen werden. Die Bewertung der Sicherheit von Lebensmittelzusatzstoffen und Futterzusätzen liegt in der Verantwortung verschiedener wissenschaftlicher Gremien der EFSA, wobei sich die Datenerfordernisse aufgrund divergierender rechtlicher Regelungen in beiden Bereichen unterscheiden. Die zuständigen Gremien der EFSA koordinieren jedoch ihre wissenschaftliche Arbeit, um ein konsistentes Vorgehen bei der Risikobewertung und der Berücksichtigung vorliegender wissenschaftlicher Daten in diesen Bereichen zu gewährleisten.
Meilensteine
2016 Neubewertung aller bereits zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe abgeschlossen. Insgesamt hat das ANS-Gremium 41 Lebensmittelfarbstoffe erneut bewertet, wobei neue Studien, soweit vorhanden, berücksichtigt wurden.
2013 Wissenschaftler der EFSA verstärken die Koordination bei der Bewertung von Lebens- und Futtermittelzusatzstoffen und verweisen auf gemeinsame Arbeiten zu Farbstoffen.
2012 Neubewertung der meisten Lebensmittelfarbstoffe abgeschlossen.
2009 EFSA akzeptiert Mandat zur Neubewertung von Lebensmittelfarben, die vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden.
2008 EFSA prüft Southampton-Studie zu Lebensmittelfarbstoffen und dem Verhalten von Kindern.
Rolle
Die EFSA hat drei Hauptaufgaben in Bezug auf Lebensmittelfarbstoffe:
- die Bewertung der Sicherheit neuer Lebensmittelfarbstoffe oder vorgeschlagener neuer Verwendungen existierender Lebensmittelfarbstoffe, bevor diese zur Verwendung in der EU zugelassen werden können
- die Neubewertung aller Lebensmittelfarbstoffe, die bereits vor dem 20. Januar 2009 zur Verwendung in der EU zugelassen wurden (abgeschlossen 2016)
- die Beantwortung von Ad-hoc-Ersuchen der Europäischen Kommission um Überprüfung bestimmter Lebensmittelfarbstoffe im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und/oder sich ändernder Verwendungsbedingungen
Festlegung des „sicheren Niveaus“
Im Rahmen ihrer Sicherheitsbewertungen von Lebensmittelfarbstoffen und anderen Zusatzstoffen bestimmt die EFSA, wenn möglich (d.h. wenn ausreichende Daten vorliegen), für jeden Stoff eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI).
Beim ADI-Wert handelt es sich um die Menge eines Stoffs, die ein Mensch lebenslang täglich zu sich nehmen kann, ohne dass ein nennenswertes Risiko für seine Gesundheit besteht. ADI-Werte werden gewöhnlich in Milligramm (der Substanz) pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag (mg/kg KG/Tag) angegeben. Der ADI-Wert kann sich auf einen bestimmten Zusatzstoff oder eine Gruppe von Zusatzstoffen mit ähnlichen Eigenschaften beziehen. Bei der Neubewertung von in der Vergangenheit zugelassenen Zusatzstoffen kann die EFSA, nach Auswertung aller verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse, einen bestehenden ADI-Wert entweder bestätigen oder abändern.
Liegen keine ausreichenden Daten zur Festlegung eines ADI-Werts vor, kann eine Sicherheitsmarge berechnet werden, um zu bestimmen, ob die geschätzte Exposition potenziell bedenklich sein könnte.
In anderen Fällen, etwa für Stoffe, die bereits im Körper vorhanden oder übliche Bestandteile der Ernährung sind bzw. in Tierstudien keine schädlichen Wirkungen zeigen, ist es nicht nötig, einen ADI-Wert festzulegen.
EU-Rechtsrahmen
Gemäß EU-Rechtsvorschriften bedürfen alle Zusatzstoffe, einschließlich Farbstoffen, einer Zulassung, bevor sie in Lebensmitteln verwendet werden dürfen.
Das Zulassungssverfahren beginnt mit der Einreichung eines offiziellen Antrags bei der Europäischen Kommission, der ein Antragsdossier umfasst, das wissenschaftliche Daten über die vorgeschlagenen Verwendungzwecke und -mengen des betreffenden Stoffs enhält. Die Kommission sendet dann das Dossier an die EFSA mit dem Ersuchen, die Sicherheit des Stoffs für die vorgesehenen Verwendungszwecke zu bewerten. Ausgehend von der Sicherheitsbewertung der EFSA entscheidet die Europäische Kommission über die Zulassung des betreffenden Stoffs. Die Zulassung vorgeschlagener neuer Verwendungen existierender Lebensmittelzusatzstoffe erfolgt nach dem gleichen Verfahren.
Sobald die Stoffe zugelassen sind, werden sie in der EU-Liste zulässiger Lebensmittelzusatzstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgenommen, wo auch die jeweiligen Verwendungsbedingungen näher aufgeführt sind. Zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe müssen außerdem die genehmigten Reinheitskriterien der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 erfüllen.
Im Dezember 2008 wurden die bestehenden Rechtsvorschriften in vier vereinfachten Verordnungen zusammengeführt (konsolidiert), die alle sogenannten Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln (also Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelenzyme und Aromastoffe) abdecken. Die Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 führte ein einheitliches Zulassungsverfahren für diese Stoffe ein. Die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe legte eine Liste der in der EU zulässigen Lebensmittelzusatzstoffe fest, die in vollem Umfang in der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 veröffentlicht wurde.
- EU legislation on food additives – Europäische Kommission
Mitunter kann die Europäische Kommission die EFSA auch um Empfehlungen zu Lebensmittelallergien ersuchen, etwa bei der Entscheidung über die mögliche Aufnahme von Lebensmittelfarben in die Liste der Lebensmittelallergene in Anhang IIIa der Richtlinie 2000/13/EG über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür.
FAQ
1. Warum hat die EFSA in den letzten Jahren Farbstoffe bewertet?
Die Sachverständigen des für Lebensmittelzusatzstoffe zuständigen EFSA-Gremiums (ANS-Gremium) haben mit der Neubewertung sämtlicher zulässiger Lebensmittelfarbstoffe (insgesamt 45) begonnen, wobei zunächst synthetisch hergestellte und später aus natürlichen Quellen gewonnene Farbstoffe untersucht werden. Die Neubewertung bereits zugelassener Lebensmittelfarbstoffe wird voraussichtlich bis 2015 abgeschlossen sein.
2. Können dieselben Farbstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden, auch in Futtermitteln zum Einsatz kommen?
3. Warum veröffentlichte die EFSA im Juni 2013 eine Stellungnahme zu einer Gruppe von Farbstoffen?
Die EFSA empfahl jedoch die Durchführung neuer Tests, um Unsicherheiten im Hinblick auf die mögliche Genotoxizität von Allurarot AC zu klären. Als Genotoxizität bezeichnet man die Fähigkeit eines Stoffes, die DNS, das Erbgut der Zellen, zu schädigen. Diese Empfehlung bezieht sich auch auf die anderen „sulfonierten Mono-Azofarbstoffe“ in dieser Gruppe: Amaranth (E 123), Cochenillerot A (E 124), Gelborange S (E 110), Tartrazin (E 102) und Azorubin/Carmoisin (E 122).
Mit Ausnahme von Amaranth (E 123), das nicht in Tierfutter verwendet wird, wurde bzw. wird zurzeit der Einsatz dieser Farbstoffe als Futtermittelzusätze bewertet.
4. Auf welche Unsicherheiten geht die Stellungnahme der EFSA zu Azofarbstoffen von 2013 ein?
Nach einer Überprüfung der Daten befanden die Sachverständigen der EFSA, dass die genannten Azofarbstoffe ein gemeinsames Wirkungsmuster aufweisen, das weiterer Untersuchung bedarf. Im Moment deutet jedoch die Beweiskraft der Daten insgesamt darauf hin, dass sie nicht genotoxisch sind.
5. Was bedeutet „Beweiskraft der Daten“?
Menschen fällen in ihrem alltäglichen Leben ständig Entscheidungen aufgrund der Beweiskraft der Daten. Bei der Risikobewertung ist die Art der zu betrachtenden Daten äußerst fachspezifisch und für Nichtwissenschaftler oft schwer zu verstehen. Es gibt jedoch bewährte Schritte bei der Analyse und Bewertung wissenschaftlicher Informationen, die Wissenschaftlern dabei helfen, alle Daten gegeneinander abzuwägen und Entscheidungen aufgrund ihrer wissenschaftlichen Fachkenntnis und Expertise zu treffen.
6. Sind Menschen, die mehr als die zulässige tägliche Aufnahmemenge zu sich nehmen, einem Risiko ausgesetzt?
Der ADI-Wert wird in der Regel von der höchsten Aufnahmemenge abgeleitet, bei der ein Stoff im Tierversuch keine schädlichen Wirkungen hervorruft, wobei ein Sicherheitsfaktor (üblicherweise 100) einbezogen wird, um u.a. den Unterschieden zwischen Mensch und Tier Rechnung zu tragen. Somit hat eine Überschreitung des ADI-Werts für einen bestimmten Stoff nicht unbedingt gesundheitsschädliche Folgen.
7. Ist beim Einsatz von Farbstoffen in Futterzusätzen die Verbrauchersicherheit ebenso ein Thema wie die Tiersicherheit?
Die Sicherheitsbewertung von Futterzusätzen berücksichtigt außerdem etwaige schädliche Auswirkungen dieser Stoffe auf das Zieltier (d.h. das Tier, das den Futterzusatz direkt aufnimmt). Zieltiere können neben zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tieren auch Haustiere und andere domestizierte Tiere (z.B. Pferde) sein. An den Zieltieren werden spezifische Toleranzstudien durchgeführt, um einen als „Sicherheitsspanne“ (Margin of Safety – MoS) bezeichneten Sicherheitsindikator festzulegen, für den Fall, dass der Zusatz in größeren Mengen als empfohlen aufgenommen wird. Je größer die Sicherheitsspanne, desto kleiner ist das Risiko für das Tier.
8. In welchen Lebens- und Futtermittelerzeugnissen werden Azofarbstoffe und andere Farbstoffe eingesetzt?
Auch in Futtermitteln werden die Farbstoffe unterschiedlich eingesetzt. Zum Beispiel werden Carmoisin (E 122), Allurarot AC (E 129) und ein weiterer Farbstoff mit der Bezeichnung Brilliantblau (E 133) nur in Katzen- und Hundefutter verwendet bzw. nur dort wird ihr Einsatz vorgeschlagen. Dagegen sind die Farbstoffe Patentblau V (E 131) und Erythrosin (E 127) als Futterzusätze für eine Vielzahl von Tieren zugelassen, die nicht der Lebensmittelerzeugung dienen, darunter Katzen, Hunde, Zierfische und Reptilien.
9. Welche Bevölkerungsgruppen sind den höchsten Mengen dieser Lebensmittelfarbstoffe ausgesetzt? Und in welchen Ländern?
Mittlerweile liegen für die Mehrzahl dieser Farbstoffe neue Daten zu den tatsächlich in Lebensmitteln nachgewiesenen Mengen vor. Ausgehend von diesen Daten überarbeitet die EFSA zurzeit ihre Bewertungen der menschlichen Exposition gegenüber besagten zehn Farbstoffen. Diese Neubewertungen werden voraussichtlich bis November 2014 abgeschlossen. Alle am Fortgang der Bewertungen Interessierten können sich anhand des Online-Registers der Fragen der EFSA über den Fortschritt der Arbeiten informieren.
10. Warum ist die Exposition bei Menschen und Tieren unterschiedlich? Wie wirkt sich dies auf Risiken für die menschliche und tierische Gesundheit aus?
Beispielsweise setzt sich die menschliche Ernährung aus einer wesentlich größeren Vielfalt an Lebensmitteln zusammen. Tiere fressen in der Regel jeden Tag dasselbe Futter, wohingegen Menschen ihre Ernährung gewöhnlich im Tages- und Wochenverlauf variieren. Die Lebensmittel, die Menschen an einem einzigen Tag zum Frühstück, Mittag- und Abendessen zu sich nehmen, können bereits eine größere Vielfalt an Inhalts- und Nährstoffen enthalten als das Futter eines Tieres in seinem ganzen Leben. Zudem ist die durchschnittliche Lebenszeit der meisten Nutz- und Haustiere kürzer als die des Menschen. Darum können Wissenschaftler vorhersagen, dass das Risiko für die Tiergesundheit durch einen bestimmten Stoff größer als das Risiko für die menschliche Gesundheit sein dürfte, da Tiere einer potenziellen Gefahr öfter und, im Vergleich zum Menschen, während eines längeren Lebensabschnitts ausgesetzt sind.
11. Werden Zusatzstoffe unterschiedlich bewertet, auch wenn sie sowohl in Lebens- als auch Futtermitteln Verwendung finden?
Trotz dieser Unterschiede sind die betreffenden EFSA-Gremien bestrebt, bei der Bewertung der Sicherheit von Stoffen, wie Farbstoffen und anderen Zusätzen, die sowohl in Lebens- als auch in Futtermitteln eingesetzt werden, ein konsistentes Vorgehen hinsichtlich ihrer Risikobewertungsansätze, einschließlich der Berücksichtigung der vorliegenden wissenschaftlichen Informationen auf beiden Gebieten, zu gewährleisten.
12. Gaben diese Farbstoffe in der Vergangenheit Anlass zu Besorgnis?
Die Sachverständigen der EFSA werteten die sogenannte „Southampton-Studie“ 2008 aus und kamen zu dem Schluss, dass die Ergebnisse nicht als Grundlage für eine Änderung der ADI-Werte für die einzelnen Zusatzstoffe verwendet werden können. Einer der Gründe hierfür war, dass in der Studie Gemische und nicht einzelne Zusatzstoffe untersucht worden waren – deshalb war es nicht möglich, die Auswirkungen einem der einzelnen Stoffe zuzuschreiben.
Im Zuge der systematischen Überprüfung von Lebensmittelzusatzstoffen, die für die Verwendung in der EU zugelassen sind, wertete die EFSA sämtliche verfügbaren Daten zu jedem einzelnen der genannten Farbstoffe aus und bewertete diese aufgrund der aufgeworfenen Bedenken mit Vorrang. Die entsprechenden wissenschaftlichen Gutachten wurden im November 2009 verabschiedet.
13. Was waren die Hauptschlussfolgerungen der EFSA in Bezug auf die Farbstoffe in der „Southampton-Studie“?
Für die drei anderen bewerteten Farbstoffe, Tartrazin (E 102), Azorubin/Carmoisin (E 122) und Allurarot AC (E 129), nahm das Gremium keine Änderungen der bestehenden ADI-Werte vor. Außerdem gelangte das Gremium zu dem Schluss, dass es nur bei Kindern, die vergleichsweise große Mengen an Lebensmitteln und Getränken zu sich nehmen, die Azorubin/Carmoisin oder Allurarot AC enthalten, zu Überschreitungen der ADI-Werte für diese Farbstoffe kommen könne.
14. Was ist ein vorläufiger ADI-Wert?
15. Haben Azo-Lebensmittelfarbstoffe Auswirkungen auf das Verhalten von Kindern?
16. Warum betrachtete die EFSA nur einzelne Farbstoffe und keine Gemische?
Unter Verwendung von Standardansätzen zur Risikobewertung lässt sich die Sicherheit von Gemischen chemischer Stoffe nicht immer bewerten. Die Anzahl der möglichen Kombinationen von Zusatzstoffen und anderen Stoffen, die natürlicherweise in der Nahrung vorkommen, ist praktisch unendlich, berücksichtigt man die Unterschiede in Bezug auf die Lebensmittelzusammensetzung, die Wahl der Lebensmittel seitens der Verbraucher sowie die Ernährungsmuster.
Die wissenschaftliche Gemeinschaft, einschließlich der EFSA, ist bemüht, Methoden zur Beurteilung etwaiger Risiken durch eine gleichzeitige Exposition gegenüber mehreren chemischen Stoffen in Lebensmitteln zu entwickeln. Die Behörde hat zum Beispiel erhebliche Fortschritte bei der Bewertung der Risiken durch Kombinationen von Pestiziden und Kontaminanten für den Menschen sowie durch Pestizidgemische für Bienen erzielt. Im Juli 2013 veröffentlichte die EFSA ihren ersten umfassenden Bericht über die kombinierte Exposition gegenüber mehreren chemischen Stoffen und wird auch in Zukunft zu den wissenschaftlichen Fortschritten auf diesem Gebiet beitragen.
17. Was geschieht als nächstes?
Für sich daraus ergebenden Handlungsbedarf sind die EU-Risikomanager verantwortlich, denen die Genehmigung der Verwendung von Zusatzstoffen in Lebens- und Futtermitteln obliegt.
