Lebensmittelfarbstoffe

Bei Lebensmittelfarben handelt es sich um Zusatzstoffe, die Lebensmitteln hauptsächlich aus den folgenden Gründen zugefügt werden:

  • zum Ausgleich von Farbverlusten nachdem sie Licht, Luft, Feuchtigkeit oder Temperaturschwankungen ausgesetzt waren
  • zur Intensivierung natürlich vorkommender Farben
  • zur Einfärbung von ansonsten farblosen oder andersfarbigen Lebensmitteln

Lebensmittelfarbstoffe sind in zahlreichen Lebensmitteln enthalten, so etwa in Snacks, Margarine, Käse, Marmeladen und Gelees, Nachspeisen und Getränken. 

Jeder Lebensmittelfarbstoff, der zur Verwendung in der Europäischen Union zugelassen ist, unterliegt einer strengen wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung durch die EFSA. In der EU müssen Lebensmittelfarbstoffe, wie alle anderen Lebensmittelzusatzstoffe, auf dem Etikett entweder mit Namen oder der entsprechenden E-Nummer Nummer, die in der Europäischen Union verwendet wird, um erlaubte Lebensmittelzusatzstoffe zu kennzeichnen. Eine E-Nummer bedeutet, dass ein Zusatzstoff Sicherheitstests bestanden hat und seine Verwendung genehmigt wurde angegeben werden. Hier finden Sie die vollständige Liste der zugelassenen Lebensmittelfarben in der EU.

Aktuelles

Im Rahmen ihrer umfassenden Neubewertung aller Lebensmittelzusatzstoffe, die vor Januar 2009 auf den Markt gebracht wurden, führte die EFSA eine Sicherheitsüberprüfung aller zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe durch. 2016 schloss die EFSA diese Arbeit ab.

In einigen Fällen ersuchte die Europäische Kommission die EFSA, ihre Bewertungen von Lebensmittelfarben zu aktualisieren, z. B. in Fällen, in denen die Sachverständigen der EFSA zuvor Datenlücken festgestellt hatten, die zusätzliche Untersuchungen erforderten. Derzeit führt die EFSA eine Folgebewertung der nachstehenden Lebensmittelfarbstoffe durch:

E-numberNameEFSA’s assessment
E 100Curcumin
E 101Riboflavins
E 102Tartrazine
E 104Quinoline Yellow
E 110Sunset Yellow FCF/Orange Yellow S
E 120Carminic acid, Carmines
E 122Azorubine/carmoisine
E 123Amaranth
E 124Ponceau 4R, Cochineal Red A
E 127Erythrosine
E 129Allura Red AC
E 131Patent Blue V
E 132Indigotine, Indigo carmine
E 133Brilliant Blue FCF
E 140iChlorophylls
E 140iiChlorophyllins
E 141Copper complexes of chlorophylls, chlorophyllins
E 142Green S
E 150aPlain caramel
E 150bCaustic sulphite caramel
E 150cAmmonia caramel
E 150dSulphite ammonia caramel
E 151Brilliant Black BN
E 153Vegetable carbon
E 155Brown HT
E 160aCarotenes
E 160b(i)Annatto bixin
E 160b(ii)Annatto norbixin
E 160cPaprika extract, capsanthin, capsorubin
E 160dLycopene
E 160eBeta-apo-8′-carotenal (C 30)
E 161bLutein
E 161gCanthaxanthin
E 162Beetroot red, betanin
E 163Anthocyanins
E 170Calcium carbonate
E 171Titanium dioxide
E 172Iron oxides and hydroxides
E 174Silver
E 175Gold
E 180Litholrubine BK

Meilensteine

  1. 2023

    July

    Die Sachverständigen der EFSA führen eine Neubewertung der Sicherheit von Calciumcarbonat (E170) als Lebensmittelzusatzstoff Stoff, der Lebensmitteln oder Getränken absichtlich zugesetzt wird, um bestimmte nützliche technologische Funktionen zu erfüllen (z.B. in Bezug auf Konservierung, Geschmack und Farbe oder die Gewährleistung einer bestimmten Beschaffenheit bzw. Konsistenz). Lebensmittelzusatzstoffe werden normalerweise weder allein konsumiert noch als charakteristische Zutaten in Lebensmitteln verwendet durch. Diese Neubewertung soll einige der zuvor festgestellten Datenlücken schließen, und umfasst auch die Sicherheitsbewertung seiner Verwendung in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen. Die Sachverständigen gelangen zu dem Schluss, dass im Zusammenhang mit der Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird gegenüber E170 keine Sicherheitsbedenken bestehen. Sie weisen jedoch darauf hin, dass das Vorhandensein von Aluminium als Verunreinigung Jeder Fremdkörper in Lebens- oder Futtermitteln, der aufgrund von Fehlern bei Herstellung, Lagerung oder Transport auftritt. in E170 Anlass zur Besorgnis gibt.

  2. July

    Sachverständige aktualisieren die Sicherheitsbewertung von Indigokarmin (E132), bestätigen die zuvor festgelegte ADI Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet von 5 mg/kg Körpergewicht pro Tag und empfehlen einige Änderungen der bestehenden EU-Spezifikationen für E132. Diese Änderungen sollen hauptsächlich die Grenzwerte für toxische Elemente absenken.

  3. 2021

    Die EFSA aktualisiert ihre Sicherheitsbewertung von Titandioxid (E171) und kommt zu dem Schluss, dass es als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann.

  4. 2019

    Die EFSA veröffentlicht ein aktualisiertes wissenschaftliches Gutachten zu Annatto E, einem Extrakt, der für den Lebensmittelzusatzstoff E160b verwendet wird. Außerdem aktualisierten unsere Sachverständigen die Schätzungen der ernährungsbedingten Exposition gegenüber den Annatto-Farbstoffen Bixin und Norbixin (E160b).

  5. 2016

    Neubewertung aller bereits zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe abgeschlossen. Insgesamt hat das ANS-Gremium 41 Lebensmittelfarbstoffe erneut bewertet, wobei neue Studien, soweit vorhanden, berücksichtigt wurden.

  6. 2013

    Wissenschaftler der EFSA verstärken die Koordination bei der Bewertung von Lebens- und Futtermittelzusatzstoffen und verweisen auf gemeinsame Arbeiten zu Farbstoffen.

Rolle der EFSA

Die EFSA bewertet die Sicherheit von Lebensmittelfarbstoffen in gleicher Weise wie die Sicherheit anderer Lebensmittelzusatzstoffe. Unsere Themenseite zu Lebensmittelzusatzstoffen.

EU-Rechtsrahmen

Nach Maßgabe der Rechtsvorschriften der EU müssen alle Lebensmittelzusatzstoffe, einschließlich Lebensmittelfarbstoffen, zugelassen werden, bevor sie in Lebensmitteln verwendet werden dürfen.