Direkt zum Inhalt

Titandioxid: E171 gilt bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher

titanium dioxide

Die EFSA hat ihre Sicherheitsbewertung für den Lebensmittelzusatzstoff Stoff, der Lebensmitteln oder Getränken absichtlich zugesetzt wird, um bestimmte nützliche technologische Funktionen zu erfüllen (z.B. in Bezug auf Konservierung, Geschmack und Farbe oder die Gewährleistung einer bestimmten Beschaffenheit bzw. Konsistenz). Lebensmittelzusatzstoffe werden normalerweise weder allein konsumiert noch als charakteristische Zutaten in Lebensmitteln verwendet. Titandioxid (E171) auf Ersuchen der Europäischen Kommission im März 2020 aktualisiert.

Mit der aktualisierten Bewertung wird das Ergebnis der früheren EFSA-Bewertung aus dem Jahr 2016 überarbeitet, in der hervorgehoben wurde, dass mehr Forschung erforderlich ist, um Datenlücken zu schließen.

Prof. Maged Younes, Vorsitzender des EFSA-Sachverständigengremiums für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe (FAF), erklärte: „Unter Berücksichtigung aller verfügbaren wissenschaftlichen Studien und Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Ein entscheidender Faktor für diese Schlussfolgerung ist, dass wir Genotoxizitätsbedenken nach dem Verzehr von Titandioxidpartikeln nicht ausschließen konnten. Nach oraler Aufnahme Menge eines Stoffs (z.B. eines Nährstoff oder einer Chemikalie), der von einem Menschen oder einem Tier über die Nahrung aufgenommen wird. ist die Resorption von Titandioxidpartikeln zwar gering, sie können sich jedoch im Körper ansammeln.“

Die Bewertung wurde einer strengen Methodik folgend und unter Berücksichtigung tausender Studien durchgeführt, die seit der vorherigen Bewertung durch die EFSA im Jahr 2016 verfügbar geworden sind, einschließlich neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Daten zu Nanopartikeln.

Unsere wissenschaftlichen Sachverständigen wendeten erstmals die Leitlinien des Wissenschaftlichen Ausschusses der EFSA aus dem Jahr 2018 zur Nanotechnologie auf die Sicherheitsbewertung von Lebensmittelzusatzstoffen an. Titandioxid E171 enthält höchstens 50 % Partikel im Nanobereich (d. h. weniger als 100 Nanometer), denen die Verbraucher ausgesetzt sein können.

Genotoxizitätsbewertung

Genotoxizität bezieht sich auf die Fähigkeit einer chemischen Substanz, die DNA Komplexes, kettenähnliches Molekül, das in allen Lebewesen und einigen Viren vorkommt und die genetischen Informationen (Gene) trägt. Die DNA (dt.: Desoxyribonukleinsäure – DNS) ist in der Lage, sich selbst zu kopieren, und enthält die „Baupläne“aller Proteine, die für die Schaffung und Erhaltung von Leben notwendig sind., also das genetische Material von Zellen, zu schädigen. Da die Genotoxizität zu karzinogenen Wirkungen führen kann, ist es unerlässlich, die potenzielle genotoxische Wirkung eines Stoffes zu bewerten, um Rückschlüsse auf seine Unbedenklichkeit ziehen zu können.

Prof. Matthew Wright, sowohl Mitglied des FAF-Gremiums als auch Vorsitzender der EFSA-Arbeitsgruppe zu E 171, erklärte: „Obwohl die Evidenz für allgemeine toxische Wirkungen nicht schlüssig war, konnten wir auf der Grundlage der neuen Daten und weiterentwickelten Methoden Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität nicht ausschließen und folglich keine sichere Menge für die tägliche Aufnahme des Lebensmittelzusatzstoffs festlegen."

Die Risikomanager bei der Europäischen Kommission und in den EU-Mitgliedstaaten wurden über die Schlussfolgerungen der EFSA informiert und werden geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes erwägen.

Hintergrund

Titandioxid (E171) ist gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen.

Die Sicherheit des Lebensmittelzusatzstoffes E171 wurde 2016 im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 vom ANS-Gremium der EFSA im Rahmen des Programms zur Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffen, die in der EU vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden, neu bewertet.

In seiner Stellungnahme von 2016 empfahl das ANS-Gremium, zur Schließung der Lücken in Bezug auf mögliche Auswirkungen auf das Fortpflanzungssystem neue Studien durchzuführen, die es ihm ermöglichen könnten, eine zulässige tägliche Aufnahmemenge festzulegen. Die Unsicherheit Wissenschaftliches Konzept, das in der Risikobewertung verwendet wird, um alle Arten von Beschränkungen des Wissens zu beschreiben, das zum Zeitpunkt der Durchführung einer Bewertung mittels der vereinbarten Ressourcen verfügbar ist, wobei diese Beschränkungen die Wahrscheinlichkeit der möglichen Ergebnisse der Bewertung beeinflussen. in Bezug auf die Charakterisierung des als Lebensmittelzusatzstoff verwendeten Materials (E171) wurde ebenfalls hervorgehoben, insbesondere im Hinblick auf die Partikelgröße und die Partikelgrößenverteilung von Titandioxid, das als E171 verwendet wird.

2019 veröffentlichte die EFSA eine Stellungnahme zur Bewertung des Risikos im Zusammenhang mit der Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird. gegenüber dem Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid (E171), die von der französischen Agentur für Lebensmittel, Umwelt und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ANSES) durchgeführt wurde. In ihrer Stellungnahme hob die EFSA hervor, dass das ANSES-Gutachten die zuvor von der EFSA festgestellten Unsicherheiten und Datenlücken wiederhole und keine Erkenntnisse liefere, welche die früheren Schlussfolgerungen der Behörde bezüglich der Sicherheit von Titandioxid entkräfteten.

Im selben Jahr (2019) gab auch die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit (NVWA) eine Stellungnahme zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen des Lebensmittelzusatzstoffs Titandioxid ab, in der die Bedeutsamkeit der Untersuchung immuntoxikologischer Wirkungen zusätzlich zu möglichen reprotoxikologischen Wirkungen hervorgehoben wurde.

Häufig gestellte Fragen – Sicherheitsbewertung von Titandioxid (E171) durch die EFSA 2021

1. Was ist Titandioxid?

Titandioxid wird als Lebensmittelfarbstoff (E171) verwendet, und wie bei allen Lebensmittelfarbstoffen besteht seine technologische Funktion darin, Lebensmittel visuell ansprechender zu machen, ansonsten farblosen Lebensmitteln Farbe zu verleihen oder Lebensmitteln ihr ursprüngliches Erscheinungsbild zurückzugeben. Titandioxid ist auch in Kosmetika, Farben und Arzneimitteln enthalten.

Weitere Informationen über die Arbeit der EFSA zum Thema Lebensmittelzusatzstoffe finden Sie auf unserer Website.

2. Welche Lebensmittel enthalten Titandioxid?

Die wichtigsten Lebensmittelkategorien, die zur ernährungsbedingten Exposition von E171 beitragen, sind feine Backwaren, Suppen, Brühen und Soßen (für Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche) sowie Suppen, Brühen, Soßen, Salate und herzhafte Brotaufstriche (für Kinder, Erwachsene und ältere Menschen). Verarbeitete Nüsse stellen auch eine wichtige zur Exposition beitragende Lebensmittelkategorie für Erwachsene und ältere Menschen dar.

3. Was sagt die EFSA in ihrem Gutachten von 2021 zur Sicherheit von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff?

Nach einer Überprüfung aller einschlägigen verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse kommt die EFSA zu dem Schluss, dass Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität von TiO2-Partikeln nicht ausgeschlossen werden können. Angesichts dieser Bedenken betrachten die Sachverständigen der EFSA Titandioxid bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher. Dies bedeutet, dass für E171 keine zulässige tägliche Aufnahmemenge festgelegt werden kann.

Die Bewertung der EFSA bezieht sich auf die Risiken von TiO2, das als Lebensmittelzusatzstoff verwendet wird, nicht jedoch auf andere Verwendungszwecke.

4. Sollte ich aufhören, Produkte zu verzehren, die TiO2 enthalten?

Obwohl die Evidenz für allgemeine toxische Wirkungen nicht schlüssig war, konnten unsere Wissenschaftler auf der Grundlage der neuen Daten und weiterentwickelten Methoden Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität nicht ausschließen und folglich keine sichere Menge für die tägliche Aufnahme von TiO2 als Lebensmittelzusatzstoff festlegen.

In ihrer Rolle als Risikomanager werden die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten nun über die wissenschaftliche Beratung der EFSA reflektieren und über geeignete Regulierungsmaßnahmen oder Empfehlungen für Verbraucher entscheiden.

5. Verbietet die EFSA Titandioxid?

Nein. Die Rolle der EFSA beschränkte sich auf die Bewertung der mit Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff verbundenen Risiken. Dies umfasste eine Bewertung der einschlägigen wissenschaftlichen Informationen über TiO2, seine potenzielle Toxizität Potenzial eines Stoffs, einem lebenden Organismus zu schaden. und Abschätzungen der lebensmittelbedingten Exposition des Menschen. Alle legislativen oder regulatorischen Entscheidungen hinsichtlich der Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen fallen in die Zuständigkeit der Risikomanager (d.h. der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten).

6. Wie geht es weiter?

Die wissenschaftlichen Empfehlungen der EFSA werden von Risikomanagern (der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten) herangezogen, um Entscheidungen über mögliche Regulierungsmaßnahmen zu treffen

Kontakt

Pressezentrum der EFSA

Tel. +39 0521 036 149

E-mail: press [at] efsa.europa.eu (Press[at]efsa[dot]europa[dot]eu)

(Nur wenn Sie ein Mitglied der Presse sind)

Ask a Question-Service

Sie haben eine Frage zur Arbeit der EFSA? Wenden Sie sich an unseren Ask a Question-Service!

Ask a Question-Service