Umweltverträglichkeitsprüfung

Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Bewertung des potenziellen Schadens für die Umwelt durch einen Stoff, eine Aktivität oder ein natürliches Ereignis. Dies kann sich auf die Einführung genetisch veränderter Pflanzen, den Einsatz von Pestiziden oder die Ausbreitung von Pflanzenschädlingen beziehen (UVP) handelt es sich um ein wissenschaftliches Verfahren, bei dem die Gefahren für die Umwelt, lebende Organismen und ihre Lebensräume sowie Ökosysteme ermittelt und bewertet werden.

Einige dieser Gefahren können sich beispielsweise aus der Einführung gentechnisch veränderter Pflanzen, der Ausbreitung von Pflanzenschädlingen, dem Einsatz von Pestiziden oder der Verwendung bestimmter Stoffe in Lebens- und Futtermitteln ergeben.

Die von der EFSA vorgenommenen UVP dienen als Grundlage für die Entscheidungen, die von politischen Entscheidungsträgern auf EU- und nationaler Ebene zum Schutz der Umwelt getroffen werden.

Die Rolle der EFSA

Die EFSA führt UVP von Pflanzenschädlingen und regulierten Stoffen und Produkten wie Pestiziden, genetisch veränderten Organismen (GVO) und Futtermittelzusatzstoffen durch.

Bevor diese Stoffe und Produkte für den EU-Markt zugelassen werden können, muss ihre Umweltsicherheit bewertet werden.

Die EFSA bewertet auch die Risiken, die durch chemische Kontaminanten Alle in Lebensmitteln zu findenden Stoffe, die nicht absichtlich zugesetzt wurden. Kontaminanten können auf Verpackung, Lebensmittelverarbeitung und -transport, landwirtschaftliche Praktiken oder den Einsatz von Tierarzneimitteln zurückzuführen sein. Der Begriff deckt nicht die Kontamination durch Insekten oder Nagetiere ab und mikrobiologische Gefahren, die bereits in der Umwelt vorhanden sind, in die Lebensmittelkette gelangen können.
 

Pflanzenschädlinge

Das Gremium für Pflanzengesundheit (PLH) der EFSA ist für die Bewertung der möglichen Auswirkungen von Pflanzenschädlingen auf die biologische Vielfalt Begriff, der die Vielfalt lebender Organismen in einer bestimmten Umwelt beschreibt und die Ökosysteme zuständig.

Außerdem hat die EFSA eine Methodik zur Bewertung der Auswirkungen von Pflanzenschädlingen auf Ökosystemleistungen Nutzen, den Menschen- oder Tierpopulationen aus einem Ökosystem ziehen, wie z.B. die Bereitstellung von Lebensmitteln, Kraftstoffen und natürlichen Arzneistoffen sowie die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit entwickelt und erprobt.

Dieser Ansatz ist besonders nützlich für vergleichende Bewertungen, die mehrere Schädlingsarten umfassen, und steht nun für eine breitere Anwendung zur Verfügung

 

Meilensteine bei der UVP von Pflanzenschädlingen
 

  1. 2025

    Juli

    Die EFSA veröffentlicht eine Methodik zur Bewertung der Auswirkungen von Pflanzenschädlingen auf Ökosysteme.

    Die EFSA veröffentlicht eine Matrix mit Daten zu den vorrangigen Schädlingen und ihren potenziellen Auswirkungen auf Ökosysteme. Dieser Datensatz ist die erste praktische Anwendung der neuen Methodik der EFSA.

    Die EFSA stellt die Computercodes zur Verfügung, die zur Berechnung der Matrix der Auswirkungen verwendet wurden.
     

  2. 2011

    Die EFSA veröffentlicht das Dokument „Guidance on the environmental risk assessment of plant pests".

EU-Rahmen für die UVP von Pflanzenschädlingen

Die Verordnung (EU) 2016/2031 enthält Vorschriften über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen.

Pestizide

Bei der UVP von Pestiziden werden die möglichen Auswirkungen des Einsatzes von Pestiziden auf Nichtzielorganismen (wie Vögel, Säugetiere, Wasserorganismen, Bienen, Arthropoden, Bodenorganismen, Flora) sowie auf Boden, Wasser und Luft bewertet.

Genetisch veränderte Organismen (GVO)

Das Gremium von Wissenschaftlern der EFSA untersucht das Potenzial von genetisch veränderten Organismen (GVO), Nichtzielarten zu schaden, invasiver zu werden als herkömmliche Arten oder die biologische Vielfalt zu beeinträchtigen.

Die EFSA begutachtet ferner UVP, die von Unternehmen eingereicht wurden, die eine Marktzulassung für genetisch veränderte Pflanzen (hauptsächlich für die Einfuhr und Verarbeitung) und Mikroorganismen anstreben. Möglicherweise muss die EFSA künftig auch UVP von genetisch veränderten Tieren begutachten.

Nach den EU-Rechtsvorschriften sind Unternehmen dazu verpflichtet, alle Umweltauswirkungen von GVO Ein genetisch veränderter Organismus (GVO) ist ein Organismus, der genetisches Material enthält, welches absichtlich verändert wurde und das durch Züchtung oder Selektion nicht natürlicherweise vorkommt nach ihrer Freisetzung zu überwachen und zu melden. Die EFSA überprüft die Qualität dieser Überwachungspläne im Rahmen des Zulassungsverfahrens.

Darüber hinaus begutachtet die EFSA die Jahresberichte über die Umweltüberwachung nach dem Inverkehrbringen.
 

Meilensteine bei der UVP von GVO

Futtermittelzusatzstoffe

Das Gremium für Zusatzstoffe, Erzeugnisse und Stoffe in der Tierernährung (FEEDAP) der EFSA verfügt über eine spezielle Arbeitsgruppe von Sachverständigen für die UVP von Futtermittelzusatzstoffen.

Diese bewertet die sichere Freisetzung dieser Zusatzstoffe in die Umwelt über Tierkot und -urin.

Meilensteine bei der UVP von Futtermittelzusatzstoffen

  1. 2024

    Die EFSA veröffentlicht eine Stellungnahme zur Sicherheit und Wirksamkeit eines Futterzusatzstoffs aus Narasin (Monteban® G100) für Masthühner.

  2. 2022

    Die EFSA veröffentlicht eine Stellungnahme zur Sicherheit und Wirksamkeit eines Futtermittelzusatzstoffs aus Ethoxyquin.

  3. 2019

    Die EFSA veröffentlicht eine Stellungnahme zur Sicherheit von Monimax® für die Umwelt.

  4. 2018

Wissenschaftliche Gremien

Sachverständige in den Bereichen Schädlingsrisikobewertung, Pflanzenpathologie, Epidemiologie und...