Umweltverträglichkeitsprüfung

Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Bewertung des potenziellen Schadens für die Umwelt durch einen Stoff, eine Aktivität oder ein natürliches Ereignis. Dies kann sich auf die Einführung genetisch veränderter Pflanzen, den Einsatz von Pestiziden oder die Ausbreitung von Pflanzenschädlingen beziehen (UVP) werden die Auswirkungen auf die Umwelt betrachtet, die beispielsweise durch die Einführung genetisch veränderter Pflanzen, die Verwendung bestimmter Stoffe in Lebens-, Futtermittel- und Pflanzenschutzmitteln oder die Einschleppung und Ausbreitung von Pflanzenschädlingen verursacht werden.

In bestimmten Bereichen wie GVO Ein genetisch veränderter Organismus (GVO) ist ein Organismus, der genetisches Material enthält, welches absichtlich verändert wurde und das durch Züchtung oder Selektion nicht natürlicherweise vorkommt oder Pestizide ist die EFSA gemäß den EU-Rechtsvorschriften gehalten, eine UVP durchzuführen.

Zusätzlich zur UVP bewertet die EFSA auch die Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier durch chemische Kontaminanten Alle in Lebensmitteln zu findenden Stoffe, die nicht absichtlich zugesetzt wurden. Kontaminanten können auf Verpackung, Lebensmittelverarbeitung und -transport, landwirtschaftliche Praktiken oder den Einsatz von Tierarzneimitteln zurückzuführen sein. Der Begriff deckt nicht die Kontamination durch Insekten oder Nagetiere ab oder mikrobiologische Gefahren, die in der Umwelt auftreten und folglich in die Lebensmittelkette gelangen können.

Die UVP unterstützt politische Entscheidungsträger und Regulierungsbehörden dabei, fundierte Entscheidungen zum Schutz der Umwelt zu treffen.

Aktuelles

Im Juli 2021 begannen die Arbeiten an einem Fahrplan, der als Richtschnur für das Projekt der EFSA zum Aufbau einer Europäischen Partnerschaft für die Umweltverträglichkeitsprüfung (Partnership for Environmental Risk Assessment – PERA) dienen soll. Als erster Schritt bei der Ausarbeitung des Fahrplans wenden sich die EFSA und ihr externer Auftragnehmer an interessierte Kreise, um deren Ansichten, Erkenntnisse und Ratschläge einzuholen. Ziel der PERA ist es, den Übergang zu einer stärker integrierten – oder systemgestützten – Umweltverträglichkeitsprüfung zu erleichtern, die gesellschaftlichen Bedürfnissen und politischen Zielen in der Europäischen Union Rechnung trägt.

Rolle der EFSA

Die EFSA bietet unabhängige wissenschaftliche Beratung zu allen Fragen, die die Lebensmittelsicherheit unmittelbar oder mittelbar betreffen. Im Laufe der Zeit hat sich die Nachhaltigkeit von Verfahren zur Lebensmittelerzeugung zu einem wichtigen Anliegen entwickelt. Dies spiegelt sich in den EU-Rechtsvorschriften wider, in denen die EFSA zunehmend aufgefordert wird, Umweltverträglichkeitsprüfungen in ihre Arbeit einzubeziehen, insbesondere für regulierte Stoffe und Erzeugnisse wie GVO, Lebensmittelzusatzstoffe und Pestizide.

Die EFSA stützt sich in mehreren Bereichen auf UVP.

Pflanzengesundheit

Mit der Richtlinie 2000/29/EG des Rates werden Maßnahmen zum Schutz der EU gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse festgelegt. Sie enthält Listen von Schadorganismen, die die Pflanzengesundheit in der EU gefährden.

Das Wissenschaftliche Gremium für Pflanzengesundheit (PLH) erarbeitet derzeit einen Leitfaden für die Bewertung der von Pflanzenschädlingen ausgehenden Umweltrisiken. Nach seiner Fertigstellung wird der Leitfaden die bei der Durchführung einer UVP einzuhaltende Methodik enthalten.

Mit der UVP im Bereich Pflanzengesundheit wird die EFSA in der Lage sein, die Bedrohungen für die Pflanzengesundheit in Europa zu bewerten, die von Pflanzenschädlingen, wie wirbellosen Tieren, Krankheiten und Pflanzen, ausgehen. Sie wird ferner dazu beitragen, mögliche Optionen für das  Risikomanagement Management von Risiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden. Dies umfasst die Planung, Umsetzung und Evaluierung aller resultierenden Maßnahmen, die zum Schutz von Verbrauchern, Tieren und der Umwelt ergriffen werden zu ermitteln und ihre  Wirksamkeit Besagt, wie gut etwas in Bezug auf vordefinierte Standards oder Erwartungen wirkt bei der Verringerung der Risiken für die Umwelt zu bewerten.

Pestizide

In Pestiziden verwendete Wirkstoffe dürfen nur zugelassen werden, wenn sie keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben, wobei insbesondere die Kontamination von Wasser und die Auswirkungen auf Nichtzielorganismen (wie Vögel, Säugetiere, Wasserorganismen, Bienen, Arthropoden, Bodenorganismen, Flora) zu berücksichtigen sind. Bei der UVP für Pestizide werden die Auswirkungen bewertet, die der Einsatz von Pestiziden auf nicht zu den Zielarten gehörende lebende Organismen sowie auf Boden, Wasser und Luft hat.

Genetisch veränderte Organismen (GVO)

Im Rahmen ihrer Arbeiten zur Sicherheitsbewertung von GVO bewertet die EFSA nicht nur mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, sondern auch die Auswirkungen auf die Umwelt. Dies ergibt sich aus dem Rechtsrahmen für die Freisetzung von GVO in die Umwelt.

Das GMO-Gremium der EFSA bewertet die UVP für GV-Pflanzen und GV-Mikroorganismen, die von Unternehmen durchgeführt werden, die eine Genehmigung für das Inverkehrbringen beantragen. In Zukunft könnte das GMO-Gremium der EFSA auch an derartigen Bewertungen für GV-Tiere beteiligt werden.

Das GMO-Gremium prüft beispielsweise, ob GV-Pflanzen nachteilige Auswirkungen auf Nichtzielorganismen haben, ob sie persistenter und/oder invasiver sind als die entsprechenden konventionellen Pflanzen, oder welche Auswirkungen sie möglicherweise auf die Biodiversität haben.

Das GMO-Gremium hat einen Leitfaden für die Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung von GV-Pflanzen und daraus gewonnenen Lebens- und Futtermitteln ausgearbeitet, der Antragstellern Hilfestellung bei der Vorbereitung ihrer Anträge bietet. Das GMO-Gremium hat seine Leitlinien aus dem Jahr 2006 zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung aktualisiert und die Anforderungen an GV-Anträge, die der EFSA zur Bewertung vorgelegt werden, im Hinblick auf die Generierung, Erhebung und Auswertung von Daten verschärft. Darüber hinaus wurden spezifische Leitlinien für die Bewertung möglicher Auswirkungen von GV-Pflanzen auf Nichtzielorganismen ausgearbeitet. Die überarbeiteten Leitlinien sind das Ergebnis der zweijährigen Arbeit von Wissenschaftlern aus ganz Europa und belegen die Entschlossenheit der EFSA, bei den jüngsten Entwicklungen im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung bei GV-Pflanzen auch weiterhin an vorderster Front zu stehen.

Nach den GVO-Rechtsvorschriften sind Antragsteller verpflichtet, mögliche Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit dem Anbau von GVO nach ihrer Einführung in die EU zu überwachen und den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission regelmäßig über die Ergebnisse Bericht zu erstatten. In der Phase der Risikobewertung vor dem Inverkehrbringen befasst sich das GMO-Gremium der EFSA mit der wissenschaftlichen Qualität des vom Antragsteller vorgeschlagenen Umweltüberwachungsplans für die Zeit nach dem Inverkehrbringen. Ein solcher Plan muss Bestandteil des Antrags auf Zulassung eines GVO für den Anbau in der EU sein. Das Gremium hat ferner ein wissenschaftliches Gutachten Zu Gutachten zählen Risikobewertungen im Hinblick auf allgemeine wissenschaftliche Fragen; Bewertungen von Anträgen auf Zulassung eines Produkts, Stoffs oder einer Angabe; sowie Bewertungen von Risikobeurteilungen veröffentlicht, das Antragstellern Leitlinien für die Ausarbeitung eines solchen Plans an die Hand gibt. Bei für den Anbau zugelassenen GVO wird das GMO-Gremium der EFSA auch in der Lage sein, die Jahresberichte mit Informationen zu bewerten, die aus der Überwachung von für den Anbau in der EU zugelassenen GV-Pflanzen gewonnen wurden.

Um die Unschädlichkeit von GV-Tieren für die Umwelt wirksam bewerten zu können, wird das GMO-Gremium spezifische Leitlinien für GV-Fisch, GV-Insekten sowie GV-Säugetiere und -Vögel ausarbeiten.

Futtermittelzusatzstoffe

Futtermittelzusatzstoffe sind Erzeugnisse, die der Tierernährung absichtlich zugesetzt werden, um die Qualität von Futtermitteln, die Qualität von Lebensmitteln tierischen Ursprungs oder die Leistung und Gesundheit der Tiere zu verbessern. Sie können durch Tierkot und Urin in die Umwelt freigesetzt werden.

Vor ihrer Zulassung müssen alle Futtermittelzusatzstoffe einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass sie keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt haben.

Zur Bestimmung der Umweltauswirkungen von Futtermittelzusatzstoffen verfolgt das Wissenschaftliche Gremium der EFSA für Zusatzstoffe, Erzeugnisse und Stoffe in der Tierernährung (FEEDAP) einen abgestuften Ansatz.

In einem FEEDAP-Leitfaden sind alle Informationen über die UVP von Futtermittelzusatzstoffen für die aquatische und terrestrische Umwelt aufgeführt. Er soll Antragsteller bei der Ausarbeitung der Unterlagen unterstützen und stellt gleichzeitig in transparenter Weise die Grundsätze des FEEDAP bei der Umweltverträglichkeitsprüfung von Futtermittelzusatzstoffen dar.

EU-Rechtsrahmen

Die UVP spielt eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der Ziele von Europa 2020, einer von der Kommission vorgelegten Strategie mit einer Vision für die soziale Marktwirtschaft Europas für das 21. Jahrhundert. Eines der Hauptziele dieser Strategie ist der Umweltschutz, und die UVP trägt zur Entscheidungsfindung in diesem Bereich bei.

In der Europäischen Union werden UVP von verschiedenen beratenden Gremien innerhalb eines jeweils spezifischen Rechtsrahmens durchgeführt. Die EFSA führt UVP für einige Erzeugnisse durch, die nach dem EU-Lebensmittelrecht zugelassen sind, wie Pestizide, Zusatzstoffe in Futtermitteln oder genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel, die Risiken für die Umwelt mit sich bringen können. Diese Risikobewertung sollte im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften erfolgen.