Pflanzliche Stoffe

Aus Pflanzen, Algen, Pilzen oder Flechten gewonnene pflanzliche Stoffe und Zubereitungen (sog. Botanicals) sind in Form von Nahrungsergänzungsmitteln in immer größerem Umfang auf dem EU-Markt erhältlich. Beispiele hierfür sind Ginkgo, Knoblauch, Johanniskraut und Ginseng. Solche Produkte werden in der Regel als natürliche Lebensmittel bezeichnet, und es werden verschiedene Angaben in Bezug auf ihre mögliche gesundheitsfördernde Wirkungen gemacht. Sie können rezeptfrei in Apotheken, Supermärkten, Fachgeschäften und über das Internet gekauft werden. Obwohl die meisten dieser Produkte in Europa seit langem verwendet werden, gibt es Bedenken hinsichtlich ihrer Sicherheit und Qualität. Dazu gehören das Risiko einer chemischen oder mikrobiologischen Kontamination und die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass die Wirkstoffkonzentrationen innerhalb sicherer Grenzwerte liegen.

Aktuelles

Die EFSA hat die vierte Ausgabe des vom Wissenschaftlichen Ausschuss erstellten Kompendiums pflanzlicher Stoffe veröffentlicht und damit die Open-Source-Datenbank deutlich erweitert. Diese Datenbank erfasst Pflanzenarten, die natürlich vorkommende Stoffe enthalten, die für die Gesundheit von Mensch und Tier bedenklich sein könnten.

Die Zahl der erfassten Pflanzenarten beläuft sich auf insgesamt 2 701. Neben den neuen Merkmalen enthält das Kompendium nun eine umfassende Liste von 1 538 natürlich vorkommenden Stoffen, die für die menschliche Gesundheit bedenklich sein könnten. Die Datenbank bietet Informationen über Pflanzen, ihre Zusammensetzung und, soweit für Pflanzen und Stoffe verfügbar, Toxizitätsdaten, die aus veröffentlichten wissenschaftlichen Artikeln, Fall- und Risikobewertungsberichten sowie aus den neuesten Vorhersagen (d. h. Berechnungsmodellen) in Bezug auf die quantitativen Struktur-Wirkungs-Beziehungen (QSAR) stammen.

Das Vorhandensein eines bedenklichen Stoffes in einer Pflanze bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Stoff ein Risiko für die Gesundheit der Verbraucher darstellt. Die Datenbank dient nicht dazu, Schlussfolgerungen über die Sicherheit oder mangelnde Sicherheit der erfassten Pflanzenarten zu ziehen, sondern soll zur Bewertung der Sicherheit pflanzlicher Stoffe und pflanzlicher Zubereitungen beitragen, indem sie die Ermittlung von Gefahren erleichtert. Als solches ist sie ein Instrument für die wissenschaftlichen Gutachter bei der EFSA und in den EU-Mitgliedstaaten, für Risikomanager auf EU- und nationaler Ebene sowie für Antragsteller/Hersteller in Bereichen wie Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel, das konzentrierte Mengen von Nährstoffen oder anderen Stoffen enthält, die als Ergänzung der normalen Ernährung dienen sollen. , neuartige Lebensmittel und Futtermittelzusatzstoffe.

Rolle der EFSA

Die Arbeit der EFSA auf diesem Gebiet zielt darauf ab, allen Einrichtungen, die die Sicherheit pflanzlicher Inhaltsstoffe bewerten, einen wissenschaftlich fundierten Ansatz an die Hand zu geben. Sie stellt Kriterien bereit, die bei Arbeiten zur Festlegung der sicheren Verwendung pflanzlicher Stoffe oder daraus hergestellter Zubereitungen zu berücksichtigen sind.

Diese Arbeit wurde 2004 eingeleitet, nachdem die Mitglieder des EFSA-Beirats auf die Notwendigkeit wissenschaftlich fundierter Leitlinien für die Bewertung der Sicherheit von pflanzlichen Stoffen hinwiesen. Im Jahr 2009 veröffentlichte die EFSA ein Toolkit zur Bewertung der Sicherheit von pflanzlichen Stoffen und daraus hergestellten Zubereitungen, die für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln bestimmt sind. Das Toolkit richtet sich sowohl an Risikobewerter, die die Sicherheit eines bestimmten pflanzlichen Inhaltsstoffes prüfen wollen, als auch an Lebensmittelhersteller, die dafür verantwortlich sind, dass die von ihnen auf den Markt gebrachten Produkte sicher sind.

Das Toolkit besteht aus:

  • einem Leitliniendokument, aus dem hervorgeht, welche Daten zur Bewertung der Sicherheit von pflanzlichen Stoffen und Zubereitungen benötigt werden und in dem ein wissenschaftlich fundierter Ansatz für die Sicherheitsbewertung beschrieben wird. (Das Leitliniendokument soll zu gegebener Zeit überarbeitet werden.)
  • einem Bericht mit einer Reihe von Beispielen, die veranschaulichen, wie der vorgeschlagene wissenschaftliche Ansatz anzuwenden ist.
  • einem Kompendium pflanzlicher Stoffe, die nach derzeitigem Erkenntnisstand Stoffe enthalten, die bei Verwendung in Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln gesundheitlich bedenklich sein könnten. Dieses Kompendium wird regelmäßig aktualisiert.

Meilensteine

  1. 2024

    April

    Die EFSA richtet eine Gemeinschaft zuständiger Behörden der Mitgliedstaaten ein, die an einer Zusammenarbeit zur Ermittlung neu auftretender Risiken im Zusammenhang mit anderen Nahrungsergänzungsmitteln als Vitaminen und Mineralstoffen, d. h. einschließlich pflanzlicher Stoffe, interessiert sind.

  2. 2023

    September

    Nach öffentlichen Konsultationen werden die wissenschaftlichen Protokolle für die anstehenden Sicherheitsbewertungen von Berberin, bitterem und süßem Fenchel und Hydroxycitronensäure veröffentlicht.

  3. 2022

    November

    Die Europäische Kommission ersucht die EFSA, Sicherheitsbewertungen für drei pflanzliche Zubereitungen durchzuführen, die pflanzliche Stoffe enthalten: Berberin, bitterer und süßer Fenchel und Hydroxycitronensäure.

  4. 2016

    Mai – Dezember

    Der Wissenschaftliche Ausschuss der EFSA veröffentlicht die dritte Ausgabe ihres Kompendiums; die Datenbank wird um nichteuropäische Pflanzenarten erweitert und durch eine webbasierte Suchschnittstelle benutzerfreundlicher gestaltet.

  5. 2014

    März

    Der Wissenschaftliche Ausschuss veröffentlicht ein Gutachten über die Eignung des Ansatzes der qualifizierten Sicherheitsannahme für die Bewertung von pflanzlichen Stoffen und pflanzlichen Zubereitungen.

  6. 2012

    Mai

    Der Wissenschaftliche Ausschuss aktualisiert und erweitert das Kompendium pflanzlicher Stoffe um natürlich vorkommende Stoffe, die bei Verwendung in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln für die menschliche Gesundheit bedenklich sein könnten.

  7. 2009

    September

    Der Wissenschaftliche Ausschuss veröffentlicht einen Leitfaden für die Sicherheitsbewertung von pflanzlichen Stoffen und pflanzlichen Zubereitungen, die zur Verwendung als Zutaten in Nahrungsergänzungsmitteln bestimmt sind, einen Bericht über die Prüfung des vorgeschlagenen Ansatzes für die Sicherheitsbewertung, sowie das Kompendium pflanzlicher Stoffe, die möglicherweise gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten.

  8. 2008

    April

    Eine Arbeitsgruppe der EFSA für wissenschaftliche Zusammenarbeit zu pflanzlichen Stoffen und pflanzlichen Zubereitungen, die sich aus Sachverständigen der EFSA und der Mitgliedstaaten zusammensetzt, wird eingerichtet, um den vorgeschlagenen Ansatz für die Sicherheitsbewertung anhand einer Reihe von pflanzlichen Stoffen zu testen und das Kompendium pflanzlicher Stoffe zu erweitern.

  9. 2005

    August

    Die EFSA beauftragt ihren Wissenschaftlichen Ausschuss mit der Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Toolkits für die Sicherheitsbewertung von pflanzlichen Stoffen und pflanzlichen Zubereitungen.

  10. 2004

    Juni

    Der Wissenschaftliche Ausschuss der EFSA veröffentlicht ein Diskussionspapier über pflanzliche Stoffe und pflanzliche Zubereitungen, die häufig in Nahrungsergänzungsmitteln und ähnlichen Produkten verwendet werden. Darin werden Bedenken bezüglich Qualität und Sicherheit geäußert, und es wird die Notwendigkeit betont, die auf dem Markt befindliche Produktvielfalt besser zu erfassen und die Ansätze zur Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung und Verbraucherinformation zu harmonisieren. Der Beirat der EFSA bestätigt die Bedeutung der in dem Papier angesprochenen Themen für die jeweiligen Länder.

EU-Rechtsrahmen

In der EU gibt es kein zentralisiertes Zulassungsverfahren für die Verwendung von pflanzlichen Stoffen und daraus hergestellten Zubereitungen in Lebensmitteln. Die Zulassung und Überwachung der Verwendung pflanzlicher Stoffe in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln liegen in der nationalen Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten. Dennoch müssen bei der Verwendung von pflanzlichen Stoffen und daraus hergestellten Zubereitungen in Lebensmitteln die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 eingehalten werden, in der die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts in der EU festgelegt sind. Damit wird den Unternehmern die primäre rechtliche Verantwortung für die Sicherheit der in Verkehr gebrachten Produkte zugewiesen.

Je nach den nationalen Rechtsvorschriften gelten einige pflanzliche Stoffe als traditionelle pflanzliche Heilpflanzen oder Nahrungsergänzungsmittel. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) ist für die Bewertung sowohl der Sicherheit als auch der Wirksamkeit Besagt, wie gut etwas in Bezug auf vordefinierte Standards oder Erwartungen wirkt pflanzlicher Zubereitungen bei Verwendung als Arzneimittel zuständig. Es ist nicht Aufgabe der EFSA oder der EMA, über die Einstufung eines pflanzlichen Stoffes als Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel zu entscheiden.

Sicherheitsbewertungen von pflanzlichen Stoffen

Einige pflanzliche Stoffe erfordern möglicherweise eine Sicherheitsbewertung durch die EFSA gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln. Artikel 8 der Verordnung sieht ein Verfahren vor, nach dem andere Stoffe als Vitamine oder Mineralstoffe, die Lebensmitteln zugesetzt oder bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden, verboten bzw. Beschränkungen oder einer Prüfung durch die EU unterworfen werden. Dies umfasst auch die Sicherheitsbewertung von Wirkstoffen in bestimmten pflanzlichen Stoffen, die in Lebensmitteln verwendet werden, wie z. B. pflanzlichen Zubereitungen. Die Europäische Kommission leitet das Verfahren entweder auf Antrag eines Mitgliedstaats oder auf eigene Initiative ein, wenn die in der Verordnung (EU) Nr. 307/2012 festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Falls ein pflanzlicher Stoff Als Lebens- oder Arzneimittel verwendeter Stoff, der aus Pflanzen, Pilzen, Algen oder Flechten gewonnen wird. , der zur Verwendung in Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln, bestimmt ist, in der EU vor 1997 noch nicht als sicher galt, wird die EFSA aufgefordert, ein wissenschaftliches Gutachten Zu Gutachten zählen Risikobewertungen im Hinblick auf allgemeine wissenschaftliche Fragen; Bewertungen von Anträgen auf Zulassung eines Produkts, Stoffs oder einer Angabe; sowie Bewertungen von Risikobeurteilungen über seine Sicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2015/2283 über neuartige Lebensmittel zu erstellen.