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Blauzungenkrankheit

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine vektorübertragene Viruserkrankung, die als Nutztiere gehaltene sowie wild lebende Wiederkäuer befällt, darunter Schafe, Ziegen, Rinder und Hirsche.

Sie wird durch bestimmte Arten von Stechmücken der Gattung Anerkannte Kategorisierung eng verwandter Arten von Organismen. Die Gattung ist der erste Teil des lateinischen Namens einer Art, z.B. Homo Sapiens (Mensch) ist Teil der Gattung Homo. Culicoides übertragen. Bislang sind 26 Serotypen des Virus bekannt, mit jeweils unterschiedlicher Virulenz Grad der Fähigkeit eines krankheitserregenden Organismus (z.B. eines Bakteriums, Virus oder Parasits), Krankheiten zu verursachen. und Mortalität.

Die Blauzungenkrankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar, kann jedoch zu erheblichen Schäden an Viehbeständen führen. Da es sich um eine grenzüberschreitende Krankheit handelt, sind nationale Maßnahmen zur Eindämmung ihrer Ausbreitung nicht ausreichend.

Meilensteine

  1. 2017

    März

    Sachverständige der EFSA bewerten Maßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit sowie Optionen für den sicheren Handel mit Tieren aus infizierten in seuchenfreie Gebiete. Außerdem aktualisierten sie ihre wissenschaftliche Beratung im Hinblick auf epidemiologische Aspekte der Krankheit, insbesondere Übertragungsmuster.

  2. 2011

    Juni

    In einem wissenschaftlichen Gutachten werden die Prävalenz der Krankheit unter verschiedenen Umständen sowie die angemessene Größe der zu überwachenden geografischen Gebiete abgeschätzt.

  3. 2008

    November

    Sachverständige bewerten das Risiko der Virusübertragung bei der Durchfuhr von Tieren durch infizierte Gebiete. Das Risiko kann mangels Daten nicht quantifiziert werden, aber die Sachverständigen befinden, dass die Behandlung von Tieren mit Insektiziden oder Repellentien das Risiko verringern kann.

  4. Juli

    Die EFSA leistet Beratung zur Blauzungenkrankheit unter besonderer Berücksichtigung der Überwinterung des Blauzungenvirus und möglicher Maßnahmen zum Schutz von Tieren gegenüber Vektoren. Obwohl kein Mechanismus allein für das Überleben des Blauzungenvirus über den Winter verantwortlich ist, kommen die Sachverständigen zu dem Schluss, dass infizierte Gnitzen die wahrscheinlichste Erklärung sind.

  5. 2007

    Die EFSA erstellt wöchentliche Berichte über die Seuchenlage und eine epidemiologische Analyse des Ausbruchs.

  6. April

    Der Bericht über die globale epidemiologische Analyse des nordwesteuropäischen Ausbruchs wird veröffentlicht. Er befasst sich mit Ursprung, klinischen Zeichen und Ausbreitung der Krankheit.

  7. 2006

    September

    Kurz nach einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Nordeuropa bittet die EFSA die Mitgliedstaaten, vorliegende nationale Risikobewertungen und Informationen über die Krankheit auszutauschen.

Rolle der EFSA

Die EFSA leistet der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten wissenschaftliche Unterstützung im Hinblick auf die Bekämpfung der Blauzungenkrankheit. Die Aktivitäten der Behörde konzentrieren sich dabei auf die Förderung des wissenschaftlichen Verständnisses von Dynamik und Verbreitungsmustern der Krankheit in Europa sowie die Schaffung einer wissenschaftlichen Grundlage für Risikomanagementmaßnahmen. Beispiele für untersuchte Aspekte sind:

  • Die Epidemiologie Die Epidemiologie untersucht, wie oft und weshalb Krankheiten und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen in verschiedenen Gruppen von Menschen auftreten. Dies umfasst die Untersuchung von gesundheitsbezogenen Messgrößen (z.B. Exposition gegenüber Pestiziden oder Vitaminmangel) in einer Population und wie sich diese auf das Risiko einer Gesundheitsbeeinträchtigung auswirken können.. und klinische Diagnose verschiedener Stämme.
  • Die Rolle von Insekten bei der Ausbreitung der Krankheit.
  • Mittel zur Kontrolle von Insekten, über die sich die Blauzungenkrankheit ausbreitet, wie etwa Insektizide, Repellentien und andere Maßnahmen zum Schutz von Tieren vor Insektenstichen.
  • Der Einsatz von Impfstoffen zur Verringerung des Infektionsrisikos.
  • Das Risiko der Krankheitsübertragung bei Tiertransporten.

EU-Rechtsrahmen

Die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften enhalten besondere Bestimmungen für die Bekämpfung und Tilgung der Blauzungenkrankheit.