EFSA empfiehlt Mitgliedstaaten die Durchführung von Analysen zu Lebensmustern von Blauzungenvirusvektoren
Das Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde von der Europäischen Kommission ersucht, Empfehlungen über die Blauzungenkrankheit abzugeben, mit besonderem Augenmerk auf das Überwintern des Blauzungenvirus’ und die Maßnahmen, die zum Schutz von Tieren gegen Angriffe von Vektoren (Überträgern) ergriffen werden können.
Auch wenn laut Gremium kein einzelner Mechanismus ermittelt werden konnte, der für das Überleben des Blauzungenvirus über den Winter verantwortlich ist, bleiben infizierte Culicoides-Mücken weiterhin die wahrscheinlichsten Überträger.
Obwohl jüngste Daten zeigen, dass in verschiedenen Gebieten Europas manche Culicoides-Mücken im Haus über den Winter aktiv bleiben können, ist die Bedeutung dieser Insekten für die Verlängerung der Übertragungsphase des Virus noch ungeklärt. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass es in manchen Gebieten Europas möglicherweise keine absolut vektorfreie Zeit gibt.
Das Gremium ergänzte, man benötige weitere Informationen über die Aktivität von Culicoides am Tage und im Haus über den Winter sowie über ihre Fähigkeit, die Krankheit zu verbreiten. Aus diesem Grunde empfahlen Sachverständige den Mitgliedstaaten, eingehende Analysen auf regionaler Ebene durchzuführen, da sich die Lebensmuster dieser Insekten je nach Standort und Jahreszeit unterscheiden könnten.
Im Rahmen des Gutachtens wurden auch Daten über die Wirksamkeit Besagt, wie gut etwas in Bezug auf vordefinierte Standards oder Erwartungen wirkt von Insektiziden als eine der Maßnahmen zum Schutz von Tieren vor Angriffen von Vektoren überprüft. Dem Gremium zufolge können Insektizide eingesetzt werden, um die Population von Culicoides und ihre Beißraten zu begrenzen und somit das Risiko einer nachfolgenden Übertragung des Blauzungenvirus’ zu senken. Allerdings sollten Insektizide nicht als alleinige Maßnahme angewendet werden, um Tiere vor Angriffen von Culicoides zu schützen.
Bis September 2008 wird das Gremium zudem ein zusätzliches Gutachten speziell zu den Risiken im Zusammenhang mit der Verbringung von Tieren durch mit dem Blauzungenvirus infizierte Gebiete vorlegen.[1]
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