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Tierische Nebenprodukte

Tierische Nebenprodukte (TNP) sind Produkte tierischen Ursprungs, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Dazu gehören:

  • Schlachtabfälle (Haut, Knochen, Hörner und Hufe, Blut, Fett und Innereien);
  • Küchenabfälle;
  • Falltiere;
  • tote Heimtiere;
  • Material tierischen Ursprungs wie Gülle, Eierschalen, Federn, Wolle, Bienenwachs;
  • vormalige Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Milch, Eier, Fleisch, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet sind (wirtschaftliche Gründe, Qualität, Herstellungsfehler usw.).

Tierische Nebenprodukte haben einen bedeutenden Nutzen. Aufgrund ihres hohen Nährwerts können sie zur Herstellung von Produkten wie Düngemitteln, Futtermitteln, Biokraftstoffen und Kosmetika verwendet werden. Tierische Fette und Pflanzenöle können zudem zur Herstellung alternativer Energiequellen wie Biodiesel oder erneuerbare Kraftstoffe verwendet werden.

In der EU werden jedes Jahr mehr als 20 Millionen Tonnen tierische Nebenprodukte aus Schlachthöfen, Betrieben, die Lebensmittel für den menschlichen Verzehr herstellen, und Falltieren aus landwirtschaftlichen Betrieben hergestellt.

Werden sie jedoch nicht ordnungsgemäß verarbeitet, können tierische Nebenprodukte Krankheiten auf Mensch und Tier übertragen oder Umweltverschmutzung verursachen. Die unsachgemäße Handhabung tierischer Nebenprodukte hat zur Ausbreitung der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) sowie zu Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche und der Aviären Influenza geführt.

EU-Rechtsrahmen

Die Verwendung, Lagerung, Verarbeitung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte ist in der EU streng geregelt. Es gibt Rechtsvorschriften zur Kontrolle der Risiken, die mit der Handhabung, Sammlung, Verarbeitung und dem Handel verschiedener Arten von tierischen Nebenprodukten verbunden sind.

In den Rechtsvorschriften werden tierische Nebenprodukte auf der Grundlage des potenziellen Risikos für Tiere, Menschen oder die Umwelt in drei Kategorien unterteilt, und es wird festgelegt, wie jede Kategorie zu verwenden oder zu entsorgen ist.

Rolle der EFSA

Die EFSA bewertet auf Ersuchen der Europäischen Kommission die von tierischen Nebenprodukten ausgehenden Risiken. Ihre wissenschaftliche Beratung dient als Grundlage für die Entscheidungen der Risikomanager in der EU.

Beispielsweise diente das wissenschaftliche Gutachten der EFSA zu tierischen Nebenprodukten als Grundlage für die Entscheidung, das Verbot der Verwendung tierischer Nebenprodukte als Tierfutter in der EU teilweise aufzuheben. Mit der Änderung der Rechtsvorschriften im Jahr 2021 wurde es möglich, verarbeitete Proteine von Schweinen in Geflügelfutter und verarbeitete Proteine aus Geflügel in Schweinefutter zu verwenden.

Davor war die Verwendung verarbeiteter tierischer Proteine in Futter verboten worden, um eine Ausbreitung von BSE vom Tier auf den Menschen über die Nahrungskette zu verhindern.

Darüber hinaus bewertet die EFSA die Sicherheit alternativer Methoden zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte. Gemäß den Rechtsvorschriften der EU sind Anträge auf Zulassung neuer Methoden bei der zuständigen nationalen Behörde eines EU-Mitgliedstaates einzureichen und ist die Sicherheit der Methoden von der EFSA zu bewerten. Die Europäische Kommission entscheidet über die Zulassung der alternativen Methode.

In den vergangenen Jahren hat die EFSA verschiedene alternative Verarbeitungsmethoden zur Herstellung von Biodiesel und erneuerbaren Kraftstoffen oder für andere Zwecke wie Kompost, Futtermittel und Biogasdünger bewertet. Bei positiver Bewertung einer alternativen Methode wird sie in die Rechtsvorschriften aufgenommen.

Meilensteine

  1. 2021

    Dezember

    Die EFSA bewertet die Verwendung bestimmter tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als organische Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel. In dem Gutachten wurden die verschiedenen Ebenen der Inaktivierung von Mikroorganismen bewertet, die durch die in den Rechtsvorschriften beschriebenen Verarbeitungsmethoden verursacht werden. Dies wird Risikomanagern dabei helfen, die Verwendung der Neben- und Folgeprodukte als organische Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel sowie den freien Handel mit diesen Produkten innerhalb der EU zu genehmigen.

  2. 2020

    Oktober

    Experten bewerten das BSE-Risiko durch die Verwendung von Kollagen und Gelatine, die aus Wiederkäuern gewonnen werden, als Futtermittel für nichtwiederkäuende Nutztiere (Schweine und Geflügel) in der EU. Diese Verwendung wurde von der Europäischen Kommission auf Grundlage der Ergebnisse dieser Bewertung genehmigt.

  3. 2018

    Die EFSA bewertet die Gefahr Stoff oder Aktivität, der/die das Potenzial besitzt, in Lebewesen oder Umgebungen schädliche Wirkungen hervorzurufen. für Rinder, die von einer möglichen Kontamination von Futtermitteln durch die bovine spongiforme Enzephalopathie ausgeht, wenn verarbeitete Proteine von Schweinen in Geflügelfutter und verarbeitete Proteine von Geflügel in Schweinefutter erneut zugelassen werden sollten. Mit dem wissenschaftlichen Gutachten wurde ein früheres im Jahr 2010 veröffentlichtes Gutachten zu BSE-Risiken durch verarbeitete Proteine in Futtermitteln aktualisiert.

  4. 2010

    Juli