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Geflügelfleischbeschau: EFSA bewertet Risiken für die öffentliche Gesundheit

Das heute veröffentlichte wissenschaftliche Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weist darauf hin, dass die traditionelle Geflügelfleischbeschau möglicherweise nicht genügt, um den wichtigsten biologischen Gefahren für die öffentliche Gesundheit – Campylobacter-Bakterien, Salmonellen und ESBL/AmpC-tragende Bakterien[1] – in vollem Umfang zu begegnen. Das EFSA-Gutachten, das eine wissenschaftliche Grundlage für die Modernisierung der Geflügelfleischbeschau schafft, hält risikobasierte Maßnahmen in Verbindung mit der verbesserten gemeinsamen Nutzung von Informationen durch landwirtschaftliche Betriebe und Schlachthäuser (sogenannte Informationen zur Lebensmittelkette) für wirksamer. Solche Informationen könnten auch eine wichtige Rolle bei der Identifizierung von Problemen hinsichtlich der Tiergesundheit und des Tierschutzes spielen. Die Behörde kommt ferner zu dem Schluss, dass in Geflügelfleisch nachgewiesene chemische Stoffe wahrscheinlich keine unmittelbare oder akute Gesundheitsbedrohung für Verbraucher darstellen.

Neben der Ermittlung und Einstufung der Hauptrisiken des bestehenden Systems der Geflügelfleischbeschau für die öffentliche Gesundheit wurde die EFSA ersucht, die Stärken und Schwächen der derzeitigen Fleischbeschauverfahren zu bewerten, Methoden zu empfehlen, die den durch die derzeitige Fleischbeschau nicht berücksichtigten Gefahren Rechnung tragen, und Anpassungen von Verfahren und/oder der Häufigkeit der Fleischbeschau entsprechend der Gefahrenrangliste und harmonisierter epidemiologischer Indikatoren zu empfehlen.

Biologische Gefahren

Die lebensmittelbedingten Gefahren Campylobacter, Salmonella und Bakterien mit Genen für Extended-Spectrum-b-Laktamase (ESBL)/AmpC wurden aufgrund ihrer Prävalenz Anteil einer Population, bei der eine gewisse Erkrankung festgestellt wurde. und ihrer Bedeutung für die menschliche Gesundheit als vorrangige Ziele bei der Beschau von Geflügelfleisch im Schlachthof ermittelt. Die EFSA bestätigt, dass die derzeitigen Verfahren der Fleischbeschau keine Erkennung dieser Gefahren ermöglichen und generell nicht zwischen Bedenken hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit und Erwägungen in Bezug auf die Fleischqualität, die Prävention von Tierkrankheiten oder berufsbedingte Gefahren differenzieren.

Die wichtigsten Empfehlungen im Hinblick auf biologische Gefahren sind:

  • die Einführung eines umfassenden Systems zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit, einschließlich der klaren Festlegung der für Geflügelschlachtkörper und gegebenenfalls in Bezug auf bestimmte Gefahren bei Geflügelbeständen zu erreichenden Ziele;
  • die Umsetzung verschiedener möglicher Maßnahmen zur Eindämmung der Hauptgefahren sowohl im landwirtschaftlichen Betrieb als auch im Schlachthof, um besagte Ziele zu erreichen (einige dieser Maßnahmen wurden bereits in früheren EFSA-Gutachten beschrieben und bewertet);
  • das Sammeln und Auswerten von Informationen zur Lebensmittelkette auf Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe und Schlachthöfe, um eine Risikokategorisierung von Beständen und Einstufung von Schlachthöfen nach ihrer Fähigkeit, die Kontamination von Schlachtkörpern zu verringern, zu ermöglichen.

Tiergesundheit und Tierschutz

Die EFSA stellt fest, dass die Fleischbeschau ein wertvolles Instrument zur Überwachung und Kontrolle bestimmter für die Tiergesundheit und den Tierschutz maßgeblicher Bedingungen ist. Für den Fall, dass gemäß den Empfehlungen der EFSA die visuelle Post-mortem-Beschau abgeschafft wird, sollten andere Methoden angewendet werden, um den damit verbundenen Informationsverlust in Bezug auf Tierkrankheiten und Tierschutzbedingungen auszugleichen. Eine erweiterte Verwendung von Informationen zur Lebensmittelkette könnte einige (jedoch nicht alle) Informationen zur Tiergesundheit und zum Tierschutz, die durch den Wegfall der visuellen Post-mortem-Beschau verloren gehen würden, kompensieren.

Kontaminanten

Dioxine, dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle, die Antibiotika Chloramphenicol, Nitrofurane und Nitroimidazole wurden anhand vorgegebener Kriterien als potenziell hoch bedenkliche chemische Stoffe in Geflügelfleisch identifiziert. Die EFSA kam jedoch zu dem Schluss, dass chemische Stoffe in Geflügelfleisch wahrscheinlich keine unmittelbare oder akute Gesundheitsgefahr für Verbraucher darstellen. Da das Risiko des Vorkommens von chemischen Stoffen für einzelne landwirtschaftliche Betriebe und Geflügelarten aufgrund der Vielfalt der Geflügelerzeugung in der EU variiert, empfehlen die Sachverständigen:

  • die Beprobung von Geflügelschlachtkörpern auf Grundlage der verfügbaren Informationen zur Lebensmittelkette, einschließlich der Ergebnisse von Futterkontrollen, und die entsprechende Anpassung der Probenahmehäufigkeit in landwirtschaftlichen Betrieben;
  • die Berücksichtigung neuer und neu auftretender Stoffe in Programmen zur Kontrolle von Rückständen und Kontaminanten Alle in Lebensmitteln zu findenden Stoffe, die nicht absichtlich zugesetzt wurden. Kontaminanten können auf Verpackung, Lebensmittelverarbeitung und -transport, landwirtschaftliche Praktiken oder den Einsatz von Tierarzneimitteln zurückzuführen sein. Der Begriff deckt nicht die Kontamination durch Insekten oder Nagetiere ab. sowie die regelmäßige Aktualisierung dieser Programme.

Die EFSA empfiehlt ferner harmonisierte epidemiologische Indikatoren für die lebensmittelbedingten biologischen Gefahren, die in dem Gutachten hervorgehoben werden. Die Indikatoren wären insbesondere nützlich im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen umfassenden System zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit, da sie die risikobasierte Einstufung von Erzeugungsbetrieben, Herden und Schlachthöfen sowie die Festlegung von Zielen für fertige, gekühlte Schlachtkörper ermöglichen würden.

Notes to editors

Im Mai 2010 ersuchte die Europäische Kommission die EFSA um die Erstellung einer Reihe von wissenschaftlichen Gutachten und Berichten zu Gefahren – biologischer und chemischer Art Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art. – für die öffentliche Gesundheit, denen durch die Fleischbeschau begegnet werden soll. Die Behörde wurde außerdem aufgefordert, eine Zusammenfassung vergleichbarer Daten über bestimmte lebensmittelbedingte Gefahren in den Mitgliedstaaten zu Verfügung zu stellen, die es Risikomanagern ermöglicht, die Verfahren der Fleischbeschau an nationale Anforderungen anzupassen. Die Sachverständigen der EFSA wurden gebeten, bei den vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der derzeitigen Praxis der Fleischbeschau auch die jeweiligen Auswirkungen auf die Tiergesundheit und den Tierschutz zu berücksichtigen.

Die vier übrigen Gutachten und Berichte werden sich mit Rindern im Alter von über sechs Wochen, Rindern im Alter von bis zu sechs Wochen, Hausschafen und -ziegen, Zuchtwild und Einhufern, die als Haustiere gehalten werden, befassen.

[1] Die in Geflügel vorkommenden Bakterienarten, bei denen diese Gene am häufigsten festgestellt werden, sind Escherichia coli und nicht typhoide Salmonellen. Diese Gene machen die Bakterien resistent gegen zahlreiche Antibiotika, die in der Humanmedizin von Bedeutung sind.

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