Fleischbeschau

Einleitung

Das Hauptziel der Fleischbeschau besteht darin, Gefahren für die öffentliche Gesundheit, z. B. über Lebensmittel übertragene Krankheitserreger oder chemische Kontaminanten in Fleisch, nachzuweisen und zu verhüten.

In der Vergangenheit genügten Untersuchungsmethoden (wie Besichtigung, Abtasten und Anschneiden) zur Feststellung von makroskopischen Läsionen bzw. Mängeln wie Blutergüssen oder Knochenbrüchen den Zielsetzungen der öffentlichen Gesundheit. Allerdings eignen sich diese Methoden nicht immer für den Nachweis von über Lebensmittel übertragenen Erkrankungen wie Campylobacteriose, Salmonellose und virulenten Stämmen von E.coli bzw. einer Kontamination durch chemische Stoffe wie Steroide oder Rückstände von Tierarzneimitteln.

Darüber hinaus spielt die Fleischbeschau eine wesentliche Rolle im Rahmen des Gesamtsystems zur Überwachung bestimmter Tierkrankheiten sowie bei der Überprüfung der Einhaltung von Normen im Bereich der Tiergesundheit. Sie stellt einen wichtigen Kontrollpunkt für die frühzeitige Erkennung etwaiger Probleme dar, die sich auf die öffentliche Gesundheit sowie die Tiergesundheit und den Tierschutz auswirken könnten.

Meilensteine

Die EFSA hat mehrere Gutachten zu Verfahren der Fleischbeschau vorgelegt und leistet Beratung in Bezug auf die Untersuchung von Fleisch verschiedener Tierarten im Hinblick auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit.

2020 Die EFSA bewertet die potenziellen Auswirkungen der verzögerten Fleischuntersuchung (PMI) von Huftieren ( Rindern, kleinen Wiederkäuern, Schweinen, Pferden, Wildschweinen und Hirschen) auf die öffentliche Gesundheit und die Überwachung von Tiergesundheit und Tierschutz. Insbesondere bewerteten die Experten die Wirksamkeit der PMI bei der Erkennung von Krankheiten, wenn sie 24 oder 72 Stunden nach der Schlachtung oder der Ankunft in dem Betrieb, in dem die Fleischuntersuchung von Wildtieren durchgeführt wird

Zwischen 2011 und 2013 veröffentlichte die EFSA sechs wissenschaftliche Gutachten zu öffentlichen Gefahren, denen durch die Fleischbeschau begegnet werden soll. Jedes von ihnen ist von einem wissenschaftlichen Bericht begleitet, der Vorschläge für epidemiologische Indikatoren enthält.

Insbesondere ermittelt die EFSA von Fleisch ausgehende Gefahren für die öffentliche Gesundheit, stuft diese ein und empfiehlt mögliche Verbesserungen bzw. alternative Verfahren für die Fleischbeschau auf EU-Ebene. Dabei überprüft sie auch bestehende Verfahren, die möglicherweise für eine Gefahrenermittlung nicht geeignet oder im Hinblick auf das jeweilige Risiko unverhältnismäßig sind.

In ihren Empfehlungen berücksichtigt die EFSA auch die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen der Fleischbeschau auf die Überwachung und Kontrolle von Tierkrankheiten und Tierschutzbedingungen. Die Sachverständigen schlagen, wenn möglich, Alternativmaßnahmen vor.

Folgende Tierarten wurden berücksichtigt:

  • Hausschweine
  • Geflügel
  • Rinder
  • Hausschafe und -ziegen
  • Zuchtwild
  • Einhufer, die als Haustiere gehalten werden

Zur Durchführung dieser Arbeiten setzte die EFSA auf ihre Kompetenz in einer Vielzahl unterschiedlicher Fachgebiete innerhalb ihres wissenschaftlichen Zuständigkeitsbereichs: biologische Gesundheitsgefahren einschließlich Zoonosen (Tierkrankheiten, die auf den Menschen übertragbar sind), chemische Kontaminanten in der Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz, Methoden der Risikobewertung und Datenerhebung.

Rolle

Die EFSA leistet Risikomanagern unabhängige wissenschaftliche Beratung und fachliche Unterstützung zu spezifischen Gefahren, denen in den verschiedenen Erzeugungssystemen durch die Fleischbeschau begegnet werden soll. Risikomanager in der Europäischen Union (EU) und den Mitgliedstaaten greifen auf die Ergebnisse der EFSA zurück, um die bestehenden Verfahren der Fleischbeschau zu optimieren.

Im Mai 2010 ersuchte die Europäische Kommission die EFSA um Unterstützung bei der Schaffung einer wissenschaftlichen Grundlage für die Modernisierung der Fleischbeschau in der EU. Gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wurde die EFSA beauftragt, einen Beitrag zur Einführung eines risikobasierten Ansatzes der Fleischbeschau in allen einschlägigen Phasen der Fleischerzeugungskette zu leisten.

EU-Rechtsrahmen

Durch die Hygieneverordnungen vom April 2004 wurden insgesamt 17 überholte und sich in vielen Punkten überschneidende EU-Richtlinien konsolidiert und vereinfacht. Das Ergebnis war eine innovative, transparente Hygienepolitik aus einem Guss, bei der die Hauptverantwortung für die Lebensmittelsicherheit entlang der gesamten Lebensmittelkette auf die Lebensmittelunternehmer verlagert wurde. Die neuen Regelungen traten am 1. Januar 2006 in Kraft.

Rechtsvorschriften im Bereich Lebensmittelhygiene – Europäische Kommission

Auf Grundlage der Erfahrungen mit der Anwendung der Hygieneverordnungen forderten die Mitgliedstaaten im November 2009 neue Vorschriften zur Modernisierung der Fleischbeschau in Schlachthöfen der EU und wiesen die Kommission an, einen risikobasierten Ansatz für die Überprüfung von spezifischen Gefahren oder Erzeugungssystemen zu entwickeln. Die wissenschaftlichen Gutachten der EFSA, die unter Beteiligung des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) verfasst werden, stellen im Rahmen der Legislativvorschläge der Kommission ein zentrales Element dar.

Der EU-Rechtsrahmen, der die Gutachten und Empfehlungen der EFSA einschließt, muss den einschlägigen internationalen Leitlinien Rechnung tragen:

  • dem „Code of Hygienic Practice for Meat“ (Hygienekodex für Fleisch) des Codex Alimentarius,
  • dem „Terrestrial Animal Health Code“ (Gesundheitskodex für Landtiere) der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE), insbesondere Kapitel 6.2 über die Eindämmung biologischer Gefahren mit Bedeutung für die Tiergesundheit und die öffentliche Gesundheit durch Ante- und Post-mortem-Fleischuntersuchungen,
  • Kapitel 7.5 über die Schlachtung von Tieren.