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Gesundheitsbezogene Angaben

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Angaben zu Gesundheitsvorteilen und Nährstoffen: Stimmen die Behauptungen über die positiven Wirkungen von Lebensmitteln?

Können Sie einer gesundheitsbezogenen Angabe wie „senkt den Cholesterinspiegel“ auf einer Lebensmittelverpackung vertrauen? In der EU stellen Verordnungen sicher, dass alle gesundheitsbezogenen Angaben auf Etiketten, in Werbeanzeigen oder anderen Marketingmaterialien auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und verständlich sind.

Was sind gesundheitsbezogene Angaben?

Eine gesundheitsbezogene Angabe ist jede Aussage, die ein Lebensmittel oder einen Inhaltsstoff mit einem bestimmten gesundheitlichen Nutzen in Verbindung bringt. Beispiele sind unter anderem:

  • „Hilft beim Abnehmen“
  • „Stärkt das Immunsystem“
  • „Trägt zum Erhalt einer normalen Muskelfunktion bei“

Gesundheitsbezogene Angaben werden erst nach einer strengen wissenschaftlichen Bewertung durch die EFSA zugelassen. Bislang hat die EFSA mehr als 2 300 Anträge auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben bewertet.

Nährwertbezogene Angaben und gesundheitsbezogenen Angaben im Vergleich

Während sich gesundheitsbezogene Angaben auf die Beziehung zwischen Lebensmitteln und der Gesundheit konzentrieren, heben nährwertbezogene Angaben die Zusammensetzung des Lebensmittels selbst hervor. Beispiele für nährwertbezogene Angaben sind:

  • „Geringer Fettgehalt“
  • „Ohne Zuckerzusatz“
  • „Reich an Ballaststoffen“

Beide Arten von Angaben unterliegen gesetzlichen Vorschriften. So wird gewährleistet, dass sie wissenschaftlich untermauert und nicht irreführend sind. 

Als Wissenschaftler bei der EFSA bewerten wir konsequent die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die den gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmittelverpackungen zugrunde liegen, und wir stellen sicher, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Informationen vertrauen können, die sie für fundierte Entscheidungen benötigen.

Leng Heng, Ernährungsexpertin bei der EFSA.

Verbraucherschutz

Die europäischen und nationalen Behörden arbeiten zusammen, um die Bevölkerung vor falschen oder übertriebenen Angaben über Lebensmittel zu schützen. So wird sichergestellt, dass:

  • die Verbraucherinnen und Verbraucher sachkundige Entscheidungen treffen können,
  • die Angaben verständlich und evidenzbasiert sind,
  • irreführende und unbegründete Behauptungen nicht auf den Markt gelangen.

Was sagen die Zahlen?

Bis zum Jahr 2023 wurden

  • 260 gesundheitsbezogene Angaben von der Europäischen Kommission zur Verwendung in der EU zugelassen;
  • mehr als 70% der bewerteten Anträge mangels wissenschaftlicher Belege zurückgewiesen.
  • Einige Beispiele für zugelassene Angaben beziehen sich auf Nährstoffe wie Vitamin D (Knochengesundheit), Omega-3-Fettsäuren (Herzgesundheit) und Ballaststoffe (Verdauung).

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie auf einem Produkt in der EU eine gesundheits- oder nährwertbezogene Angabe sehen, können Sie sich darauf verlassen, dass sie einer strengen Prüfung unterzogen wurde. Aber bitte bedenken Sie: Kein Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel kann eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise ersetzen. 

Mischung aus Nüssen und Samen