Gesundheits- und nährwertbezogene Angaben
Gesundheitsbezogene Angaben: Stimmen die Behauptungen über die positiven Wirkungen von Lebensmitteln?
Können Sie einer gesundheitsbezogenen Angabe wie „senkt den Cholesterinspiegel“ auf einer Lebensmittelverpackung vertrauen? In der EU schreibt die Gesetzgebung vor, dass zugelassene gesundheitsbezogene Angaben auf Etiketten, in Werbeanzeigen oder anderen Marketingmaterialien auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und verständlich sein müssen.
Was sind gesundheitsbezogene Angaben?
Eine gesundheitsbezogene Angabe ist eine Aussage, die ein Lebensmittel oder einen Inhaltsstoff mit einem bestimmten gesundheitlichen Nutzen in Verbindung bringt. Beispiele sind unter anderem:
- „trägt zu Gewichtsverlust bei“
- „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“
- „trägt zur Erhaltung einer normalen Muskelfunktion bei“
Gesundheitsbezogene Angaben werden erst nach einer strengen wissenschaftlichen Bewertung durch die EFSA zugelassen. Bislang hat die EFSA mehr als 2 300 Anträge auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben bewertet.
Nährwertbezogene Angaben
Während sich gesundheitsbezogene Angaben auf die Beziehung zwischen Lebensmitteln und der Gesundheit konzentrieren, heben nährwertbezogene Angaben die Zusammensetzung des Lebensmittels selbst hervor. Beispiele für nährwertbezogene Angaben sind:
- „Fettarm“
- „Ohne Zuckerzusatz“
- „Hoher Ballaststoffgehalt“
Beide Arten von Angaben unterliegen gesetzlichen Vorschriften, um sicherzustellen, dass sie wissenschaftlich belegt sind und nicht irreführend wirken.
Als Wissenschaftler bei der EFSA bewerten wir konsequent die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die den gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmittelverpackungen zugrunde liegen, und wir stellen sicher, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Informationen vertrauen können, die sie für fundierte Entscheidungen benötigen.
Leng Heng, Ernährungsexpertin bei der EFSA.
Verbraucherschutz
Die europäischen und nationalen Behörden arbeiten zusammen, um die Bevölkerung vor falschen oder übertriebenen Angaben über Lebensmittel zu schützen. Dank dieser Zusammenarbeit:
- können Verbraucherinnen und Verbraucher sachkundige Entscheidungen treffen,
- sind die Angaben verständlich und evidenzbasiert,
- werden irreführende und unbegründete Behauptungen vom Markt entfernt.
Was sagen die Zahlen?
Bis zum Jahr 2023 wurden
- mehr als 260 gesundheitsbezogene Angaben von der Europäischen Kommission zur Verwendung in der EU zugelassen;
- über als 70 % der bewerteten Anträge mangels wissenschaftlicher Belege zurückgewiesen.
- wurden Angaben zu Nährstoffen wie Vitamin D (Knochengesundheit), Omega-3-Fettsäuren (Herzgesundheit) und Ballaststoffen (Verdauung) zugelassen.
Was bedeutet das für Sie?
Bedenken Sie stets: Kein Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel kann eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise ersetzen.

Nützliche Links
- EU-Register für gesundheitsbezogene Angaben | Europäische Kommission
- Zulässige nährwertbezogene Angaben | Europäische Kommission
- Gesundheits- und nährwertbezogene Angaben | Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
- Mehr Informationen zu Gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben auf dem Portal der Lebensmittelsic…




























