Aspartam
Einleitung

Aspartam ist ein intensives, kalorienarmes, künstliches Süßungsmittel. Es handelt sich um ein weißes, geruchloses Pulver, das etwa 200-mal süßer ist als Zucker. In Europa ist Aspartam für die Verwendung als Tafelsüßstoff und als Lebensmittelzusatzstoff in Nahrungsmitteln zugelassen – etwa in Getränken, Desserts, Süßwaren, Milchprodukten, Kaugummi, kalorienreduzierten Produkten und Erzeugnissen zur Gewichtskontrolle.
Aspartam und seine Abbauprodukte sind seit mehr als 30 Jahren Gegenstand umfassender Untersuchungen, darunter Tierversuchsstudien, klinische Studien, Verzehrstudien, epidemiologische Studien und Überwachungsstudien nach dem Inverkehrbringen. Aufgrund eingehender Sicherheitsbewertungen gilt Aspartam als unbedenklich für den menschlichen Verzehr und ist hierfür in zahlreichen Ländern seit vielen Jahren zugelassen.
In der EU müssen Lebensmittel, die Aspartam enthalten, als solche gekennzeichnet sein, indem entweder die Bezeichnung „Aspartam“ oder die entsprechende E-Nummer (E 951) angegeben wird.
Meilensteine
2013 veröffentlichte die EFSA ihre erste vollständige Risikobewertung zu Aspartam. Das Gutachten gelangt zu dem Schluss, dass Aspartam und seine Abbauprodukte für die allgemeine Bevölkerung (einschließlich Säuglingen, Kindern und Schwangeren) unbedenklich sind.
Die derzeitige zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) von 40 mg/kg Körpergewicht/Tag wurde für die allgemeine Bevölkerung als ausreichend schützend angesehen, wobei die Verbraucherexposition weit unter diesem Wert liegt. Der ADI-Wert gilt jedoch nicht für Patienten, die an der Erkrankung Phenylketonurie leiden, da diese Personen sich strikt an eine Diät halten müssen, die arm an Phenylalanin (einer als Bestandteil von Proteinen in vielen Lebensmitteln vorkommenden Aminosäure) ist.
2013 Die EFSA führt eine öffentliche Online-Konsultation im Hinblick auf ihren wissenschaftlichen Gutachtenentwurf über die Sicherheit von Aspartam durch, gefolgt von einem Treffen mit interessierten Seiten, um das Feedback aus der öffentlichen Online-Konsultation zu besprechen.
2012 Im Rahmen der Risikobewertung von Aspartam ruft die EFSA zum Einreichen von Daten zu 5-Benzyl-3,6-dioxo-2-piperazin-essigsäure (DKP) und anderen Abbauprodukten von Aspartam auf, nachdem Sachverständige zum Schluss gekommen waren, dass zu diesen Stoffen, die sich aus Aspartam in unter bestimmten Bedingungen gelagerten Lebensmitteln und Getränken bilden können, unzureichende Daten verfügbar sind.
2011 Unter Bekräftigung ihrer Verpflichtung zu Offenheit und Transparenz veröffentlicht die EFSA die vollständige Liste wissenschaftlicher Studien, die im Anschluss an einen Aufruf zum Einreichen von Daten eingegangen waren und stellt zuvor veröffentlichte wissenschaftliche Daten, einschließlich der 112 Originaldokumente zu Aspartam, die zur Unterstützung des Antrags für die Zulassung von Aspartam in Europa in den frühen achtziger Jahren eingereicht wurden, der Öffentlichkeit zur Verfügung.
2011 Die Europäische Kommission ersucht die EFSA, die vollständige Neubewertung von Aspartam, deren Abschluss als Bestandteil der systematischen Neubewertung aller Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 in der EU zugelassen wurden, ursprünglich für 2020 geplant war, vorzulegen.
2011 Die EFSA kommt zum Schluss, dass zwei vor Kurzem erfolgte Veröffentlichungen über künstliche Süßstoffe keinen Grund dafür darstellen, die früheren Sicherheitsbewertungen von Aspartam oder anderen aktuell in der EU zugelassenen Süßstoffen einer erneuten Prüfung zu unterziehen.
2009 Die Sachverständigen der EFSA bewerten neue Erkenntnisse bezüglich der Karzinogenität von Aspartam bei Ratten und kommen zum Schluss, dass es keinen Hinweis darauf gibt, dass Aspartam genotoxisch oder karzinogen wäre und dass es keinen Grund dafür gibt, die zulässige tägliche Aufnahmemenge für Aspartam von 40 mg/kg Körpergewicht/Tag zu überprüfen.
2006 Nach der Bewertung einer langfristigen Studie über die Karzinogenität von Aspartam kommen die Sachverständigen der EFSA zum Schluss, dass kein Grund dafür besteht, die zulässige tägliche Aufnahmemenge für Aspartam von 40 mg/kg Körpergewicht/Tag zu überprüfen.
Rolle
Die Hauptaufgabe der EFSA im Hinblick auf die Sicherheitsbewertung von Aspartam besteht darin, Ersuchen von Risikomanagern nach wissenschaftlicher Beratung zu beantworten und wissenschaftliche Literatur zu überwachen, die sich auf die Sicherheitsbewertung dieses Stoffes auswirken könnte.
Im Rahmen des Programms für die Neubewertung aller vor dem 20. Januar 2009 zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe ist die EFSA verpflichtet, die Sicherheit von Aspartam bis 2020 neu zu bewerten. Diese Neubewertung, die ursprünglich spätestens 2020 abgeschlossen sein sollte, wurde auf Ersuchen der Europäischen Kommission auf 2013 vorgezogen.
Im Rahmen ihrer Sicherheitsbewertungen von Lebensmittelzusatzstoffen legt die EFSA, wenn möglich (d. h., wenn genügend Informationen vorliegen), für jeden Stoff eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) fest. Beim ADI-Wert handelt es sich um die Menge eines Stoffs, die ein Mensch lebenslang täglich zu sich nehmen kann, ohne dass ein nennenswertes Risiko für seine Gesundheit besteht. ADI-Werte werden gewöhnlich in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag (mg/kg KG/Tag) angegeben. Der ADI-Wert kann sich auf einen bestimmten Zusatzstoff oder eine Gruppe von Zusatzstoffen mit ähnlichen Eigenschaften beziehen. Bei der Neubewertung von früher zugelassenen Zusatzstoffen kann die EFSA nach Auswertung aller verfügbaren Nachweise einen bestehenden ADI-Wert entweder bestätigen, ändern oder zurückziehen.
Seit 2002 hat die EFSA die Sicherheit von Aspartam regelmäßig überprüft und die wissenschaftlichen Gremien der EFSA haben mehrere Gutachten im Zusammenhang mit diesem Süßstoff erstellt.
EU-Rechtsrahmen
Aspartam ist ein Lebensmittelzusatzstoff. Die maßgeblichen EU-Rechtsvorschriften sind unter dem Thema: Lebensmittelzusatzstoffe (siehe „EU-Rechtsrahmen“) näher aufgeführt.
In den achtziger Jahren wurde Aspartam in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten für die Verwendung in Lebensmitteln und als Tafelsüßstoff zugelassen. Die europäischen Rechtsvorschriften zur einheitlichen Regelung der Verwendung von Aspartam in Lebensmitteln wurden 1994 eingeführt – nach eingehenden Unbedenklichkeitsprüfungen durch den Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (SCF) in den Jahren 1984 und 1988. Weitere Auswertungen von Daten zu Aspartam wurden in den Jahren 1997 und 2002 vom SCF unternommen.
FAQ
Hintergrund zu Aspartam:
1. Was ist Aspartam?
2. In welchen Erzeugnissen wird Aspartam verwendet?
3. Können aspartamhaltige Erzeugnisse unbedenklich verzehrt werden?
Das EFSA-Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS-Gremium) hat eine vollständige Neubewertung der Sicherheit von Aspartam durchgeführt und gelangte zu dem Schluss, dass Aspartam in den derzeitigen Expositionsmengen unbedenklich ist. Das Gremium ist der Auffassung, dass der vom SCF festgelegte ADI-Wert für Aspartam für die allgemeine Bevölkerung (einschließlich Säuglingen, Kindern und Schwangeren) unbedenklich ist und die Exposition der Verbraucher gegenüber Aspartam unterhalb dieses ADI-Werts liegt. Dies gilt nicht für Personen, die an PKU leiden – siehe Frage 4.
[*] Der Wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel (SCF) war das frühere wissenschaftliche Gremium der Europäischen Union, bevor 2002 die EFSA errichtet wurde.
4. Was ist PKU?
5. Wieviel Aspartam kann man unbedenklich verzehren?
6. Hat die EFSA je die Sicherheit von Aspartam bewertet?
7. Wenn Aspartam sicher ist, warum nahm die EFSA eine vollständige Neubewertung vor?
8. Hat die EFSA die erneute Sicherheitsüberprüfung von Aspartam abgeschlossen?
- Pressemitteilung: EFSA schließt Konsultation zu Aspartam mit öffentlicher Sitzung ab
- Public consultation on the Draft scientific opinion on the re-evaluation of aspartame as a food additive
Die erneute Bewertung von Aspartam wurde vom Gremium der EFSA für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS) durchgeführt.
9. Warum führte die EFSA eine öffentliche Konsultation über ihr wissenschaftliches Gutachten zu Aspartam durch?
Die EFSA konsultiert die Wissenschaftsgemeinschaft und andere Interessengruppen regelmäßig zu ihren Leitliniendokumenten wie auch zu wichtigen wissenschaftlichen Arbeiten von hohem öffentlichem Interesse, wie z.B. ihr Gutachten zu Aspartam, sofern dies mit den Verfahren und Fristen gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften vereinbar ist. So wird gewährleistet, dass die EFSA ein möglichst breites Spektrum von Auffassungen und wissenschaftlichen Informationen berücksichtigen kann. Die Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation werden anschließend in einem Bericht zusammengetragen und fließen gegebenenfalls in die abschließenden wissenschaftlichen Arbeiten ein.
10. Was waren die Hauptergebnisse der öffentlichen Konsultation?
Das Gremium berücksichtigte alle eingegangenen Stellungnahmen. So wurde sichergestellt, dass die wissenschaftliche Beratung der EFSA die eingegangenen Informationen vollständig integriert, sowie denjenigen, die ein Interesse an dieser Arbeit haben, ein leichteres Verständnis hinsichtlich der Art und Weise, wie das Gremium zu seinen Schlussfolgerungen gelangte, ermöglicht.
11. Warum kamen in der Vergangenheit Fragen zu Aspartam auf?
12. Welche Informationen lagen der EFSA vor? Hat sie die mit dem ursprünglichen Antrag auf Zulassung von Aspartam in Europa eingereichten Studien ausgewertet?
Im Verlauf seiner wissenschaftlichen Beratungen befand das Gremium, dass zu wenig Daten zu 5-Benzyl-3,6-dioxo-2-piperazinessigsäure (Diketopiperazin – DKP) und anderen potenziellen Abbauprodukten vorlagen, die sich aus Aspartam in Lebensmitteln und Getränken bilden können, wenn sie unter bestimmten Bedingungen gelagert werden. Die EFSA startete daher einen zusätzlichen Aufruf zur Einreichung von Daten zu DKP und anderen Abbauprodukten von Aspartam, im Zuge dessen die Behörde zu über 140 Studien und Datensätzen Zugang erhielt.
Das ANS-Gremium berücksichtigte im Verlauf seiner Risikobewertung annähernd 2.000 Studien und Datensätze; rund 800 davon gingen infolge der beiden Aufrufe zur Einreichung von Daten ein. Das Gutachten des Gremiums verweist auf 365 veröffentlichte Studien sowie 147 Studien, die im Zuge der Aufrufe eingingen.
Verzeichnisse veröffentlichter und unveröffentlichter Studien und Daten, die zum Download zur Verfügung stehen:
13. Berücksichtigt die EFSA ausschließlich Studien, die von der Industrie finanziert wurden? Und kann man diesen Studien trauen?
Ein grundlegendes Prinzip der EU-Gesetzgebung besteht darin, dass die Organisationen bzw. Unternehmen, die von Lebensmittelzusatzstoffen bzw. anderen gesetzlich geregelten Stoffen und Erzeugnissen (z.B. GVO oder in Pestiziden verwendeten Wirkstoffen) profitieren, die entsprechenden Belege erbringen müssen, um die Sicherheit dieser Stoffe nachzuweisen. Werden zum Nachweis der Sicherheit neue Forschungen zu einem bestimmten Stoff benötigt, sind die Kosten für die Generierung der zur Risikobewertung erforderlichen Daten vom Hersteller zu tragen. Unabhängig von der Quelle bewertet die EFSA alle eingereichten Daten sowie das Design der Studien, im Rahmen derer sie gewonnen wurden, streng und kritisch, um sicherzustellen, dass sie den Standards entsprechen, die zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes erforderlich sind. Die EFSA stellt Leitlinien zur Verfügung, in denen die spezifischen Anforderungen für die Risikobewertung von gesetzlich geregelten Stoffe und Erzeugnissen wie Lebensmittelzusatzstoffen, Aromastoffen, GVO und Lebensmittelkontaktmaterialien festgelegt sind.
14. Die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Empfehlungen zu Aspartam wird gelegentlich infrage gestellt. Wie stellt die EFSA sicher, dass ihre wissenschaftliche Beratung unabhängig ist?
- Thema: Unabhängigkeit
15. Wie gehen die Wissenschaftler der EFSA vor, um ihre Entscheidungsfindung so transparent wie möglich zu gestalten?
16. Wer regelt in der EU die Verwendung von Aspartam? Welche Aufgabe hat die EFSA?
Die Behörde ist weder für die Zulassung noch das Verbot der Verwendung von Stoffen in Lebensmitteln zuständig. Es liegt in der Verantwortung der Risikomanager bei der Europäischen Kommission, beim Europäischen Parlament und in den EU-Mitgliedstaaten, entsprechende Maßnahmen festzulegen und zu vereinbaren und dabei erforderlichenfalls wissenschaftliche Empfehlungen und sonstige Überlegungen zu berücksichtigen.
Fragen zum Gutachten der EFSA (2013):
17. Welches sind die wichtigsten Schlussfolgerungen des Gutachtens?
18. Da die EFSA keine Änderungen des ADI-Werts vorschlägt, was ist an diesem wissenschaftlichen Gutachten anders?
19. Geht das wissenschaftliche Gutachten speziell auf alle Aspekte in Verbindung mit der Unbedenklichkeit von Aspartam ein?
Das Gremium bestätigte außerdem, dass der ADI-Wert zwar den Schutz der allgemeinen Bevölkerung (einschließlich von Säuglingen, Kindern und Schwangeren) gewährleistet, jedoch nicht für Menschen gilt, die an PKU leiden, da diese eine strikte phenylalaninarme Diät einhalten müssen. (PKU ist eine Erbkrankheit, die bewirkt, dass sich die Phenylalaninkonzentration im Blut der Betroffenen derart erhöht, dass ein für das sich entwickelnde Gehirn toxisches Niveau erreicht wird).
20. Zu welchen Schlussfolgerungen gelangt das Gremium in Bezug auf konkrete Sicherheitsbedenken?
- Die Studien legen nicht nahe, dass in Verbindung mit dem Konsum von Aspartam ein erhöhtes Risiko von Frühgeburten bei Schwangeren sowie von Leukämie, Hirntumoren oder verschiedenen Arten von Krebs, einschließlich Gehirntumoren, Lymphdrüsen- und Blutkrebs, besteht.
- Die Auswertung der vorliegenden Daten deutet darauf hin, dass sich die Aufnahme von Aspartam weder auf das Verhalten noch auf die kognitiven Funktionen auswirkt.
- Es gibt keinen Hinweis darauf, dass der Konsum von Aspartam Krampfanfälle auslöst.
- Es gibt keinen überzeugenden Beweis dafür, dass der Konsum von Aspartam Kopfschmerzen verursacht.
- Die Auswertung der vorliegenden Daten zeigt, dass Aspartam nicht mit allergischen Reaktionen verbunden ist.
- Aus Aspartam stammendes Methanol macht nur einen geringen Anteil der Gesamtexposition gegenüber Methanol aus allen Quellen aus.
- Der Beitrag der Abbauprodukte von Aspartam (Phenylalanin, Methanol und Asparaginsäure) zur ernährungsbedingten Gesamtexposition gegenüber diesen Stoffen ist niedrig.
Außerdem enthalten die vorliegenden Daten keinen Hinweis darauf, dass Aspartam genotoxisch bedenklich ist (d.h., es hat keine Auswirkungen auf die DNS, das genetische Material der Zellen).
21. Berücksichtigen diese Schlussfolgerungen auch die aktuellen wissenschaftlichen Arbeiten der EFSA zu Aspartam?
Für die Risikobewertung der EFSA im Jahr 2013 hat das ANS-Gremium diese Studien nochmals vollständig neu geprüft.
22. Liegen wissenschaftliche Erkenntnisse darüber vor, dass Schwangere keine aspartamhaltigen Erzeugnisse verzehren sollten?
Darüber hinaus kam das Gremium, Bezug nehmend auf frühere Arbeiten der EFSA, bei seiner erneuten Bewertung der Veröffentlichung von Halldorsson et al. (2010) zu dem Schluss, dass in dieser Studie keine Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen dem Konsum künstlich gesüßter Erfrischungsgetränke und Frühgeburten vorliegen und zusätzliche Studien erforderlich wären, um einen solchen, von den Autoren der Studie erwähnten Zusammenhang zu bestätigen oder zu verwerfen. Bei einer weiteren, in Norwegen von Englund-Ögge et al. (2012) durchgeführten Studie ergab sich ein kaum erkennbarer Zusammenhang zwischen Frühgeburten und künstlich gesüßten Erfrischungsgetränken. Dieser war allerdings weniger stark ausgeprägt als der Zusammenhang zwischen Frühgeburten und mit Zucker gesüßten Erfrischungsgetränken.
23. Wie sieht es mit der zweiten Studie aus, bei der die langfristige karzinogene Wirkung untersucht wurde?
24. Was geschieht mit Aspartam im Körper, nachdem es aufgenommen wurde?
Asparaginsäure, Phenylalanin und Methanol kommen auch natürlich in anderen Lebensmitteln, einschließlich Obst und Gemüse, vor und werden vom Körper bei aspartamhaltigen Lebensmitteln auf die gleiche Weise abgebaut wie diejenigen, die aus anderen Nahrungsquellen stammen. Verglichen damit sind die Mengen dieser Bestandteile, die wir über aspartamhaltige Lebensmittel und Getränke aufnehmen, gering. Eine Portion fettfreie Milch beispielsweise liefert 6-mal mehr Phenylalanin und 13-mal mehr Asparaginsäure als die entsprechende Menge eines Diätgetränks, das ausschließlich mit Aspartam gesüßt wurde.
25. Gibt es Sicherheitsbedenken in Bezug auf Asparaginsäure?
26. Stellt Methanol aus Aspartam ein Sicherheitsrisiko dar?
Aufgrund der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse gelangten die Sachverständigen der EFSA zu dem Schluss, dass die ernährungsbedingte Exposition gegenüber Methanol aus Aspartam unbedenklich ist. Dasselbe gilt für Formalehyd, ein Stoffwechselprodukt von Methanol.
27. Wie sieht es mit der Sicherheit von Phenylalanin aus?
Phenylketonurie (PKU) ist eine Erbkrankheit, die zu hohen Konzentrationen von Phenylalanin und niedrigen Konzentrationen von Tyrosin im Blut führt. Ein hoher Phenylalaningehalt im Blut ist toxisch für das Gehirn und kann bei Nichtbehandlung die Gehirnentwicklung beeinträchtigen und zu geistiger Retardierung, affektiven Störungen und Verhaltensproblemen führen. Dies ist insbesondere für den sich entwickelnden Fötus bei Frauen, die an PKU leiden, kritisch. Die Behandlung von PKU zielt meist auf die Steuerung der Phenylalaninmenge im Blut ab, indem der Verzehr eiweißreicher Lebensmittel (Fleisch, Fisch, Eier, Brot, Milchprodukte, Nüsse und Samen) sowie aspartamhaltiger Lebensmittel und Getränke eingeschränkt wird.
Das Gremium bestätigte, dass der ADI-Wert zwar den Schutz der allgemeinen Bevölkerung gewährleistet, jedoch nicht für Menschen gilt, die an PKU leiden, da diese eine strikte phenylalaninarme Diät einhalten müssen. Bei der Regelung der Verwendung von Aspartam in Lebensmitteln erkannten die EU-Risikomanager die Notwendigkeit sicherzustellen, dass Personen, die an PKU leiden, auf das Vorkommen von Aspartam in Lebensmitteln aufmerksam gemacht werden, damit sie die Exposition gegenüber diesem Stoff vermeiden können. Da aspartamhaltige Erzeugnisse den Phenylalaninspiegel im Blut erhöhen, müssen diese in der Europäischen Union mit dem Hinweis „Enthält eine Phenylalaninquelle“ gekennzeichnet werden.
28. Inwiefern stützte sich die EFSA bei der Überprüfung des aktuellen ADI-Werts für Aspartam auf Studien am Menschen?
Das Gremium verglich Phenylalaninspiegel im Blut von Menschen nach der Aufnahme von Aspartam mit Blutphenylalaninspiegeln, die mit Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern, deren Mütter an PKU leiden, in Verbindung gebracht werden. Die derzeitigen klinischen Leitlinien empfehlen, den Phenylalaninspiegel im Blut unter 6 mg/dl zu halten. Im Vergleich dazu wurden bei PKU-Patienten schwache Wirkungen mit Konzentrationen von 10-13 mg/dl in Verbindung gebracht, während erhebliche schädliche Wirkungen mit Konzentrationen von über 20mg Phenylalanin im Blut in Verbindung gebracht wurden. Bei der Ermittlung einer sicheren Exposition gegenüber Aspartam (auf Grundlage des Phenylalaninspiegels im Blut) ging das ANS-Gremium von einem Worst-Case-Szenario aus, bei dem Aspartam zusätzlich zu den täglichen Mahlzeiten (die natürlich vorkommende Phenylalaninquellen enthalten) aufgenommen wird. Das Gremium schätzte, dass selbst eine stündliche Dosis Aspartam in Höhe des derzeitigen ADI-Werts zu einer Spitzenkonzentration von Phenylalanin im Blut von 240 µM führen, die weit unter den derzeitigen klinischen Leitlinien läge. Das bedeutet, dass ein Erwachsener mit einem Gewicht von 60kg stündlich 12 Dosen (à 330 ml) einer (Aspartam im Bereich der zulässigen Verwendungshöchstmengen enthaltenden) Diätlimonade trinken müsste, um diesen Phenylalaninspiegel im Blut zu erreichen.
29. Stellt Diketopiperazin (DKP) aus Aspartam ein Sicherheitsrisiko dar?
Die EU hat eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI) von 7,5 mg/kg Körpergewicht pro Tag (mg/kg KG/Tag) für DKP festgelegt, um Verbraucher vor den möglichen schädlichen Auswirkungen dieses Stoffs in Lebensmitteln zu schützen. Auf Grundlage der derzeitigen Exposition gegenüber Aspartam läge die Exposition gegenüber DKP aus allen Lebensmitteln und Getränken, in denen dieser Süßstoff eingesetzt wird, im Durchschnitt bei etwa 0,1 bis 1,9 mg/kg KG/Tag für alle Bevölkerungsgruppen.
Angesichts dieser Erkenntnisse gelangten die Sachverständigen der EFSA zu dem Schluss, dass die Exposition gegenüber DKP aus Aspartam in Lebensmitteln und Getränken für die Sicherheit der Verbraucher unbedenklich ist.
30. Wird in dem Gutachten auf Unsicherheiten hingewiesen?
Außerdem werden in dem Gutachten potenzielle Unsicherheiten erörtert, die sich hauptsächlich auf die Schwierigkeiten bei der Heranziehung unterschiedlicher Datenquellen, sowohl zum Konsum von Aspartam als auch zum Aspartamgehalt in Lebensmitteln, beziehen. Dies ist häufig auf nationale Unterschiede hinsichtlich der Meldeverfahren und -standards bzw. andere Probleme technischer Art zurückzuführen, die eine angemessene Expositionsabschätzung erschweren. So kann es vorkommen, dass sich die Daten auf eine akute (einmalige) Exposition beziehen, wohingegen Informationen zur chronischen (langfristigen) Exposition benötigt werden. Auch bei den Lebensmittel- und Getränkekategorien sowie den Portionsgrößen können durchaus Unterschiede auftreten. Alles in allem dürfte die Mehrzahl dieser Unsicherheiten dazu geführt haben, dass die Verbraucherexposition zu hoch eingeschätzt wurde, in einigen Fällen allerdings möglicherweise auch zu gering (insbesondere hinsichtlich der Daten über den Konsum und die tatsächlichen Verwendungsmengen von Aspartam in Lebensmitteln). (Ein entsprechender Überblick ist Tabelle 18 im Gutachten zu entnehmen).
