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Aspartam

Aspartam ist ein kalorienarmer künstlicher Süßstoff, der etwa 200-mal süßer ist als Zucker. Es handelt sich um ist ein weißes, geruchloses Pulver.

In Europa ist Aspartam als Lebensmittelzusatzstoff Stoff, der Lebensmitteln oder Getränken absichtlich zugesetzt wird, um bestimmte nützliche technologische Funktionen zu erfüllen (z.B. in Bezug auf Konservierung, Geschmack und Farbe oder die Gewährleistung einer bestimmten Beschaffenheit bzw. Konsistenz). Lebensmittelzusatzstoffe werden normalerweise weder allein konsumiert noch als charakteristische Zutaten in Lebensmitteln verwendet. zum Süßen einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken, Desserts, Süßigkeiten, Milchprodukten, Kaugummi, kalorienarmen Produkten und Produkten zur Gewichtskontrolle sowie als Tafelsüßstoff zugelassen.

In der EU muss Aspartam, wie alle anderen Lebensmittelzusatzstoffe auch, auf dem Etikett entweder mit seinem Namen oder seiner E-Nummer Nummer, die in der Europäischen Union verwendet wird, um erlaubte Lebensmittelzusatzstoffe zu kennzeichnen. Eine E-Nummer bedeutet, dass ein Zusatzstoff Sicherheitstests bestanden hat und seine Verwendung genehmigt wurde. (E 951) angegeben werden.

Der Süßstoff und seine Abbauprodukte sind seit vielen Jahren nach gründlichen Sicherheitsbewertungen für den menschlichen Verzehr zugelassen.

In der Europäischen Union müssen alle Lebensmittelzusatzstoffe, die bereits vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einer erneuten Sicherheitsprüfung unterzogen werden.

Aspartam (E 951) war einer der ersten Lebensmittelzusatzstoffe, der 2013 von der EFSA vollständig neu bewertet wurde.

Aktuelles

Die Wissenschaftler der EFSA bewerten derzeit die Sicherheit von zwei verwandten Lebensmittelzusatzstoffen, dem Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962) und Neotam (E 961), neu und berücksichtigen dabei alle neuen Daten, die seit der letzten Bewertung durch die EFSA oder den Europäischen Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss verfügbar geworden sind.

Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962) ist ein Gemisch aus den beiden Süßungsmitteln Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950), während Neotam (E 961) ein chemisch verwandter Stoff ist, der aus Aspartam hergestellt wird.

Alle relevanten neuen Studien zu Aspartam, die nach der Veröffentlichung unseres wissenschaftlichen Gutachtens zu Aspartam im Jahr 2013 verfügbar geworden sind, werden berücksichtigt und in unsere Bewertung des Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962) einbezogen.

Wir werden auch unsere Bewertung der ernährungsbedingten Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird. von Aspartam im Rahmen unserer Neubewertung des Aspartam-Acesulfam-Salzes (E 962) aktualisieren.

Meilensteine

  1. 2021

    Juni

    Die EFSA stellt fest, dass sie für ihre Neubewertung von Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962) und Neotam (E 961) sowie anderen Süßungsmitteln zusätzliche Daten benötigt.

  2. 2020

    Juni

    Die EFSA veröffentlicht einen Aufruf zur Einreichung von Daten über die Verwendungsmengen von Aspartam (E 951) und/oder Analysedaten in Lebensmitteln und Getränken für den menschlichen Verzehr im Zusammenhang mit der laufenden Neubewertung des Aspartam-Acesulfam-Salzes (E 962).

  3. 2019

    Mai

    Die EFSA bittet die interessierten Kreise um zusätzliche Informationen über die Charakterisierung der Partikelgröße der Stoffe bei ihrer Verwendung als Lebensmittelzusatzstoffe. Es wurden auch Daten für das Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962) angefordert.

  4. 2018

    Januar

    Die EFSA veröffentlicht einen Aufruf zur Einreichung von Daten über die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen und/oder deren Konzentration in Lebensmitteln und Getränken für den menschlichen Verzehr (Batch 7).

  5. 2017

    Juni

    Im Rahmen ihrer Neubewertung veröffentlicht die EFSA einen Aufruf zur Einreichung technischer und toxikologischer Daten zu Süßungsmitteln, die in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen sind. Zu den Süßungsmitteln, die neu bewertet werden sollen, gehört das Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962).

  6. 2013

    Dezember

    Die EFSA veröffentlicht eine vollständige Risikobewertung zu Aspartam und kommt zu dem Schluss, dass Aspartam und dessen Abbauprodukte für die allgemeine Bevölkerung Kollektiv von Menschen, Tieren oder Pflanzen derselben Art. Bei Menschen spricht man auch von Bevölkerung. (einschließlich Säuglinge, Kinder und Schwangere) unbedenklich sind.

    Die derzeitige zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake –  ADI Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet.) von 40 mg/kg Körpergewicht/Tag wurde für die allgemeine Bevölkerung als ausreichend schützend angesehen, wobei die Verbraucherexposition weit unter diesem Wert liegt.

    Für Patienten, die an der Krankheit Phenylketonurie leiden, gilt der ADI-Wert nicht, da sie eine strenge Diät einhalten müssen, die wenig Phenylalanin enthält (eine Aminosäure Baustein, aus dem Proteine bestehen. Einige Aminosäuren werden im menschlichen Körpern gebildet, während andere nur über die Nahrung aufgenommen werden können., aus der die in vielen Lebensmitteln enthaltenen Proteine bestehen).

    In Anhang A des wissenschaftlichen Gutachtens sind die Auswahlkriterien für die Berücksichtigung der Daten bei der Neubewertung von Aspartam aufgeführt.

  7. Januar und April

    Die EFSA führt eine öffentliche Konsultation zu ihrem Entwurf eines wissenschaftlichen Gutachtens über die Sicherheit von Aspartam durch, gefolgt von einem Treffen mit Interessierten zur Erörterung der eingegangenen Rückmeldungen.

  8. 2012

    Juli

    Die EFSA ruft zur Einreichung von Daten über 5-Benzyl-3,6-dioxo-2-piperazin-essigsäure (DKP) und andere Abbauprodukte von Aspartam auf.

  9. 2011

    September

    Unter Bekräftigung ihrer Verpflichtung zu Offenheit und Transparenz veröffentlicht die EFSA die vollständige Liste wissenschaftlicher Studien, die im Anschluss an einen Aufruf zum Einreichen von Daten eingegangen waren und stellt zuvor veröffentlichte wissenschaftliche Daten, einschließlich der 112 Originaldokumente zu Aspartam, die zur Unterstützung des Antrags für die Zulassung von Aspartam in Europa in den frühen achtziger Jahren eingereicht wurden, der Öffentlichkeit zur Verfügung.

  10. Mai

    Die Europäische Kommission ersucht die EFSA, die vollständige Neubewertung von Aspartam, deren Abschluss als Bestandteil der systematischen Neubewertung aller Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 in der EU zugelassen wurden, ursprünglich für 2020 geplant war, vorzulegen.

  11. 2009

    Die Sachverständigen der EFSA bewerten neue Erkenntnisse bezüglich der Karzinogenität von Aspartam bei Ratten und kommen zum Schluss, dass es keinen Hinweis darauf gibt, dass Aspartam genotoxisch oder karzinogen wäre und dass es keinen Grund dafür gibt, die zulässige tägliche Aufnahmemenge für Aspartam von 40 mg/kg Körpergewicht/Tag zu überprüfen.

  12. Februar

    Die EFSA kommt zum Schluss, dass zwei vor Kurzem erfolgte Veröffentlichungen über künstliche Süßstoffe keinen Grund dafür darstellen, die früheren Sicherheitsbewertungen von Aspartam oder anderen aktuell in der EU zugelassenen Süßstoffen einer erneuten Prüfung zu unterziehen.

  13. 2006

    Nach der Bewertung einer langfristigen Studie über die Karzinogenität von Aspartam kommen die Sachverständigen der EFSA zum Schluss, dass kein Grund dafür besteht, die zulässige tägliche Aufnahmemenge für Aspartam von 40 mg/kg Körpergewicht/Tag zu überprüfen.

Rolle der EFSA

 

Die EFSA hat drei Hauptaufgaben in Bezug auf Lebensmittelzusatzstoffe wie Süßstoffe:

  • Bewertung der Sicherheit neuer Lebensmittelzusatzstoffe oder vorgeschlagener neuer Verwendungen bestehender Lebensmittelzusatzstoffe, bevor diese in der EU zugelassen werden können.
  • Neubewertung aller Lebensmittelzusatzstoffe, die bereits vor dem 20. Januar 2009 für die Verwendung in der EU zugelassen waren.
  • Beantwortung von Ad-hoc-Anfragen der Europäischen Kommission zur Überprüfung bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe im Lichte neuer wissenschaftlicher Informationen und/oder veränderter Verwendungsbedingungen.

Im Rahmen ihrer Sicherheitsbewertungen von Lebensmittelzusatzstoffen legt die EFSA, wenn möglich (d. h. wenn ausreichende wissenschaftliche Informationen vorliegen), einen ADI-Wert für jeden Stoff fest.

Der ADI-Wert ist die Menge eines Stoffes, die ein Mensch im Laufe seines Lebens täglich zu sich nehmen kann, ohne ein nennenswertes Gesundheitsrisiko einzugehen.

ADI-Werte werden in der Regel in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag (mg/kg Körpergewicht/Tag) angegeben. Der ADI-Wert kann für einen bestimmten Zusatzstoff oder für eine Gruppe von Zusatzstoffen mit ähnlichen Eigenschaften gelten.

Bei der Neubewertung bereits zugelassener Zusatzstoffe kann die EFSA eine bestehende ADI nach einer Überprüfung aller verfügbaren Daten entweder bestätigen, ändern oder zurückziehen.

Die Europäische Kommission und die nationalen Behörden entscheiden darüber, welche Lebensmittelzusatzstoffe in welchen Mengen in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, um sicherzustellen, dass die Verbraucher die von der EFSA festgelegte ADI nicht überschreiten.

EU-Rechtsrahmen

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist die EFSA verpflichtet, alle Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 zur Verwendung in der EU zugelassen wurden, neu zu bewerten.

Wie bei anderen Lebensmittelzusatzstoffen, die einer Neubewertung unterzogen werden müssen, werden alle Daten, die seit der letzten Bewertung durch die EFSA oder den Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel für jeden Lebensmittelzusatzstoff zur Verfügung gestellt wurden, entweder im Rahmen von Aufrufen zur Einreichung von Daten oder von aktualisierten Literaturrecherchen, anhand der aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen überprüft.