Futtermittelzusatzstoffe

Futtermittelzusatzstoffe sind Produkte, die für die Tierfütterung verwendet werden, um eine Wirkung auf das Futter, die Tiere und die Lebensmittelprodukte, die aus den mit Futtermittelzusatzstoffen gefütterten Tieren gewonnen werden, sowie auf die Umwelt zu erzielen. Futtermittelzusatzstoffe werden zum Beispiel eingesetzt, um den Geschmack des Futtermittels zu verbessern, den Bedarf an bestimmten Nährstoffen zu decken oder die Leistung von Tieren mit guter Gesundheit zu steigern. Sie werden in Futtermitteln für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere und in Heimtierfutter verwendet.

Futtermittelzusatzstoffe enthalten:

  • technologische Zusatzstoffe, z. B. Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel, Emulgatoren, Säureregulatoren, Silierzusatzstoffe;
  • sensorische Zusatzstoffe, z. B. Aromastoffe, Farbstoffe;
  • ernährungsphysiologische Zusatzstoffe, z. B. Vitamine, Aminosäuren, Spurenelemente;
  • zootechnische Zusatzstoffe, z. B. Verdaulichkeitsförderer;
  • Kokzidiostatika und Histomonostatika.

Futtermittelzusatzstoffe dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie nach einer wissenschaftlichen Bewertung durch die EFSA zugelassen wurden, aus der hervorgeht, dass der Zusatzstoff keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf die Umwelt hat.

In this episode of EFSA’s Science on the Menu podcast, feed additives expert Joana Firmino explains how feed additives support animal nutrition, welfare and sustainability.

Meilensteine

  1. 2025

    November

    Die EFSA veröffentlicht Leitlinien zur Unterstützung von Antragstellern, die Anträge für Lebensmittel oder Futtermittel einreichen, die Mikroorganismen enthalten, aus diesen hergestellt oder unter Verwendung dieser produziert werden.
     

  2. Januar

    Interessengruppen geben Kommentare zu den Zielen und dem Anwendungsbereich neuer Leitlinien für die Risikobewertung von Futtermittelzusatzstoffen ab.

  3. 2024

    Juli

    Das FEEDAP-Gremium der EFSA beginnt mit der Ausarbeitung neuer Leitlinien für die Risikobewertung von Futtermittelzusatzstoffen. Diese Arbeit ist Teil eines neuen Mandats des Wissenschaftlichen Ausschusses der EFSA zur Aktualisierung und Integration seiner Leitlinien zu Nanomaterialien. Diese Ausarbeitungen sollen bis 2029 abgeschlossen sein.

  4. Juli

    Die EFSA veröffentlicht Leitlinien, in denen die Datenanforderungen aktualisiert und Informationen zur Konzeption und Berichterstattung von Studien zum Nachweis der Wirksamkeit von Futtermittelzusatzstoffen bereitgestellt werden.

  5. 2023

    Dezember

    Die EFSA veröffentlicht die Leitlinie zu den Informationen, die Antragsteller in ihren Unterlagen angeben müssen, um die Sicherheit von Futtermittelzusatzstoffen für die Anwender nachzuweisen.
     

  6. 2021

    Januar

    EFSA veröffentlicht neue Leitlinien zu den Informationen, die Antragsteller in ihre Anträge auf Verlängerung der Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen aufnehmen müssen.

  7. 2019

    April

    Die EFSA veröffentlicht einen Leitfaden, in dem festgelegt wird, welche Arten von Informationen und Daten Antragsteller in ihren Unterlagen vorlegen müssen, damit die EFSA die Sicherheit des Futtermittelzusatzstoffs für die Umwelt bewerten kann.

  8. 2018

    Die EFSA veröffentlicht den Rechner für die sichere Höchstkonzentration von Futtermittelzusatzstoffen im Futter für Zielarten (Feed Additives Maximum Safe Concentration in Feed for Target Species, FACTS). Hierbei handelt es sich um ein Tool zur Schätzung der sicheren Höchstkonzentration von Futtermittelzusatzstoffen in Futtermitteln für verschiedene Tierkategorien und -arten.

  9. Mai

    Die EFSA veröffentlicht Leitlinien zur Bewertung der Wirksamkeit von Futtermittelzusatzstoffen, in denen die Datenanforderungen festgelegt und Informationen zur Konzeption und Berichterstattung der zum Nachweis der Wirksamkeit erforderlichen Studien bereitgestellt werden.

  10. März

    Die EFSA veröffentlicht Leitlinien, in denen die Datenanforderungen für die Identifizierung und Charakterisierung mikrobieller Futtermittelzusatzstoffe festgelegt werden.

  11. 2017

    Oktober

    Die EFSA veröffentlicht Guidance on the identity, characterisation and conditions of use of feed additives (Leitlinien zur Identität, Charakterisierung und zu den Verwendungsbedingungen von Futtermittelzusatzstoffen.

    Die EFSA veröffentlicht Guidance on the assessment of the safety of feed additives for the target species (Leitlinien zur Bewertung der Sicherheit von Futtermittelzusatzstoffen in Bezug auf Zielarten).

    Die EFSA veröffentlicht Guidance on the assessment of the safety of feed additives for the consumer (Leitlinien zur Bewertung der Sicherheit von Futtermittelzusatzstoffen in Bezug auf Verbraucher). Darin enthalten ist das neue Expositionsmodell und -Tool für Verbraucher (FACE).

  12. 2016

    August

    Die EFSA veröffentlicht Revision of the currently authorised maximum copper content in complete feed (Überarbeitung des derzeit zulässigen Kupfergehalts in Alleinfuttermitteln). Experten schlagen eine Senkung des maximalen Kupfergehalts in Futtermitteln für Ferkel, Rinder und Milchkühe vor. Die vorgeschlagenen Werte würden die Menge des in die Umwelt freigesetzten Kupfers reduzieren, was möglicherweise eine Rolle beim Rückgang von Antibiotikaresistenzen spielen könnte.

Rolle der EFSA

Die EFSA stellt wissenschaftliche Beratung zur Unterstützung des Zulassungsverfahrens für Futtermittelzusatzstoffe bereit. Sie führt eine Bewertung aller neuen Zusatzstoffe, für die eine Zulassung beantragt wurde, aller neuen Verwendungszwecke eines zugelassenen Futtermittelzusatzstoffs sowie von Anträgen auf Änderung oder Verlängerung eines zugelassenen Zusatzstoffs durch.

Unternehmen, die einen Zusatzstoff in der EU in Verkehr bringen möchten, müssen einen Antrag und ein technisches Dossier mit Informationen über den Zusatzstoff, seine Verwendungsbedingungen, Kontrollmethoden und Daten zum Nachweis seiner Sicherheit und Wirksamkeit vorlegen.

Das FEEDAP-Gremium der EFSA prüft diese Informationen und untersucht die Wirksamkeit und Sicherheit des Zusatzstoffs in Bezug auf die Gesundheit von Tier und Mensch und die Umwelt. Parallel dazu bewertet das Referenzlabor für Futtermittelzusätze der Europäischen Union (EURL-FA) die Analysemethoden für den Nachweis des Zusatzstoffs in Futtermitteln sowie möglicher Rückstände des Zusatzstoffs in Lebensmitteln.

Wenn das Gutachten der EFSA positiv ausfällt, erstellt die Europäische Kommission einen Entwurf für eine Verordnung zur Zulassung des Zusatzstoffs. Dieser Entwurf wird dann von den im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tier, Lebensmittel und Futter – Bereich Tierernährung vertretenen Mitgliedstaaten erörtert und genehmigt.

Die Tätigkeit der EFSA beschränkt sich nicht auf die Bewertung von Futtermittelzusatzstoffen, sondern umfasst auch die Zusammenarbeit zwischen den Gremien sowie mit anderen Schwesteragenturen. So überprüften die EFSA und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) im Jahr 2017 die in der EU ergriffenen Maßnahmen zur Verringerung des Einsatzes von Antibiotika bei Tieren. Experten der EFSA aus verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen – Tierfutter, Tiergesundheit und Tierschutz sowie biologische Gefahren – haben gemeinsam wissenschaftliche Gutachten erstellt. Ein weiteres Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen den Gremien und Referaten der EFSA ist die laufende Bewertung der Höchstgehalte für die Kreuzkontamination für 24 antimikrobielle Wirkstoffe in Nichtziel-Futtermitteln im Zusammenhang mit der möglichen Entwicklung von Antibiotikaresistenzen und wachstumsfördernden Wirkungen.

Darüber hinaus leistet die EFSA für die Europäische Kommission technische und wissenschaftliche Unterstützung bei Maßnahmen auf internationaler Ebene, wie bei der Entwicklung regulatorischer internationaler Standards, z. B. des CODEX Alimentarius, der Internationalen Zusammenarbeit für die Konvergenz der technischen Anforderungen an die Bewertung von Futtermittelbestandteilen (ICCF).

EU-Rechtsrahmen

Die europäische Rechtsvorschrift[MA1][CM2]  bildet einen Rahmen, der sicherstellt, dass Futtermittelzusatzstoffe weder die Gesundheit von Mensch oder Tier noch die Umwelt gefährden:

In den europäischen Rechtsvorschriften und den Leitfäden der EFSA wird detailliert beschrieben, wie die Unterlagen für die Einreichung zusammenzustellen sind und welche Informationen und Studien für die Bewertung erforderlich sind.

Die Kommission hat außerdem das Register der Europäischen Union für Futtermittelzusatzstoffe eingerichtet, das die Liste aller zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe enthält.

Für Antragsteller

hat die EFSA Leitfäden veröffentlicht, um Antragsteller bei der Einreichung von Informationen für ihre Sicherheitsbewertungen zu unterstützen.

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Wissenschaftliches Gremium