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EFSA revidiert Bewertung der Verbraucherexposition gegenüber Steviolglycosiden

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ihre frühere Bewertung der Verbraucherexposition gegenüber den als Süßungsmitteln verwendeten Steviolglycosiden[1] aufgrund der von den Antragstellern vorgeschlagenen geänderten Verwendungsmengen überprüft. Diese allgemein als Stevia bezeichneten Süßungsmittel werden für die Verwendung in zuckerfreien Lebensmitteln oder Lebensmitteln mit niedrigen Brennwerten wie bestimmten aromatisierten Getränken und Süßwaren vorgeschlagen. Obwohl die überarbeiteten Expositionsschätzungen etwas unter denen im Gutachten des ANS-Gremiums der EFSA vom April 2010 liegen, könnten Erwachsene und Kinder mit hohem Konsum von Lebensmitteln, die diese Süßungsmittel enthalten, nach wie vor die vom Gremium festgelegte zulässige tägliche Aufnahmemenge ( ADI Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet.-Wert) überschreiten, wenn die Süßungsmittel in den Höchstmengen verwendet werden[2].

Im April 2010 ergab die von der EFSA durchgeführte Bewertung der Sicherheit und Verbraucherexposition, dass manche Erwachsene und Kinder den ADI-Wert von 4 mg pro kg Körpergewicht pro Tag (mg/kg KG/Tag) überschreiten könnten, wenn die Süßungsmittel in den von den Antragstellern vorgeschlagenen Höchstmengen verwendet würden. Deshalb forderte die Europäische Kommission die Industrie auf, die für die Substanzen vorgeschlagenen Verwendungen zu ändern. Um sicherzustellen, dass die Verwendung derartiger Süßungsmittel für die Verbraucher sicher ist, ersuchte die Europäische Kommission anschließend die EFSA, eine neue Expositionsbewertung auf der Grundlage der vorgeschlagenen geänderten Verwendungen durchzuführen.

Unter Berücksichtigung der von der Industrie vorgeschlagenen neuen Verwendungen und Verwendungsmengen berechnete die EFSA die Exposition gegenüber Steviolglycosiden aus verschiedenen Lebensmittelkategorien, einschließlich alkoholfreier aromatisierter Getränke, die in Anbetracht der Verzehrgewohnheiten sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern eine der Hauptquellen der Aufnahme von Steviolglycosiden wären. Zur Schätzung der Exposition verwendete die EFSA Daten aus verschiedenen Datenbanken zum Lebensmittelverzehr, darunter auch die kompakte europäische Datenbank der EFSA über den Verzehr von Lebensmitteln.

Bei Menschen mit hohem Konsum liegen die geänderten Schätzungen der Aufnahme von Steviolglycosiden nach wie vor über dem festgelegten ADI-Wert von 4 mg pro kg Körpergewicht. Bei europäischen Kindern (im Alter von 1-14 Jahren) liegt die Aufnahmemenge im Bereich von 1,7 bis 16,3 mg/kg KG/Tag, und bei Erwachsenen liegen die geänderten Schätzungen der Aufnahmemengen im Bereich von 5,6 bis 6,8 mg/kg KG/Tag.

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