PLS: Neubewertung von Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962) als Lebensmittelzusatzstoff
Hintergrund
- Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962) ist ein Süßungsmittel, dessen Verwendung in einer Reihe von Lebensmitteln und Getränken in der Europäischen Union (EU) zugelassen ist.
- Nach Verzehr zerfällt E 962 in Aspartam und Acesulfam, wodurch dieselben Bestandteile freigesetzt werden wie beim Verzehr der zugelassenen Süßungsmittel Aspartam (E 951) bzw. Acesulfam K (E 950).
- Da E 962 bereits vor 2009 in der EU zugelassen wurde, ist es in das Unionsprogramm zur systematischen Neubewertung der Verbrauchersicherheit von Lebensmittelzusatzstoffen auf der Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstands und der Verwendung durch die Verbraucher einbezogen.
- Zu den wichtigsten bisherigen Bewertungen von E 962 gehören die umfassende Überprüfung von E 951 durch die EFSA in 2013, die Neubewertung von E 950 durch die EFSA in 2025 sowie frühere Bewertungen von E 962 durch den Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (SCF, 2000) und den Gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA, 2000).
- E 951 wurde kürzlich vom JECFA in 2023 und vom Internationalen Krebsforschungszentrum (IARC) in 2023/2024 bewertet. Die Gefahrenbewertungen des IARC unterscheiden sich hinsichtlich ihres Zwecks und ihrer Methodik von den Risikobewertungen des JECFA und der EFSA.
Worum wurde die EFSA ersucht?
Die Europäische Kommission ersuchte die EFSA:
- um eine Neubewertung der Sicherheit von E 962;
- um eine Bewertung der Exposition der Verbraucher gegenüber E 962;
- um eine Untersuchung dessen, ob die bestehenden Sicherheitsbewertungen und Vorschriften für E 962 weiterhin gültig sind.
Im Rahmen der Neubewertung von E 962 wurde die EFSA außerdem gebeten, sowohl die Bewertungen der ernährungsbedingten Exposition als auch die toxikologischen Bewertungen von E 951 zu aktualisieren.
Wie ist die EFSA bei dieser Arbeit vorgegangen (und welche Daten wurden herangezogen)?
Die EFSA verfolgte einen strukturierten Ansatz zur Risikobewertung, der Folgendes umfasste:
- eine Auswertung der bei der EFSA eingereichten Daten sowie der bis Juni 2025 verfügbaren wissenschaftlichen Literatur zu E 962;
- eine separate Bewertung von Daten zu E 951 und E 950 aus früheren Bewertungen oder aktualisierter wissenschaftlicher Literatur bis Juni 2025, insbesondere für E 951:
- eine Bewertung toxikologischer Studien (zur Stoffsicherheit und -toxizität), epidemiologischer Studien (Muster der menschlichen Gesundheit) und mechanistischer Studien (Entstehungsmechanismen biologischer Schäden);
- die Verwendung einer Analyse der Beweiskraft der Daten (Weight of Evidence, WOE) zur Bewertung der Gesamtstärke und -qualität der Daten;
- eine Einschätzung der ernährungsbedingten Exposition unter Verwendung von Daten zum Lebensmittelverzehr aus 46 Erhebungen in 23 EU-Ländern sowie analytischen Überwachungsdaten zum Süßstoffgehalt in Lebensmitteln und Getränken.
Welche Ergebnisse wurden erzielt und welche Auswirkungen hatten diese?
- E 962 stellt bei den derzeitigen Expositionshöhen kein Sicherheitsrisiko für die Verbraucher dar (ebenso wenig wie E 951 und E 950).
- Auf der Grundlage der Einzelbewertungen seiner beiden Bestandteile (Aspartam und Acesulfam) bestehen keine Bedenken hinsichtlich einer Genotoxizität (Schädigung des Erbguts im Körper) von E 962.
- Die verfügbaren Belegdaten sprechen nicht für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der aktuellen ernährungsbedingten Exposition gegenüber E 951 und gesundheitsschädlichen Wirkungen wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lebertoxizität, Nierentoxizität, Bluttoxizität oder Nerventoxizität, Auswirkungen auf die Entwicklung, allgemeiner Toxizität oder Toxizität in bestimmten Organen oder Geweben oder Störungen der Glukoseregulation.
- Die bestehenden zulässigen täglichen Aufnahmemengen (ADIs) für E 951 (40 mg/kg Körpergewicht pro Tag) und E 950 (15 mg/kg Körpergewicht pro Tag) gelten für die Bewertung der Sicherheit von E 962 weiterhin.
- Die Verbraucherexposition gegenüber E 950 oder E 951 überschreitet nicht die zuvor festgelegten ADIs.
Welche Einschränkungen/Unsicherheiten gab es?
Die Unsicherheiten hinsichtlich des möglichen Vorhandenseins von 5-Chlor-Acesulfam in E 950 und das Fehlen experimenteller Daten zur Genotoxizität dieser Verunreinigung gelten auch für E 962, da das Salz unter Verwendung von E 950 hergestellt wird.
Unter Berücksichtigung dieser und anderer festgestellter Unsicherheiten kam die EFSA zu dem Schluss, dass diese keine Auswirkungen auf die allgemeinen Schlussfolgerungen zur Sicherheit von E 950, E 951 und E 962 haben.
Wie lauten die wichtigsten Empfehlungen?
Die EFSA empfiehlt:
- eine Aktualisierung der EU-Spezifikationen für E 962, um die Übereinstimmung mit den neuesten Anforderungen für E 950 und E 951 zu gewährleisten;
- eine Überprüfung der Grenzwerte für die toxischen Elemente Arsen und Blei in den EU-Spezifikationen für E 951 entsprechend dem Ansatz, der bei anderen neu bewerteten Süßungsmitteln angewendet wurde.
Glossar
Zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI): Die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt.
Beweiskraft der Daten (Weight of Evidence, WOE): Konzept, bei dem sämtliche Daten in Bezug auf eine Entscheidung basierend auf ihrer Aussagekraft und Qualität bewertet werden.
Haftungsausschluss
Dies ist eine Zusammenfassung des Gutachtens der EFSA über die Neubewertung von Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962) als Lebensmittelzusatzstoff in einfacher Sprache. Das vollständige Gutachten der EFSA finden Sie hier.
- Zweck dieser Zusammenfassung in einfacher Sprache ist es, die Transparenz zu erhöhen und interessierte Kreise über die Arbeit der EFSA zu diesem Thema zu informieren, indem die wichtigsten Ergebnisse in vereinfachter Sprache vorgestellt werden.
- Die Zusammenfassung in einfacher Sprache wurde mithilfe künstlicher Intelligenz unter Verwendung der lizenzierten Version von Microsoft Copilot erstellt. Copilot wurde mit einem standardisierten Prompt aufgefordert, die wissenschaftlichen Ergebnisse der EFSA zusammenzufassen. Der generierte Text wurde von wissenschaftlichen Mitarbeitern der EFSA auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und von Mitarbeitern des EFSA Journal zusätzlich redigiert. Die EFSA trägt die redaktionelle Verantwortung für die finale Version der Zusammenfassung in einfacher Sprache.
Referenzdokument
Neubewertung von Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962) als Lebensmittelzusatzstoff
DOI: https://doi.org/10.2903/j.efsa.2026.10259
ISSN: 1831-4732
© Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, 2026
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.