Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffen


Lebensmittelzusatzstoffe sind Substanzen, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um bestimmte technologische Funktionen zu erfüllen, z. B. um Lebensmittel zu färben, zu süßen oder zu konservieren.
Gemäß EU-Rechtsvorschriften von 2008 muss die Sicherheit aller Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 in der EU zur Verwendung zugelassen wurden, neu bewertet werden. Die Frist für den Abschluss der Neubewertung aller Lebensmittelzusatzstoffe endet 2020; aufgrund des großen Arbeitsvolumens und der Notwendigkeit, zusätzliche Daten anzufordern, um die Bewertungen abzuschließen, verzögert sich der Abschluss des Programms jedoch.
Aktuelles
Ende 2019 begannen unsere Sachverständigen mit der Neubewertung von Süßungsmitteln, der letzten Gruppe zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe, die bis 2020 neu bewertet werden sollen. Vor der eigentlichen Neubewertung wurden „wissenschaftliche Protokolle“ erarbeitet, um vorab festzulegen, wie Toxizität Potenzial eines Stoffs, einem lebenden Organismus zu schaden. und Verbraucherexposition dieser Stoffe zu bewerten sind. Die EFSA führte eine öffentliche Konsultation zu den Protokollen durch und erörterte das Arbeitsprogramm im Rahmen einer öffentlichen Sitzung.
- Thema: Süßungsmittel
Aufrufe zur Dateneinreichung
Für eine wirksame Neubewertung ist es von entscheidender Bedeutung, dass die EFSA von Herstellern von Zusatzstoffen, Lebensmittelverarbeitern und aus anderen Quellen wissenschaftliche Daten (z. B. zu chemischen und biologischen Eigenschaften, toxikologischen Studien und Gehalten in Lebensmitteln) erhält. Obwohl seit 2006 mehrere allgemeine und spezifische Aufforderungen zur Einreichung von Daten über Lebensmittelzusatzstoffe veröffentlicht wurden, mangelt es nach wie vor an Daten über Stoffe, die als Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden. Die EFSA fordert Hersteller und Verwender von Lebensmittelzusatzstoffen nachdrücklich auf, alle verfügbaren Informationen für die Sicherheitsbewertung von Lebensmittelzusatzstoffen bereitzustellen, um die Verbraucher angemessen zu schützen.
Meilensteine
2022
Dezember
November
2021
Mai
2019
Juni
März
2017
Juli
EFSA überprüft Sicherheit von Glutamaten.
2016
Veröffentlichung der letzten beiden Neubewertungen von Lebensmittelfarbstoffen und damit Abschluss dieses umfassenden Programms. Insgesamt wurden 41 Lebensmittelfarbstoffe erneut bewertet.
2014
Juni
Verabschiedung einer Stellungnahme zum konzeptionellen Rahmen für die Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe im Zuge des Neubewertungsprogramms
2013
Dezember
Neubewertung des Süßungsmittels Aspartam, deren Abschluss auf Ersuchen der Europäischen Kommission vorgezogen wurde.
2012
Verabschiedung einer Strategie für die Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffen, ausgehend von dem Zeitrahmen, der von der Europäischen Kommission in der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 vorgegeben wurde.
Rolle der EFSA
Die Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe wird vom Sachverständigengremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe (FAF-Gremium) der EFSA durchgeführt. Das Gremium prüft alle einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Zusatzstoff, einschließlich der ursprünglichen wissenschaftlichen Bewertung, sowie Daten aus der frei zugänglichen wissenschaftlichen Literatur und Informationen, die nach Aufrufen zur Dateneinreichung übermittelt wurden. Um eine Bewertung abschließen zu können, kann die EFSA auch zusätzliche Aufrufe veröffentlichen, mit denen sie spezifischere Daten anfordert.
Neubewertungsprogramm
Für die zeitliche Planung der Neubewertung der verschiedenen Lebensmittelzusatzstoffe wurden von den Sachverständigen der EFSA folgende Kriterien festgelegt:
- die Prioritäten, die nach der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 für das Programm zur Neubewertung vorgegeben sind;
- das Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder technischer Informationen seit der letzten Bewertung, die Auswirkungen auf die Sicherheitsbewertung eines Lebensmittelzusatzstoffs haben könnten;
- die Zeit, die seit der letzten Bewertung eines Lebensmittelzusatzstoffs durch den früheren Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (SCF) der Europäischen Kommission oder die EFSA vergangen ist;
- Fälle, in denen kein Wert für die zulässige tägliche Aufnahmemenge ( ADI Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet.-Wert) festgelegt werden konnte oder vom SCF ein vorläufiger ADI-Wert festgelegt wurde oder die Grundlage für den vom SCF festgelegten ADI-Wert unklar war.
EU-Rechtsrahmen
Laut Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 muss die EFSA alle Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 zur Verwendung in der EU genehmigt wurden, neu bewerten.
In der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 wird ein Programm zur Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe aufgestellt; Details hierzu finden sich in Anhang II der Verordnung. Die Fristen für die Neubewertungen variieren je nach Stoffgruppe (siehe nachfolgende Übersicht). Der Zeitplan kann angepasst werden, wenn für einen bestimmten Zusatzstoff Sicherheitsbedenken aufkommen und/oder neue wissenschaftliche Daten vorliegen, die eine neuerliche Überprüfung vor der vereinbarten Frist erfordern.
- Verordnung (EU) Nr. 257/2010 – Programm zur Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe (siehe Anhang II) – EUR-Lex
- State of play of the re-evaluation of safety of permitted food additives by EFSA – Europäische Kommission
Folgemaßnahmen
Es kann vorkommen, dass die EFSA bei der Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffen Probleme oder Datenlücken feststellt, die Folgemaßnahmen notwendig machen, z. B.:
- Die EFSA war aufgrund fehlender einschlägiger wissenschaftlicher Daten nicht in der Lage, die Sicherheit eines Zusatzstoffs neu zu bewerten und zu bestätigen und/oder eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) abzuleiten.
- Aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit toxikologischer Daten wurde der ADI-Wert für einen Zusatzstoff von der EFSA herabgesetzt.
- Die von der EFSA durchgeführte Expositionsbewertung deutet auf eine mögliche Überschreitung des ADI-Werts bei einer oder mehreren Bevölkerungsgruppen hin.
- Die EFSA warf Fragen in Bezug auf die Spezifikationen einiger Zusatzstoffe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 auf.
Für jeden Zusatzstoff (oder jede Gruppe von Zusatzstoffen, die gemeinsam behandelt werden), für den bzw. die Folgemaßnahmen erforderlich sind, wird auf der Website der GD SANTE über Lebensmittelzusatzstoffe oder hier auf der EFSA-Website ein spezifischer Aufruf zur Dateneinreichung veröffentlicht.