Risikobewertung von Pflanzenschädlingen
Eine der Hauptaufgaben unseres Wissenschaftlichen Gremiums für Pflanzengesundheit ist die Durchführung von Risikobewertungen von neu auftretenden und etablierten Pflanzenschädlingen sowie von Bedrohungen für Lebensmittelerzeugnisse.
Unsere Experten bewerten beispielsweise, ob Pflanzenschädlinge für die Aufnahme Menge eines Stoffs (z.B. eines Nährstoff oder einer Chemikalie), der von einem Menschen oder einem Tier über die Nahrung aufgenommen wird in die Liste der Quarantäneschädlinge der Europäischen Union (EU) in Betracht gezogen werden sollten, was spezifische Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen erfordert, und beraten zu Möglichkeiten der Risikominderung.
Unsere Bewertungen unterstützen die Unionsgesetzgeber bei ihren Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Pflanzengesundheit.

Kategorisierung von Schädlingen
Die Kategorisierung von Schädlingen ist die erste Stufe einer Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. Darin beschreibt die EFSA die Identität, Biologie und Verbreitung, den regulatorischen Status, das Wirtsspektrum sowie die Fähigkeit eines Schädlings, in die EU einzudringen, sich dort anzusiedeln und auszubreiten.
Die Kategorisierung bestimmt auch, ob der Schädling die Kriterien für eine Einstufung als Quarantäneschädling (Nicht-Auftreten oder begrenztes Auftreten in der EU, aber mit der Fähigkeit, in die EU einzudringen, sich dort anzusiedeln und auszubreiten) oder als geregelter Nicht-Quarantäneschädling (der bereits in der EU auftritt) erfüllt.
Quantitative Risikobewertung
Wenn unsere Experten zu dem Schluss kommen, dass ein Schädling die Kriterien für eine Einstufung als Quarantäneschädling erfüllt, kann die Europäische Kommission beschließen, von uns eine quantitative Risikobewertung einschließlich einer Bewertung der Möglichkeiten zur Risikominderung und der derzeitigen EU-Kontrollmaßnahmen zu verlangen.
In unseren Bewertungen untersuchen wir das Risiko der Einschleppung und anschließenden Ausbreitung eines neuen Schädlings und dessen Auswirkungen in der EU. Wir vergleichen auch die Folgen von derzeit bestehenden Kombinationen von Maßnahmen zur Verringerung des Risikos hinsichtlich der Pflanzengesundheit.
Prioritäre Schädlinge
Die EU-Vorschriften erfordern die Erstellung einer Liste von Schädlingen, die erhebliche wirtschaftliche, ökologische oder soziale Folgen haben könnten und die als prioritäre Schädlinge bezeichnet werden. Die Liste dient den EU-Mitgliedstaaten als Orientierungshilfe bei der Vorbereitung von Maßnahmen zur Kontrolle und Bekämpfung der von diesen Schädlingen ausgehenden Risiken.
Die erste Liste mit 20 prioritären Schädlingen wurde auf der Grundlage einer von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) durchgeführten Analyse der Kriterien und Indikatoren und der von der EFSA vorgelegten Risikobewertungen erstellt.
Diese Liste umfasst Schädlinge wie Xylella fastidiosa, den Japankäfer (Popillia japonica), den Asiatischen Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis), das die Zitrusvergilbungskrankheit auslösende Bakterium und der die Schwarzfleckenkrankheit bei Zitrusfrüchten auslösende Pilz.
Die von der JRC und der EFSA entwickelte Methode ermöglicht es, Schädlinge quantitativ zu bewerten und entsprechend der Schwere der von ihnen ausgehenden Bedrohung einzustufen.
Die Ergebnisse zeigen beispielsweise, dass das Bakterium Xylella fastidiosa den Agrarsektor jährlich über 5,5 Mrd. EUR an Produktionsausfällen kosten könnte, wenn es sich in der gesamten EU ausbreiten würde.
Sollte sich der Asiatische Laubholzbockkäfer in der EU ausbreiten, könnten sich die Kosten für die Forstwirtschaft auf bis zu 50 Mrd. EUR pro Jahr belaufen.
Die EFSA bewertet derzeit neue potenzielle Kandidaten für die Aufnahme in die Liste der prioritären Schädlinge. Wir arbeiten mit der Gemeinsamen Forschungsstelle zusammen und erwarten, unsere Bewertungen bis Ende 2024 zu veröffentlichen.
Risikobewertung von Erzeugnissen
Wie im EU-Pflanzenschutzrecht vorgeschrieben, hat die Europäische Kommission eine Liste von Hochrisikopflanzen erstellt, d. h. von Pflanzen, die ein unannehmbares Schädlingsrisiko für das Gebiet der Union darstellen und deren Einfuhr in die EU verboten ist.
Unsere Experten bewerten die Gefahren, die von den in dieser Liste aufgeführten Pflanzen ausgehen, um die Europäische Kommission bei der Entscheidung, ob die Liste aktualisiert werden sollte, zu unterstützen.
Vor Beginn dieser Arbeit im Jahr 2019 haben wir einen Bericht veröffentlicht, in dem die Informationen, die Drittländer bereitstellen müssen, dargelegt werden, wenn sie die Gültigkeit der EU-Einfuhrbeschränkungen für eine Pflanze oder ein Pflanzenerzeugnis infrage stellen.
Wir haben auch einen Leitfaden erstellt, in dem die Methodik erläutert wird, die wir bei der Durchführung dieser Bewertungen anwenden.
Darüber hinaus steht eine Infografik zur Verfügung, um visuell zu veranschaulichen, wie die EU dafür sorgt, dass eingeführte Pflanzen sicher sind.
Unsere Experten bewerten auch das Risiko, das Pflanzenschädlinge für ein bestimmte in die EU eingeführtes Erzeugnis darstellen, oder die Wirksamkeit Besagt, wie gut etwas in Bezug auf vordefinierte Standards oder Erwartungen wirkt der von einem Ausfuhrland ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung des Risikos für die Pflanzengesundheit in der EU.
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Wissenschaftliches Gremium

Sachverständige in den Bereichen Schädlingsrisikobewertung, Pflanzenpathologie, Epidemiologie und Ökologie