Dekontaminierungsmittel

Dekontaminierungsmittel sind Stoffe – mit Ausnahme von Trinkwasser –, die dazu dienen, die Kontamination durch pathogene Mikroorganismen (wie Salmonellen oder Campylobacter) auf der Oberfläche von Lebensmitteln oder Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, zu verringern.
Sie können Folgendes umfassen:
-    Chemische Stoffe, z. B. Milchsäure, Peroxysäuren oder Proteine,
-    Biologische Wirkstoffe, z. B. Bakteriophagen,
-    Kombinationen der vorstehend genannten Stoffe.

Die Rolle der EFSA

Bevor die Europäische Kommission Entscheidungen zum Risikomanagement hinsichtlich der Zulassung eines Dekontaminationsmittels trifft, beauftragt sie die EFSA mit der Durchführung einer Risikobewertung.

Die EFSA bewertet Folgendes:

  • ob der Stoff und etwaige Reaktionsprodukte, die möglicherweise in dem behandelten Lebensmittel verbleiben, für die Verbraucher unbedenklich sind;
  • wie wirksam das Mittel bei der Verringerung der Kontamination durch Schadorganismen ist;
  • ob Mikroorganismen durch die Verwendung dieses Stoffes im Laufe der Zeit weniger empfindlich auf den Stoff selbst, auf Biozide oder antimikrobielle Mittel reagieren könnten;
  • die Unbedenklichkeit des Stoffs für die Umwelt unter Berücksichtigung seines weiteren Verbleibs und seiner Reaktionsprodukte im Abwasser und in der Abwasserbehandlung.

Diese Arbeit wird von zwei wissenschaftlichen Gremien der EFSA durchgeführt: dem Gremium für Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) und dem Gremium für biologische Gefahren (BIOHAZ).

Die Kommission hat die EFSA ersucht, wissenschaftliche Gutachten zur Sicherheit und Wirksamkeit mehrerer Stoffe abzugeben, die bei verschiedenen Arten von Lebensmitteln oder Erzeugnissen tierischen Ursprungs verwendet werden sollen.

Im Dezember 2025 erstellte das FCM-Gremium einen aktualisierten Leitfaden für die Übermittlung von Daten zur Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit von Dekontaminationsmitteln.

EU-Rechtsrahmen

Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 legt fest, dass Lebensmittelunternehmer zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs ausschließlich Trinkwasser (oder in bestimmten Fällen sauberes Wasser) verwenden dürfen. Die Europäische Kommission kann jedoch unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Bewertung der EFSA auch andere Stoffe zulassen.


Derzeit ist in der EU nur Milchsäure zur Verringerung mikrobiologischer Oberflächenverunreinigungen von Rinderschlachtkörpern bei der Schlachtung zugelassen (siehe Verordnung (EU) Nr. 101/2013).

Veröffentlichungen zu diesem Thema

Wissenschaftliche Gutachten der EFSA zu Dekontaminationsmitteln

DekontaminationsmittelLebensmittel / MatrixJahr
MilchsäureSchlachtkörper von Kängurus, wildlebenden Schweinen, Ziegen und Schafen2022
Organische Säuren (Milchsäure und Essigsäure)Schweineschlachtkörper und Schweineteilstücke2018
Listex™ P100Verzehrfertige Lebensmittel2016
Peroxyessigsäure und -lösungenGeflügelschlachtkörper und Fleisch2014
Listex™ P100Rohfisch2012
Cecure®Rohe Geflügelprodukte2012
MilchsäureSchlachtkörper, Teilstücke und Fleischabschnitte von Rindern2011
Vier antimikrobielle Stoffe (Chlordioxid, angesäuertes Natriumchlorit, Trinatriumphosphat, Peroxysäuren) – Resistenz/ToleranzGeflügelschlachtkörper2008
Milchsäure / Natriumlactat (Hinweise zur Verwendung)Geflügelschlachtkörper2008
L(+)-Milchsäure – WirksamkeitGeflügelschlachtkörper2006
Chlordioxid, angesäuertes Natriumchlorit, Trinatriumphosphat und Peroxysäuren – WirksamkeitGeflügelschlachtkörper2006