Nicht für Lebens- und Futtermittel genutzte gentechnisch veränderte Pflanzen – EFSA konkretisiert Anforderungen an die Risikobewertung
In seinem Gutachten zum „Leitliniendokument zur Risikobewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus erzeugten Lebens- und Futtermitteln” erörtert das EFSA-Gremium für gentechnisch veränderte Organismen (GMO) verschiedene Fragen der Risikoeinschätzung und definiert die konkreten Anforderungen, die die Antragsteller einzuhalten haben, damit eine sachgemäße Risikobewertung von nicht für Lebens- und Futtermittel verwendeten gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) möglich wird. Dieses Gutachten ergänzt die vorhandene „Leitlinie zur Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen” der EFSA, die ursprünglich zur Beurteilung von für Lebens- und Futtermittel genutzten GVP erarbeitet worden war.
Nicht für Lebens- und Futtermittel gezüchtete GVP können für zahlreiche Anwendungen eingesetzt werden, unter anderem zur Produktion von industriellen Enzymen, Medizinprodukten (wie Impfstoffe und Antikörper) sowie Ausgangsmaterialien für Biokraftstoffe, Papier und Stärke. Sie eignen sich aber auch für verschiedene andere Zwecke wie die Energieerzeugung oder den Umweltschutz (zum Beispiel zur Aufnahme Menge eines Stoffs (z.B. eines Nährstoff oder einer Chemikalie), der von einem Menschen oder einem Tier über die Nahrung aufgenommen wird von Bodenverunreinigungen mittels Phytoremediation).
In seinem Gutachten argumentiert das GMO-Gremium – genauso wie bei für Lebens- und Futtermittel genutzten GVP – für eine komparative Herangehensweise, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass diese sehr sorgfältig umgesetzt werden muss. Das Gremium betrachtet die vorhandene Leitlinie zur Beurteilung der Umweltrisiken als angemessen, betont jedoch, dass Themen wie die Genübertragung und die Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird von Nicht-Zielarten, und dabei insbesondere sich mit GVP ernährenden Wildtieren, einer besonderen Beachtung bedürfen. Für Fälle, in denen der Antragsteller Strategien zur Einschränkung der Ausbreitung vorschlägt, um die Exposition von Menschen, Tieren oder der Umwelt möglichst gering zu halten, definiert das GMO-Gremium konkrete Anforderungen an die für eine angemessene Bewertung der Exposition erforderlichen vorzulegenden Informationen. Wenn in Verbindung mit GVP neue mögliche Risiken festgestellt werden, sind für die betroffenen Pflanzen sehr wahrscheinlich entsprechende konkretere Risikomanagement Management von Risiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden. Dies umfasst die Planung, Umsetzung und Evaluierung aller resultierenden Maßnahmen, die zum Schutz von Verbrauchern, Tieren und der Umwelt ergriffen werden-Bedingungen erforderlich.
Die Leitlinie wurde gemeinsam mit ausgewählten Experten auf dem Gebiet der nicht für Lebens- und Futtermittel gezüchteten GVP und auf dem Gebiet der Risikobewertung pharmazeutischer Produkte erarbeitet. Von der Europäischen Kommission und der Europäischen Arzneimittel-Behörde (EMEA) wurde ein juristischer Ratschlag eingeholt. Während einer dreimonatigen öffentlichen Konsultation nahm die EFSA außerdem zahlreiche Kommentare entgegen, die in die Endfassung des Gutachtens einbezogen wurden.
Die EFSA hat die Aufgabe, die Unbedenklichkeit gentechnisch veränderter Pflanzen für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt zu beurteilen. Ihre Leitliniendokumente sollen sicherstellen, dass Anträge für die Vermarktung von GVP alle für eine umfassende Risikobewertung erforderlichen Informationen und Angaben enthalten, so dass sie von der EFSA und anderen zuständigen europäischen Behörden korrekt geprüft werden können.
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