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Zuckerkulöre: Verbraucherexposition niedriger als zuvor geschätzt

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ihre Abschätzung der Verbraucherexposition gegenüber drei Zuckerkulören (E 150a, E 150c, E 150d), die in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken Verwendung finden, revidiert. Anhand neuer Daten zur Konzentration dieser drei Zuckerkulöre (E 150a, E 150c, E 150d) in Lebensmitteln und Getränken sowie neuer Verzehrsdaten kam die EFSA zu dem Schluss, dass die Verbraucherexposition gegenüber diesen Zuckerkulören deutlich niedriger ist als in dem 2011 erstellten wissenschaftlichen Gutachten der Behörde geäußert. In den meisten Fällen liegt die neu geschätzte Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird. unter den zulässigen täglichen Aufnahmemengen (Acceptable Daily Intake ADI Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet.), die von den Sachverständigen der EFSA 2011 festgelegt wurden. Bei Kleinkindern und Erwachsenen mit sehr hoher Aufnahme kann die Exposition allerdings die ADI-Werte für das Zuckerkulör E 150c überschreiten. Hauptquelle für E 150c sind bei Kleinkindern Backwaren und bei Erwachsenen alkoholische Getränke.

Für sein Gutachten von 2011 hatte das Wissenschaftliche Gremium der EFSA für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS-Gremium) eine vollständige Neubewertung der Sicherheit dieser drei Zuckerkulöre sowie eines weiteren (E 150b) durchgeführt und ADI-Werte für deren Verwendung in Lebensmitteln festgesetzt. Aufgrund ihrer ähnlichen chemischen Eigenschaften und Verwendungen in Lebensmitteln hatte das ANS-Gremium außerdem einen Gruppen-ADI-Wert in Höhe von 300 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag (mg/kg KG/Tag) für die kombinierte Exposition gegenüber allen vier Zuckerkulören festgelegt (mit einem ADI-Wert in Höhe von 100 mg/kg KG/Tag für E 150c allein, der die Aufnahmemenge dieses Zuckerkulörs innerhalb des Gruppen-ADI-Werts nochmals einschränkt). Basierend auf den seinerzeit nur begrenzt vorliegenden wissenschaftlichen Daten kam man in dem Gutachten von 2011 zu dem Schluss, dass die Verwendung von Zuckerkulören in Lebensmitteln möglicherweise zu Expositionen oberhalb der ADI-Werte führen könnte.

In ihrer neuen Stellungnahme hat die EFSA ihre Abschätzung der möglichen Exposition gegenüber Zuckerkulören in Lebensmitteln auf Grundlage von neuen, im Jahr 2012 von der Industrie zur Verfügung gestellten Daten zu den Verwendungsmengen in verzehrfertigen Erzeugnissen sowie von Verzehrsdaten aus der Umfassenden Europäischen Datenbank der EFSA über den Lebensmittelverzehr verfeinert. Die Abschätzung der ernährungsbedingten Verbraucherexposition gegenüber den drei Zuckerkulören sind jeweils einzeln betrachtet deutlich niedriger als in der vorigen Expositionsabschätzung Einer der Hauptschritte der Risikobewertung, bei dem es um eine eingehende Bewertung der Frage geht, wer oder was einer Gefahr ausgesetzt ist, und in welchen (zu quantifizierenden) Mengen. und überschreiten – mit Ausnahme von E 150c bei Kleinkindern und Erwachsenen mit hohen Aufnahmewerten – nicht länger die ADI-Werte. Die Expositionsabschätzungen für alle vier Zuckerkulöre zusammen überschreiten für keine Bevölkerungsgruppe den festgesetzten Gruppen-ADI-Wert in Höhe von 300 mg/kg KG/Tag.

Diese jüngste Arbeit zur Überprüfung der Verbraucherexposition gegenüber Zuckerkulören in Lebensmitteln und Getränken ergänzt die frühere Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. der EFSA zu diesen Zuckerkulören, die im Rahmen der laufenden Neubewertung aller derzeit in der EU zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe durch die Behörde vorgenommen wurde. Die wissenschaftliche Beratung der EFSA wird dazu beitragen, dass die EU-Entscheidungsträger ihre Entscheidungen im Hinblick auf Lebensmittelfarbstoffe auf einer fundierten Grundlage treffen können.

Notes to editors
  • Zuckerkulöre werden Lebensmitteln zugesetzt, um eine stärkere Braunfärbung zu erzielen. Sie finden in einer Vielzahl von Lebensmitteln Verwendung, etwa in nichtalkoholischen aromatisierten Getränken, Süßwaren, Suppen, Gewürzen und alkoholischen Getränken wie Bier, Cidre und Whisky.
  • Zuckerkulöre sind komplexe Gemische aus Verbindungen, die bei der sorgfältig kontrollierten Wärmebehandlung von Kohlenhydraten (Zuckern) entstehen. Sie werden nach den bei der Herstellung eingesetzten Reaktionsbeschleunigern (Ammoniak und/oder Sulfit bzw. kein Reaktionsbeschleuniger) in vier Klassen eingeteilt und in der Regel mit den E-Nummern E150a, E150b, E150c und E150d bezeichnet.
  • Bei der zulässigen täglichen Aufnahmemenge (ADI) handelt es sich um die Menge eines Stoffs, die ein Mensch lebenslang täglich zu sich nehmen kann, ohne dass ein nennenswertes Risiko für die Gesundheit besteht. Siehe hierzu auch das folgende EFSA-Video aus der Reihe „Understanding Science“ (Wissenschaft verstehen): Chemicals in food – establishing safe levels of use (Chemische Substanzen in Lebensmitteln: Festlegung sicherer Verwendungsmengen)
  • Die Umfassende Datenbank der EFSA über den Lebensmittelverzehr ist eine Informationsquelle zum Verzehr von Lebensmitteln in der Europäischen Union (EU). Sie enthält detaillierte Daten zum Verzehr von Lebensmitteln in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten. Die Datenbank spielt eine Schlüsselrolle bei der Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit möglichen Gefahren in Lebensmitteln in der EU und ermöglicht, in Kombination mit Daten zum Auftreten solcher Gefahren in Lebensmitteln, Abschätzungen der Verbraucherexposition. Sie stellt damit einen fundamentalen Schritt in der Risikobewertung durch die EFSA dar.
  • Siehe Verordnung (EU) Nr. 257/2010 vom 25. März 2010 zur Aufstellung eines Programms zur Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe.

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