Aktualisierte Informationen der EFSA zur aviären Influenza und Lebensmittelsicherheit
Das Auftreten des Virus H5N1 der aviären Influenza in Teilen Kontinentaleuropas hat in der Öffentlichkeit Bedenken im Hinblick auf die Sicherheit von Geflügelprodukten und Eiern für den menschlichen Verzehr ausgelöst. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit erklärt, dass es bisher keinen Nachweis für die Annahme gibt, dass aviäre Influenza durch den Verzehr von Lebensmitteln, insbesondere Geflügel und Eier, auf den Menschen übertragen werden kann. Die Behörde bestätigt ferner, dass die seit langem bestehenden Empfehlungen zur Lebensmittelsicherheit nicht geändert werden sollten, nach denen Geflügelprodukte gründlich durchzugaren sind, um Verbraucher vor möglichen Risiken durch Lebensmittelvergiftungen zu schützen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt, dass bisher keine epidemiologischen Daten vorliegen, die annehmen lassen, dass aviäre Influenza (AI) – eine vornehmlich Geflügel betreffende Infektionskrankheit – über Lebensmittel auf den Menschen übertragen werden kann. Nichtsdestotrotz unterliegt dieses Thema angesichts der derzeitigen Entwicklungen im Zusammenhang mit AI Die angemessene Aufnahmemenge (Adequate Intake – AI) ist eine Ernährungsempfehlung, die gegeben wird, wenn nicht genügend Daten zur Berechnung eines durchschnittlichen Bedarfs (Average Requirement – AR) vorliegen. Eine AI ist die im Durchschnitt pro Tag von einer typischen gesunden Population konsumierte Menge eines Nährstoffs, die als ausreichend für den Bedarf der Population erachtet wird der ständigen Beobachtung durch das Wissenschaftliche Gremium für biologische Gefahren (BIOHAZ) der EFSA. Die EFSA schließt sich den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden wie der Weltgesundheitsorganisation WHO und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (EZPKK) an und weist darauf hin, dass der wahrscheinlichste Infektionsweg mit dem Geflügelgrippevirus H5N1 für den Menschen im direkten Kontakt mit infizierten lebenden Vögeln und nicht durch den Verzehr von Geflügel oder Eiern besteht. Die letztgenannte Möglichkeit kann jedoch auch nicht ausgeschlossen werden.
In der Europäischen Union wurde bisher kein H5N1 in vermarktetem Geflügel festgestellt. Als Vorsichtsmaßnahme und um bekannte Risiken der Lebensmittelvergiftung durch Salmonellen und andere Organismen zu vermeiden, bestätigt die EFSA nochmals die seit langem bestehenden Empfehlungen, dass Geflügelfleisch und Eier gründlich durchgegart werden sollten. Während es unwahrscheinlich ist, dass H5N1 durch rohes Fleisch oder Eier auf den Menschen übertragen wird, so würde doch das Virus durch gründliches Durchgaren inaktiviert und dieses mögliche Risiko ausgeschlossen.
Weitere Hinweise über ein sicheres Handhaben, Zubereiten und Garen von Lebensmitteln der nationalen Lebensmittelsicherheitsbehörden und der WHO können unter folgender Adresse eingesehen werden: https://www.who.int/publications/i/item/9789241594639
Weitere WHO-Informationen über AI und Lebensmittelsicherheitsfragen finden Sie unter folgender Adresse:https://www.who.int/westernpacific/emergencies/surveillance/avian-influenza.
Die Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (EZPKK) zu den Aspekten der öffentlichen Gesundheit im Zusammenhang mit aviärer Influenza sind unter folgender Adresse zu finden:www.ecdc.europa.eu.
Weitere Informationen der Europäischen Union und Internationalen Organisationen zur Vogelgrippe:
Die EFSA gab im Januar 2004 eine erste Stellungnahme zu AI ab, worin sie feststellte, dass es keinen direkten Nachweis für die Annahme gibt, dass die Nahrungskette einen möglicher Übertragungsweg für den AI-Virus darstellt ( Aviären Influenza (klassischen Geflügelpest) EFSA befasst sich mit möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier ). In einer weiteren Stellungnahme vom 12. September 2005 ( EFSA definiert Gefahren der Aviären Influenza für Geflügel und veröffentlicht Empfehlungen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung in europäische Geflügelbestände ) informierte die EFSA über ihre laufenden Arbeiten zu Tiergesundheits- und Tierschutzaspekten im Zusammenhang mit AI und wiederholte im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit die Empfehlungen der WHO über das sichere Handhaben und Garen von Lebensmitteln im Zusammenhang mit AI.
Am 20. September 2005 veröffentlichte die EFSA ein Gutachten und einen Bericht über die Tiergesundheits- und Tierschutzaspekte der AI und lieferte Informationen über das Risiko, dass AI auf Geflügel in Europa übertragen und verbreitet wird. Die EFSA erteilte außerdem Empfehlungen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung in Beständen in Europa. In diesem Bericht wird die wissenschaftliche Grundlage für AI-Risikomanagementmaßnahmen gegeben, die in Europa im Hinblick auf die Tiergesundheit bereits durchgeführt werden ( Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) im Auftrag der Kommission über Tiergesundheits- und Tierschutzaspekte der Aviären Influenza ).
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