EFSA hält Sucralose bei Verwendung in derzeit zugelassener Form für sicher; Sicherheit einer Ausweitung der Verwendung kann nicht bestätigt werden
Die Sachverständigen der EFSA kamen zu dem Schluss, dass das Süßungsmittel Sucralose (E 955) in seinen derzeit zugelassenen Verwendungen als Lebensmittelzusatzstoff Stoff, der Lebensmitteln oder Getränken absichtlich zugesetzt wird, um bestimmte nützliche technologische Funktionen zu erfüllen (z.B. in Bezug auf Konservierung, Geschmack und Farbe oder die Gewährleistung einer bestimmten Beschaffenheit bzw. Konsistenz). Lebensmittelzusatzstoffe werden normalerweise weder allein konsumiert noch als charakteristische Zutaten in Lebensmitteln verwendet für Verbraucher weiterhin sicher ist. Nach einer umfassenden Prüfung aller verfügbaren wissenschaftlichen Daten bestätigten die Sachverständigen die zulässige tägliche Aufnahmemenge Die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet (Acceptable Daily Intake, ADI Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet) von 15 mg/kg Körpergewicht pro Tag und wiesen darauf hin, dass die derzeitige Verbraucherexposition unter diesem Wert bleibe. Die Sicherheit zusätzlicher Verwendungen von Sucralose konnte von der EFSA jedoch nicht bestätigt werden.
E 955 ist ein Süßungsmittel, das etwa 600-mal süßer ist als Zucker und für die Verwendung in einer Reihe von zuckerreduzierten und zuckerfreien Lebensmitteln und Getränken zugelassen ist.
Diese Bewertung ist Teil einer – unionsrechtlich vorgeschriebenen – laufenden Überprüfung von Zusatzstoffen, die vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden. Die Sachverständigen der EFSA bewerteten auch einen neuen Antrag, Sucralose neben den bereits zugelassenen Verwendungen in Essoblaten, Waffeltüten und Waffeln für Speiseeis auch in weiteren feinen Backwaren zuzulassen.
Erhitzung von Sucralose
Eine aktuelle Studie hat ergeben, dass bei längerer Einwirkung hoher Temperaturen auf E 955 Chlor aus Sucralose migrieren und möglicherweise Chlorverbindungen bilden kann, deren Auswirkungen auf die Gesundheit unbekannt sind.
„Wir konnten bestätigen, dass die derzeitigen Verwendungen von Sucralose als Lebensmittelzusatzstoff sicher sind. Für die von uns bewerteten vorgeschlagenen neuen Verwendungen kamen wir jedoch nicht zu demselben Schluss, da diese mehrere industrielle Verfahren umfassen können, die über einen längeren Zeitraum hohe Temperaturen erfordern“, erklärte Laurence Castle, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Gremiums der EFSA für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe.
Darüber hinaus stellten die Sachverständigen fest, dass auch in privaten Küchen Faktoren wie Temperatur, Kochzeit und Menge des verwendeten Süßungsmittels stark variieren können, was bedeutet, dass bei der Zubereitung von Speisen in Privathaushalten die Bildung von Chlorverbindungen bei hohen Temperaturen, wie etwa beim Braten und Backen mit Sucralose, nicht ausgeschlossen werden kann. Daher empfahl die EFSA der Europäischen Kommission, die Frage einer möglichen Bildung von Chlorverbindungen beim Kochen mit Sucralose in Privathaushalten zu prüfen.
Die nächsten Schritte
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten werden die Folgemaßnahmen zu dieser Bewertung durch die EFSA erörtern.
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