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EFSA gibt Empfehlungen zu Tiergesundheit und Tierschutz bei der Einfuhr von Wildvögeln

Das Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt die Notwendigkeit weiterer Einfuhren von Wildvögeln in die Europäische Union (EU) aufgrund von Bedenken im Bezug auf Tiergesundheit und Tierschutz, sorgfältig zu prüfen.

Obwohl die Wahrscheinlichkeit schwanken kann, abhängig von der Art Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art des gefangenen Wildvogels, sowie der Wahrscheinlichkeit einer Infektion in der Gefangenschaft, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass einige Vogelarten von ansteckenden Tierkrankheiten befallen sind und diese auf andere Vögel in der EU übertragen. Außerdem leiden eingeführte Wildvögeln stark und habe eine allgemein hohe Sterblichkeitsrate. 

Vor der Einführung des Einfuhrverbots für Wildvögel (mit Ausnahme von Geflügel) durch die EU[1]im Jahre 2005 wurden jährlich über 800 000 Wildvögel als Haustiere, für Tierschauen oder Zoos eingeführt. Die Europäische Kommission hat die EFSA gebeten eine Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung sowohl für Tiergesundheits- als auch für Tierschutzaspekte im Zusammenhang mit der Einfuhr solcher Vögel in die EU vorzunehmen. Die Risikobewertung betraf vor allem die Vogelgrippe (aviäre Influenza), die Newcastle-Krankheit und die Chlamydiose. Der wissenschaftliche Rat der EFSA wird die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten bei der Überprüfung ob eine anhaltende Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung des Einfuhrverbots besteht, unterstützen.

Das AHAW-Gremium gab die folgenden Hauptempfehlungen ab, um das Risiko des Eindringens „exotischer“ Tierkrankheiten in die EU durch die Einfuhr von Wildvögeln, die kein Geflügel sind, zu verringern:

  • u.a. eine Verbesserung der Kontrollen, der Rückverfolgbarkeit Möglichkeit, den Weg eines Lebensmittels oder Inhaltsstoffs über alle Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs zurückzuverfolgen und der Qualitätskontrolle in Drittländern;
  • die Untersuchung der Wildvögel an der Einfuhrstelle in die EU;
  • die Harmonisierung und Verbesserung der Untersuchungsmethoden;
  • verbesserte Eindämmungs- und Biosicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung einer Kreuzkontamination Vorgang, bei dem Mikroben unabsichtlich von einem Stoff oder Objekt auf ein(en) anderen/anderes übertragen werden, woraus eine schädliche Wirkung resultiert. während des Transports.

Bezüglich des Tierschutzes erklärte das Gremium, dass:

  • erhebliche Verbesserungen bei allen Aspekten des Transportweges, von der Gefangennahme bis zur Ausfuhr, notwendig seien, vor allem im Hinblick auf die Bedingungen bei der Gefangennahme, Haltung und des Transports der Tiere;
  • die Aufzucht von Vögeln in Gefangenschaft mit hohen Tierschutzstandards der Einfuhr von wild gefangenen Vögeln vorzuziehen sei, da wild gefangene Vögel häufig schlechten Bedingungen unterworfen seien;
  • unter bestimmten Umständen die Einfuhr von Bruteiern der Einfuhr von Tieren vorzuziehen sei, um das Leiden der Tiere zu verringern.

Das Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) führte seine Risikobewertung auf der Grundlage verfügbarer Daten über die legale Einfuhr von Wildvögeln durch. Die Fachleute waren aufgrund fehlender Daten nicht in der Lage, die Auswirkungen illegaler Einfuhren zu bewerten.

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