Die EFSA berät zur Risikobewertung von gentechnisch hergestellten Genantrieben

Die vorhandenen Leitliniendokumente der EFSA für die Risikobewertung von genetisch veränderten Tieren sind für die Bewertung der Risiken in Verbindung mit mittels Genantrieb veränderten Insekten geeignet. Laut den EFSA-Sachverständigen für genetisch veränderte Organismen sind jedoch weitere Orientierungshilfen für einige Bereiche erforderlich, z. B. für die molekulare Charakterisierung, die Umweltrisikobewertung und die Umweltüberwachung nach dem Inverkehrbringen.
Unter einem Genantrieb („Gene Drive“) versteht man eine Technologie, die bei der Gentechnik zum Einsatz kommt und die Übertragung bestimmter genetischer Elemente in einer Zielpopulation verzerrt und dabei auch beschleunigt. Die aktuelle Forschung befasst sich mit dem Einsatz gentechnisch hergestellter Genantriebe in Insektenpopulationen, auch wenn es mehrere Jahre dauern wird, bis der Einsatz dieser Technologie in praktischen und realen Situationen möglich sein wird.
Es gibt bereits Vorschläge für die Nutzung gentechnisch hergestellter Genantriebe, z. B. zur Unterdrückung oder Modifizierung von Mückenpopulationen, zur Kontrolle von landwirtschaftlichen Schädlingen, zur Ausrottung invasiver Arten und zur Rettung gefährdeter Arten.
Es besteht jedoch die Befürchtung, dass diese neue Technologie zu unerwünschten Nebenwirkungen führen und Ökosysteme unwiederbringlich verändern könnte.
Die EFSA wurde von der Europäischen Kommission ersucht, zu prüfen, ob ihre bestehenden Leitlinien für die Risikobewertung von genetisch veränderten Tieren für die Risikobewertung von mittels Genantrieb veränderten Insekten verwendet werden können. Die Arbeiten der EFSA werden die EU auch bei ihren Diskussionen über die Biosicherheit genetisch veränderter Organismen in internationalen Foren wie den Vereinten Nationen unterstützen.
Um diese Aufgabe zu erfüllen, arbeitete die EFSA bei der Erstellung ihres wissenschaftlichen Gutachtens wiederholt mit Interessenträgern und Wissenschaftlern zusammen. Bei einem Workshop für Interessenträger im Jahr 2019 konnte die EFSA Ansichten zu diesem Thema sammeln; zudem wurde der Gutachtenentwurf Anfang dieses Jahres für eine neunwöchige öffentliche Konsultation veröffentlicht.
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