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EFSA veröffentlicht Leitlinien für die Sicherheitsbewertung von Lebensmittelenzymen

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine Leitlinie veröffentlicht, in der erläutert wird, welche Informationen von der Industrie vorgelegt werden sollten, damit die EFSA die Sicherheitsbewertungen für Lebensmittelenzyme durchführen kann. Die Leitlinie berücksichtigt das Ergebnis einer öffentlichen Konsultation, die am 8. Juni endete.

Ein Enzym Protein, das eine bestimme Reaktion im Körper auslöst oder beschleunigt; beispielsweise unterstützen Enzyme im Verdauungssystem den Abbau von Lebensmitteln in Nährstoffe ist ein Protein Molekül, das sich aus komplexen Ketten von Aminosäuren (Eiweißbausteinen) zusammensetzt, das eine biochemische Reaktion katalysiert oder beschleunigt. Enzyme können Lebensmitteln zugesetzt werden, um bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung eine technologische Funktion zu erfüllen. Beispielsweise können Lebensmittelenzyme in bestimmten Fällen als Alternative zu Lebensmittelzusatzstoffen verwendet werden, um die Beschaffenheit, das Aussehen oder den Nährwert von Lebensmitteln zu verbessern oder bei bestimmten Prozessen der Lebensmittelherstellung (z. B. bei der Käseherstellung oder beim Bierbrauen) zu helfen.

In der Leitlinie wird festgelegt, dass die Industrie Einzelheiten über die physikalisch-chemischen Eigenschaften der betreffenden Lebensmittelenzyme sowie über die durchgeführten toxikologischen Prüfungen bereitstellen muss. Auf der Grundlage der eingereichten Informationen wird die EFSA die Sicherheit der Ausgangsstoffe, aus denen die Lebensmittelenzyme hergestellt werden (einschließlich des Vorhandenseins möglicher Verunreinigungen), den Herstellungsprozess und die ernährungsbedingte Exposition Zum Zwecke der Risikobewertung ermittelte Menge eines von Menschen oder Tieren über die Nahrung aufgenommenen Stoffs, der Lebensmitteln entweder absichtlich zugesetzt wird oder sich unbeabsichtigterweise darin findet (z.B. ein Nährstoff, Zusatzstoff oder Pestizid) bewerten.

Im Hinblick auf die Sicherheitsbewertungen von Lebensmittelenzymen wird die EFSA als erstes diejenigen Lebensmittelenzyme bewerten, die derzeit in der Europäischen Union auf dem Markt sind. Nach Abschluss dieser Bewertungen wird von der Europäischen Kommission eine Liste der in Europa zugelassenen Stoffe erstellt. Anschließend wird die EFSA die Sicherheitsbewertungen zu neuen Lebensmittelenzymen vornehmen.

Das Mandat zur Erstellung von Leitlinien basiert auf der Anwendung der neuen europäischen Gesetzgebung (Verordnung Nr. 1331/2008), mit der ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelenzyme und Lebensmittelaromen eingeführt wurde. Einzelheiten zu den von der EFSA für die Sicherheitsbewertung von Zusatzstoffen benötigten Daten wurden am 3. August veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Leitlinienentwurfs für Aromastoffe ist für den Herbst vorgesehen.

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