EFSA erläutert Datenanforderungen für Risikobewertung genetisch veränderter Pflanzen
Die neuen Leitlinien der EFSA erläutern die Datenanforderungen für die agronomische und phänotypische Beschreibung von genetisch veränderten (GV-) Pflanzen. Das Dokument ergänzt die bestehenden Leitlinien bezüglich der Datenanforderungen für die Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung von GV-Pflanzen. Es bietet Antragstellern, welche die Zulassung für das Inverkehrbringen einer GV-Pflanze in der Europäischen Union (EU) beantragen, Empfehlungen dazu, wie die agronomischen und phänotypischen Daten der GV-Pflanze zu generieren, analysieren und interpretieren sind.
Vergleichender Ansatz
Jede Risikobewertung von GV-Pflanzen umfasst den Vergleich der agronomischen und phänotypischen Eigenschaften der GV-Pflanze mit ihrem herkömmlichen Pendant. Dieser Vergleich dient der Feststellung von Unterschieden im äußeren Erscheinungsbild der Pflanzen wie Größe und Farbe – so genannte phänotypische Eigenschaften – sowie in ihren agronomischen Eigenschaften wie Ertrag und Pestizidtoleranz. Solche Unterschiede werden nicht automatisch als Hinweise auf nachteilige Auswirkungen angesehen. Sollten die festgestellten Unterschiede jedoch auf eine mögliche Gefahr Stoff oder Aktivität, der/die das Potenzial besitzt, in Lebewesen oder Umgebungen schädliche Wirkungen hervorzurufen hindeuten, müssen weitere Bewertungen durchgeführt werden, um mögliche Sicherheitsbedenken zu identifizieren.
Spezifische Datenanforderungen
Ausgehend von Erfahrungen mit früheren Bewertungen von Anträgen zu GV-Pflanzen beschloss die EFSA, die vorliegenden Leitlinien zu entwickeln und die Datenanforderungen spezifischer zu gestalten. Die Leitlinien enthalten konkrete Empfehlungen für die Generierung, Analyse und Interpretation von agronomischen und phänotypische Daten, einschließlich zur:
- Auswahl der Testmaterialien und Versuchsstandorte
- Qualität und Design der Feldversuche
- Auswahl bestimmter Eigenschaften einer Pflanze, um deren Biologie und Verhalten zu messen
Der Ansatz wird die Risikobewertung in diesem Bereich weiter stärken, indem er sie umfassender, konsistenter und effizienter macht.
Ständiger Austausch mit Interessengruppen
Im Rahmen einer offenen wissenschaftlichen Debatte tauschte sich die EFSA aktiv mit allen Interessengruppen über den Leitlinienentwurf aus. Im Nachgang zu einer sechswöchigen öffentlichen Konsultation kamen im Dezember 2014 über 40 Vertreter von nationalen Risikobewertungsstellen, Hochschuleinrichtungen, Industrie und NGOs im italienischen Parma zusammen, um bei einem Workshop ihre Konsultationsbeiträge zu diskutieren. Der Leitlinienentwurf wurde auch bei der offenen Plenarsitzung des Gremiums für genetisch veränderte Organismen (GMO) im März 2015 sowie bei der Sitzung des Wissenschaftlichen Netzwerks der Mitgliedstaaten für die Risikobewertung von GVO Ein genetisch veränderter Organismus (GVO) ist ein Organismus, der genetisches Material enthält, welches absichtlich verändert wurde und das durch Züchtung oder Selektion nicht natürlicherweise vorkommt im Mai 2015 erörtert.
Die EFSA hat sich mit allen Rückmeldungen eingehend befasst. Einige Beiträge führten zu wesentlichen Änderungen der Leitlinien (siehe technischer Bericht). Wie Dr. Elisabeth Waigmann, Leiterin des GMO-Referats der EFSA, erläutert: „Die Beiträge, die wir von unseren Interessengruppen erhielten, waren äußerst nützlich. Unsere Leitlinien haben so an Klarheit, fachlicher Präzision und wissenschaftlicher Qualität gewonnen. Sie werden ein unabdingbares Instrument zur Risikobewertung von GV-Pflanzen sein.“
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