EFSA erstellt Gutachten zu gentechnisch verändertem Bt11-Mais
Das Wissenschaftliche Gremium für gentechnisch veränderte Organismen (GMO) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat heute ein Gutachten zu Bt11-Mais über das Inverkehrbringen zu Anbau-, Einfuhr- und Weiterverarbeitungszwecken sowie zur Verwendung wie irgendeine andere Maissorte veröffentlicht. Bt11- Mais wurde bereits für Lebensmittel und Futtermittel zugelassen, nachdem Beurteilungen von früheren Wissenschaftlichen Ausschüssen der Europäischen Kommission vorausgegangen waren. Das Gremium kam zu dem Ergebnis, dass das Inverkehrbringen von Bt11-Mais im Rahmen der vorgesehenen Verwendung die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt nicht beeinträchtigt. Es gibt keinerlei Daten, aus denen hervorgehen würde, dass die Bt11-Maissorte weniger sicher ist als ihr konventionelles Pendant. Nach der unabsichtlichen Freisetzung der nicht genehmigten, gentechnisch veränderten Bt10-Maislinie und deren unbeabsichtigte Ausfuhr als Bt11 für Forschungszwecke nach Spanien und Frankreich hat das GMO-Gremium den Antragsteller aufgefordert zu bestätigen, dass der für die Sicherheitsstudien verwendete Mais nicht mit Bt10 kontaminiert war. Erst nachdem das GMO-Gremium diese Bestätigung vom Antragsteller erhalten hatte, setzte es seine Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung fort und verabschiedete das Gutachten.
Bt11-Mais wurde zum Schutz gegen bestimmte Schädlinge wie den Maiszünsler gentechnisch verändert. Er enthält außerdem ein Gen, das ihn gegen das Herbizid Glufosinat unempfindlich macht.
Entsprechend der in den Rechtsvorschriften festgelegten Verfahren wurde die Erstbeurteilung von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates, in diesem Fall von Frankreich, durchgeführt und anschließend von allen übrigen Mitgliedstaaten überprüft. Da mehrere Mitgliedstaaten Fragen aufgeworfen haben, hat die Europäische Kommission die EFSA um eine internationale Beurteilung und um eine Stellungnahme gebeten.
Das GMO-Gremium prüfte den Antrag sowie zusätzliche vom Antragsteller zur Verfügung gestellte Informationen sowie die Kommentare der Mitgliedstaaten.Die wissenschaftliche Bewertung umfasste auch die Untersuchung des genetischen Materials (d.h. der DNA Komplexes, kettenähnliches Molekül, das in allen Lebewesen und einigen Viren vorkommt und die genetischen Informationen (Gene) trägt. Die DNA (dt.: Desoxyribonukleinsäure – DNS) ist in der Lage, sich selbst zu kopieren, und enthält die „Baupläne“ aller Proteine, die für die Schaffung und Erhaltung von Leben notwendig sind), das in den Bt11-Mais eingebracht worden war sowie der von der gentechnisch veränderten Pflanze neu exprimierten Proteine im Hinblick auf Allergenität Fähigkeit, eine nicht normale Immunreaktion hervorzurufen, die bei einem Menschen zu einer allergischen Reaktion führt und Sicherheit.
In Zusammenhang mit der Einfuhr von Mais aus den Vereinigten Staaten, der mit einer nicht genehmigten, gentechnisch veränderten Bt10-Maislinie kontaminiert war (siehe Entscheidung der Kommission 2005/317/EG vom 18. April 2005 und der sich darauf beziehenden Stellungnahme der EFSA), forderte die EFSA den Antragsteller auf, zusätzliche Informationen zu liefern. Das Gremium wollte ausdrücklich wissen, ob der für die Sicherheitsstudien verwendete Bt11-Mais mit Bt10-Mais-Material kontaminiert worden war. Nachdem der Antragsteller bestätigt hatte, dass nur Bt11-Mais, der nicht mit Bt10-Mais kontaminiert war, verwendet worden war, konnte das Gremium die Bewertung von Bt11 abschließen und die Stellungnahme verabschieden.
Das Gremium kam zu dem Ergebnis, dass Bt11-Mais - verglichen mit der nicht gentechnisch veränderten Linie - ähnliche Auswirkungen auf die Umwelt haben werde. Die einzige vom Gremium für möglich gehaltene unerwünschte Auswirkung könnte eventuell eine Resistenz gegenüber dem neu eingebrachten Protein Molekül, das sich aus komplexen Ketten von Aminosäuren (Eiweißbausteinen) zusammensetzt im Maiszünsler sein, nachdem dieser nach dem Anbau über mehrere Jahre dem Bt11-Mais ausgesetzt ist. Die Experten des Gremiums beurteilten den vom Antragsteller vorgelegten Überwachungsplan und stimmten ihm zu. Um die Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird von Nicht-Ziel-Insekten zu minimieren und die Entwicklung einer Resistenz gegenüber dem neu eingebrachten Protein bei Zielinsekten zu verzögern, empfahl das Gremium parallel zum Anbau ein geeignetes Risikomanagement Management von Risiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden. Dies umfasst die Planung, Umsetzung und Evaluierung aller resultierenden Maßnahmen, die zum Schutz von Verbrauchern, Tieren und der Umwelt ergriffen werden sicherzustellen.
Abschließend kam das GMO-Gremium zu dem Ergebnis, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass es wahrscheinlich ist, dass das Inverkehrbringen von Bt11-Mais sowie daraus hergestellter Produkte im Rahmen der vorgesehenen Verwendung unerwünschte Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt haben könnte.
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