Bericht der vorbereitenden Sitzung der nationalen Sachverständigen zu Aspartam

Nach eingehenden Sicherheitsbewertungen wurde Aspartam als Süßungsmittel in zahlreichen Ländern seit vielen Jahren zugelassen. Im Jahr 2006 hatte die EFSA ein Gutachten angenommen, in dem die Sicherheit von Aspartam erneut bestätigt wurde. Trotzdem blieben Bedenken in der Öffentlichkeit bestehen. Diese vorbereitende Sitzung war nun Teil einer Maßnahme, mit der auf diese Bedenken reagiert werden soll.

Am 2./3. April fand bei der EFSA eine vorbereitende Sitzung mit nationalen Sachverständigen statt, die über das entsprechende wissenschaftliche Fachwissen zu Aspartam verfügen und von ihren jeweiligen Mitgliedstaaten benannt wurden. 18 Sachverständige aus 10 Ländern nahmen an der Sitzung teil. Die Sitzung war Teil einer Initiative der EFSA und ihres Beirats, in dem die Vertreter der für die Risikobewertung zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten zusammenkommen.

Die Sitzung bot Gelegenheit, zur Vorbereitung einer weiteren Sitzung der nationalen Sachverständigen im November 2009 einen Überblick über die laufenden Arbeiten zu diesem Thema zu gewinnen. Die Sachverständigen prüften die vom Organisationsteam zusammengestellten Arbeiten; das Team setzt sich aus Mitarbeitern der EFSA und benannten Sachverständigen zusammen; es wurden die veröffentlichte Fachliteratur sowie sonstige Informationen berücksichtigt, die nach der Aufforderung der EFSA zur Einreichung von Daten im Jahr 2008 zur Verfügung gestellt worden waren. Die Sachverständigen lieferten dem Organisationsteam Beiträge und Beratung hinsichtlich der bestmöglichen Verwendung der verfügbaren Daten, verwiesen auf weitere Quellen der wissenschaftlichen Fachliteratur sowie auf bei der Erstellung des Berichtsentwurfs für die Sitzung im November 2009 zu berücksichtigende Aspekte.

Ferner erörterten die Sachverständigen die Rolle von Einzelfallberichten, in denen Aspartam mit schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit in Zusammenhang gebracht wurden. In der Sitzung wurden den Arbeiten der EFSA und des Organisationsteams zur Entwicklung einer Datenbank mit solchen Fallberichten Unterstützung zugesagt; diese Fallberichte sollen zusätzlich zur durch Sachverständige im Wege des Peer-Review-Verfahrens geprüften Fachliteratur und den wissenschaftlichen Daten weiter analysiert werden.

Die Teilnehmer einigten sich auf die nächsten Schritte, u. a. die Fertigstellung eines Berichtsentwurfs zur Vorlage bei der November-Sitzung der nationalen Sachverständigen. Ferner verständigte man sich darauf, anschließend eine öffentliche Anhörung abzuhalten, damit interessierte und betroffene Parteien Einsicht in den Bericht erhalten und sich zum Bericht wie auch zu etwaigen Schlussfolgerungen und Empfehlungen äußern können. Der Sachverständigenbericht wird dann zusammen mit einer Zusammenfassung der Rückmeldungen von der Anhörung Anfang des Jahres 2010 dem EFSA-Beirat vorgelegt werden.

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